Bundeshaushalt im Überblick

VORANSCHLAG 2024

Finanzierungssaldo in Mrd. CHF

Die Erfolgsrechnung 2024 zeigt ein negatives Jahresergebnis von 291 Millionen. Für 2023 war noch ein Gewinn budgetiert worden (+339 Mio.). Die Ergebnisverschlechterung ist darauf zurückzuführen, dass die laufenden Einnahmen (+2,1 %) deutlich schwächer wachsen als die laufenden Ausgaben (+3,3 %). Weitgehend stabil bleiben dagegen die budgetierten Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens. Die Nettoinvestitionen steigen von 8,5 auf 9,5 Milliarden.

Im Budgetjahr 2024 reicht die Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung (= laufende Einnahmen - laufende Ausgaben) nicht aus, um die geplanten Nettoinvestitionen (= Investitionseinnahmen - Investitionsausgaben) zu finanzieren. Anders formuliert decken die Einnahmen nicht die gesamten Ausgaben. Für 2024 wird deshalb ein hohes Finanzierungsdefizit von 6,6 Milliarden budgetiert. Dieses ist auf die hohen ausserordentlichen Ausgaben zurückzuführen ist (total 6,4 Mrd.). Darunter fallen der Rettungsschirm für die Axpo Holding AG (4 Mrd.) und der einmalige Kapitalzuschuss an die SBB
(1,2 Mrd.) sowie die Beiträge an die Kantone für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (1,2 Mrd.). Die Vorgaben der Schuldenbremse werden eingehalten.

Aufgrund des erwarteten Finanzierungsdefizits werden die Nettoschulden im Voranschlag 2024 auf 142,5 Milliarden steigen (+2,6 Mrd.) – dies unter der Annahme, dass der Rettungsschirm für die Axpo Holding AG (2023-2026 je 4 Mrd.) nicht beansprucht wird.

In der Schweiz dürfte sich die Wirtschaft im Jahr 2024 vom unterdurchschnittlichen Wachstum 2023 wieder erholen. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für 2023 und 2024 ein reales Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent und 1,5 Prozent. Die Teuerung dürfte sich 2023 allmählich zurückbilden und 2024 1,5 Prozent erreichen (2023: 2,3 %). Die Risiken für die Wirtschaftsentwicklung sind aufgrund der international immer noch hohen Inflation und einer möglichen Energiemangellage im kommenden Winter 2023/2024 weiterhin erhöht.

ZAHLEN DER RECHNUNGEN 2022 UND 2021 ANGEPASST

Die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.01) zur «Vereinfachung und Optimierung der Haushaltsführung» wurde am 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Die Änderungen wurden im Voranschlag 2023 erstmals angewandt. Die Zahlen zu den Rechnungen 2022 und 2021 wurden entsprechend angepasst. Ebenfalls berücksichtigt wurde die Umstellung auf das Forderungsprinzip bei der direkten Bundessteuer.

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Letzte Änderung 18.08.2023

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