Finanzierungssaldo in Mrd. CHF
Voranschlag 2023
Die Erfolgsrechnung 2023 zeigt ein knapp positives Jahresergebnis von 304 Millionen. Für 2022 war noch ein Verlust budgetiert worden (-498 Mio.). Die Ergebnisverbesserung kommt zustande, weil die laufenden Einnahmen (+3,0 %) stärker zunehmen als die laufenden Ausgaben (+1,7 %). Weitgehend stabil bleiben dagegen die budgetierten Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens. Die Nettoinvestitionen bleiben 2023 ebenfalls stabil bei 4,5 Milliarden.
Im Budgetjahr 2023 reicht die Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung (= laufende Einnahmen - laufende Ausgaben) nicht aus, um die geplante Nettoinvestitionen (= Investitionseinnahmen - Investitionsausgaben) zu finanzieren. Anders formuliert decken die Einnahmen nicht die gesamten Ausgaben. Für 2023 wird deshalb ein Finanzierungsdefizit von -0,9 Milliarden budgetiert. Diese Neuverschuldung ist grösstenteils auf den ordentlichen Haushalt zurückzuführen (-0,7 Mrd.). Da die Schuldenbremse im ordentlichen Haushalt ein grösseres konjunkturbedingtes Finanzierungsdefizit zulässt, bleibt die Schuldenbremse trotzdem eingehalten.
Aufgrund des erwarteten Finanzierungsdefizits werden die Nettoschulden im Voranschlag 2023 auf 137 Milliarden steigen (+0,9 Mrd.).
Die Erholung der Schweizer Wirtschaft von der Corona-Pandemie setzt sich weiter fort, doch die Aussichten für das internationale Umfeld haben sich insbesondere durch den Krieg in der Ukraine und die steigenden Preise eingetrübt. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für 2022 und 2023 ein reales Wirtschaftswachstum von 2,6 Prozent und 1,9 Prozent. Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind gross.
ANPASSUNGEN AUFGRUND DER FHG-REVISION Die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.01) zur «Vereinfachung und Optimierung der Haushaltsführung» wurde am 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden im Voranschlag 2023 erstmals angewandt. Zentral ist einerseits die Abschaffung der Finanzierungsrechnung. Der Finanzierungssaldo respektive die Einnahmen und Ausgaben werden neu aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung hergeleitet. Andererseits werden bei den Ausgaben (Einnahmen) neu auch die Bildung (Auflösung) von zeitlichen Abgrenzungen und Rückstellungen berücksichtigt. Diese Tatbestände fallen somit früher unter die Schuldenbremse als bisher. Um den Vorjahresvergleich zu ermöglichen wurden die Rechnung 2021 und der Voranschlag 2022 analog angepasst. |
Daten
Detaillierte Daten für längere Zeiträume finden sich unter folgenden Links:
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Letzte Änderung 25.08.2022