Öffentliche Dienstleistungen: Mehr als drei Viertel der Kosten sind gebührenfinanziert

02.11.2023

Nach ihrem Rückgang im Jahr 2020 aufgrund des Lockdowns infolge der Corona-Pandemie sind die Gebühreneinnahmen 2021 wieder gestiegen. In vier ausgewählten Aufgabengebieten wurden durchschnittlich 78 Prozent der Kosten durch Gebühren finanziert (2020: 75 %). Das entspricht dem Niveau von vor der Pandemie. Höhere Einnahmen waren hauptsächlich bei den Strassenverkehrsämtern und im allgemeinen Rechtswesen zu verzeichnen.

Der Indikator der Gebührenfinanzierung untersucht die Gebührenfinanzierung in denjenigen Aufgabengebieten (Funktionen), welche die höchsten Gebühreneinnahmen aufweisen. Dabei handelt es sich um die Bereiche Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft.

Von den Teilindizes fällt derjenige für die Strassenverkehrsämter besonders auf. Im Schweizer Durchschnitt liegt er mit 119 Prozent über der Grenze, bei der sich Gebühreneinnahmen und Kosten die Waage halten. Der Teilindex hat gegenüber 2020 (115 %) zugelegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nach einer pandemiebedingten Aussetzung wieder mehr Fahrzeugprüfungen durchgeführt wurden, was mit höheren Einnahmen einherging. Bei den übrigen Teilindizes übersteigen die Gebühreneinnahmen nur in Einzelfällen die Kosten im jeweiligen Aufgabengebiet. Das Schweizer Mittel dieser Teilindizes liegt zwischen 67 und 80 Prozent. Der Aufholeffekt infolge des Pandemiejahres 2020 zeigt sich auch beim allgemeinen Rechtswesen. 2020 hatte es durch die Finanzhilfen des Bundes weniger Konkurse gegeben, und die Einnahmen in diesem Bereich waren dementsprechend geringer ausgefallen.

Die untenstehende Abbildung zeigt die Ergebnisse der einzelnen Kantone für das Total der ausgewählten Aufgabengebiete im Jahr 2021. In keinem Kanton liegen die Gebühreneinnahmen insgesamt über den entsprechenden Kosten. Der Wert liegt im Mittel bei rund 78 Prozent. Die kantonalen Unterschiede sind aber beträchtlich. Kantone mit tiefen Werten wie Genf und Uri finanzieren entweder grosse Teile der Ausgaben in den betrachteten Funktionen über nicht zweckgebundene Einnahmen (hauptsächlich Steuern) statt über Gebühren (z. B. Abfallentsorgung in Genf) oder haben bestimmte Dienstleistungen an öffentliche Unternehmen ausgelagert, die nicht zum Staatssektor gehören (z. B. Abfallentsorgung in Uri). Kantone, die sich am oberen Ende der Skala befinden (wie z. B. Solothurn, Freiburg und Luzern), decken hingegen beinahe alle Kosten in den genannten Bereichen durch Gebühreneinnahmen.

Gebührenfinanzierung von öffentlicher Versorgung und Dienstleistungen in Kantonen und Gemeinden, 2021

Die EFV publiziert jedes Jahr den Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden in Erfüllung der Motion Steiner (Gebührenfinanzierung 06.3811) «Transparenz in der Gebührenbelastung». Der Indikator kommt ohne zusätzliche Erhebung aus, weil auf die Daten der Schweizerischen Finanzstatistik zurückgegriffen werden kann. Diese stützt sich ihrerseits auf die Finanzbuchhaltungen der Kantone und Gemeinden. Der Index basiert auf dem Kostendeckungsprinzip und setzt die Gebühreneinnahmen eines bestimmten Aufgabengebiets ins Verhältnis zu den entsprechenden Ausgaben. Trotz der heterogenen Verbuchungspraxis in Kantonen und Gemeinden können Bereiche in einzelnen Kantonen identifiziert werden, in denen die Gebühreneinnahmen die ausgewiesenen Kosten übersteigen oder unterschreiten. Eine Differenz zwischen Einnahmen und Kosten kann zumindest als ein erster Hinweis auf ein mögliches Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung interpretiert werden.

Letzte Änderung 22.11.2023

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