Grundlagen

Grundlagen

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erstellt die Statistik der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen (Finanzstatistik). Damit gehört das Amt zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (Hauptlieferant für schweizerische Statistiken), der Schweizerischen Nationalbank (Banken-, Finanzmarkt- und Zahlungsbilanzstatistik) sowie anderen Bundesämtern (Spezialstatistiken) und den Statistikämtern der Kantone und verschiedener Städte zu den wichtigen öffentlichen Statistikproduzenten der Schweiz. Aufgabe der Finanzstatistik ist eine transparente Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des staatlichen Sektors der Schweiz. Mit der Richtlinie zur Qualitätssicherung der EFV garantiert die Finanzstatistik für eine hohe Qualität der von ihr produzierten Statistiken.

Die Finanzstatistik erbringt folgende Dienstleistungen:

  1. Konsolidierte und harmonisierte Finanzberichterstattung von Bund, Kantonen, Gemeinden und öffentlichen Sozialversicherungen auf der Basis der Rechnungslegungsmodelle des Bundes und der Kantone (NRM, HRM2 etc.) mit dem Ziel der nationalen Vergleichbarkeit.
  2. Produktion und Berichterstattung einer international vergleichbaren Statistik der öffentlichen Finanzen der Schweiz nach den Standards des Internationalen Währungsfonds (GFSM2014).
  3. Bereitstellung von Daten zu den öffentlichen Finanzen als Basis für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz, insbesondere auch im Rahmen des Statistikabkommens der Bilateralen II (ESVG2010).
  4. Spezifische Auswertungen und Analysen zu den öffentlichen Finanzen der Schweiz.

Publikationskalender 2024

Letzte Änderung 08.01.2024

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