Schuldenbremse

Der Bundeshaushalt aus Sicht der Schuldenbremse

in Mrd. CHF

Hinweis: Daten 2025 bis 2027 gemäss der letzten Standortbestimmung

Das Schweizer BIP blieb im Jahr 2023 unter seinem Potential. Im Jahr 2023 wäre deshalb ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 0,3 Prozent der ordentlichen Einnahmen oder von 0,2 Milliarden zulässig gewesen. Effektiv resultierte 2023 ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 0,7 Milliarden. Das zulässige Defizit wurde damit überschritten, woraus sich nach 2022 das zweite Mal seit 2005 ein strukturelles Defizit ergab, und zwar von 0,4 Milliarden.

Das strukturelle Finanzierungsdefizit (- 0,4 Mrd.) wird dem Ausgleichskonto belastet. Der Stand des Ausgleichskontos, die Statistik der Schuldenbremse für den ordentlichen Haushalt, beläuft sich damit auf 20,1 Milliarden per Ende 2023. Der positive Stand zeigt, dass die Vorgaben der Schuldenbremse in der Vergangenheit insgesamt übertroffen wurden.

Es war das vierte Jahr in Folge, in dem ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf bewältigt werden musste. Dieser war – anders als in den von hohen Covid-19-Ausgaben geprägten Vorjahren – diesmal deutlich geringer. Nur die Ausgaben im Zusammenhang mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine (1,1 Mrd.) waren zu hoch, um sie in den ordentlichen Haushalt aufzunehmen. Die Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse wurde wie bereits 2022 auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen, weil es sich bei der hohen Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine um eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung handelt. Gleichzeitig wurden ausserordentliche Einnahmen in der Höhe von 0,3 Milliarden verbucht, die grösstenteils aus Dividenden im Zusammenhang mit dem Verkauf der RUAG International AG stammen. Ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben werden dem Amortisationskonto gutgeschrieben respektive belastet. Der Fehlbetrag des Amortisationskontos per Ende 2023 steigt damit auf 27,2 Milliarden.

AUSGLEICHS- UND AMORTISATIONSKONTO

Die Kontrollstatistiken der Schuldenbremse werden anhand der effektiven Ergebnisse im Rechnungsabschluss nachgeführt. Resultiert im ordentlichen Haushalt ein struktureller Finanzierungsüberschuss, wird dieser aktuell dem Amortisationskonto gutgeschrieben (FHG-Revision zum Abbau der coronabedingten Verschuldung; in Kraft seit 1.2.2023). Ein strukturelles Finanzierungsdefizit wird dem Ausgleichskonto belastet.

Mit dem Rechnungsabschluss 2023 werden die Saldi von Ausgleichs- und Amortisationskonto per Ende 2022 an die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG) angepasst. Dabei geht es insbesondere um Rückstellungen und zeitliche Abgrenzungen, die ab 2023 unter die Schuldenbremse fallen. Die Anpassungen werden dem Parlament mit dem Bundesbeschluss zur Staatsrechnung 2023 unterbreitet.

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Letzte Änderung 25.03.2024

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