Bundesrat legt Eckwerte der Finanzplanung für die kommende Legislatur fest

22.11.2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 den Legislaturfinanzplan 2025-2027 verabschiedet. Nach aktueller Planung sind strukturelle Defizite von 2 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr zu erwarten. Der Bereinigungsbedarf steigt primär aufgrund anhaltend hoher Ausgaben für die Migration (Verlängerung Schutzstatus S Ukraine) sowie für Prämienverbilligungen. Mittelfristig dürfte sich der Druck noch vergrössern: Namentlich das rasche Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP sowie der Ausgaben für die AHV lassen die Defizite weiter anwachsen.

Die kommende Legislatur wird finanzpolitisch herausfordernd. Ab 2025 sind durchgehend Defizite in Milliardenhöhe zu erwarten, die sich über die Jahre noch vergrössern. Bereits der im Sommer verabschiedete Finanzplan war defizitär.

Bei den Ausgaben hat sich die Lage seit Verabschiedung des Budgets im Sommer verschlechtert. Aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine bleiben die Ausgaben im Asylbereich länger auf einem hohen Niveau und der Kostenschub im Gesundheitswesen führt zu höheren Ausgaben bei den Prämienverbilligungen. Mittelfristig wird die Ausgabenentwicklung aber vor allem durch zwei Entwicklungen geprägt: Die Ausgaben für die AHV steigen aufgrund der demografischen Entwicklung und die Armeeausgaben aufgrund eines Parlamentsbeschlusses überdurchschnittlich stark. Hier gilt es, Finanzierungslösungen zu finden.

Auf der Einnahmenseite zeigt sich ein gemischtes Bild. Bis 2027 dürften sich die Einnahmen aufgrund der Einführung der OECD-Ergänzungssteuer etwas stärker entwickeln als das nominale Wirtschaftswachstum, aber weniger stark als derzeit im Finanzplan vorgesehen. Danach ist das erwartete Einnahmenwachstum tiefer. Zwar dürften die Einnahmen der Direkten Bundessteuer auch nach 2027 deutlich stärker als das BIP wachsen. Sie vermögen aber das langsamere Wachstum bei den verbrauchsabhängigen Steuern und Abgaben oder den Stempelabgaben nicht zu kompensieren.

Das Wachstumsprofil des Haushalts ist nicht nachhaltig: Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen, was die Schuldenbremse längerfristig nicht zulässt. Finanzpolitisch wird deshalb die Haushaltsbereinigung höchste Priorität haben, um die Finanzierung wichtiger Bundesaufgaben zu sichern und Spielraum für dringende Vorhaben zu schaffen.

Priorisierung innerhalb der Verwaltung

Mit Blick auf die kommende Legislatur hat der Bundesrat bereits im März 2023 die Prioritäten im Subventionsbereich bei den mehrjährigen Finanzbeschlüssen verabschiedet. Nun hat er ergänzend die Prioritäten innerhalb der Verwaltung für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Eigenbereich (exkl. Armee) soll weiterhin nicht stärker wachsen als die Wirtschaftsleistung insgesamt (BIP). Der Bundesrat muss darum etliche Vorhaben zurückstellen oder langsamer angehen als bisher geplant. Er will aber insbesondere bei der Digitalisierung einen Schwerpunkt setzen. Im Vordergrund stehen grosse Vorhaben wie die E-ID, die Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiSanté) oder die Schaffung einer Swiss Government Cloud. Hingegen sollen diverse Immobilienprojekte, bei denen keine laufenden Bauarbeiten betroffen sind, verschoben werden. Ferner müssen in verschiedenen Departementen Projekte, Kampagnen oder Aufgabenintensivierungen redimensioniert oder verschoben werden, so beispielsweise die Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes, der Aufbau einer neuen mobilen Kommunikation für die Blaulichtorganisationen oder Präventionskampagnen und -massnahmen (z.B. Gleichstellung, Bundeszentren Asyl).

Die nächsten Schritte

Der Beginn der neuen Legislatur wird finanzpolitisch von Konsolidierungsdiskussionen geprägt sein, wobei die Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Fehlbeträge der nächsten Jahre noch gross sind. Als nächstes wird das Parlament in der Wintersession den Voranschlag 2024 diskutieren. Es hat dabei auch die Möglichkeit, dem Bundesrat Aufträge zum Finanzplan zu erteilen. Anfang Jahr wird der Bundesrat Vorentscheide treffen, um den Voranschlag 2025 gemäss Vorgaben der Schuldenbremse in die Wege zu leiten. Er wird zudem im ersten Halbjahr 2024 Stossrichtungen definieren, um die Finanzen auch langfristig wieder ins Lot zu bringen.

Um die Fehlbeträge zu bereinigen, werden grössere Reformen umgesetzt werden müssen. Die Bereinigung muss primär ausgabenseitig erfolgen, zur Finanzierung namentlich der AHV und der Armee werden aber auch einnahmeseitige Massnahmen zu prüfen sein. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit die Botschaften mit den notwendigen Rechtserlassen vorlegen. Der Bericht zum Legislaturfinanzplan 2025-2027 wird gleichzeitig mit der Legislaturplanung 2023-2027 Ende Januar 2024 verabschiedet und Mitte Februar veröffentlicht.

Letzte Änderung 21.03.2024

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