Die Finanzstatistik basiert auf den Rechnungen, Voranschlägen und Finanzplänen des Bundes (inkl. Sonderrechnungen), der Kantone mit ihren Konkordaten, der Gemeinden mit ihren Zweckverbänden sowie den öffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Mutterschaftsversicherung Genf). Mit Ausnahme der Gemeinden handelt es sich um Vollerhebungen, d.h. sämtliche Rechnungen werden berücksichtigt, die Statistiken beruhen nicht auf Schätzungen oder Hochrechnungen.
Ein Teil der Gemeindedaten wird vollständig erhoben, ein Teil wird aufgrund einer Stichprobe geschätzt. Die Vollerhebung umfasst alle Städte und Kantonshauptorte, alle Gemeinden des Städteverbands sowie alle Gemeinden von Kantonen mit weniger als 30 Gemeinden. Bei den Kantonen, bei denen die Gemeinden nicht vollständig erhoben werden, wird das Aggregat Gemeinden eines Kantons anhand einer Stichprobe geschätzt.
Die EFV strebt eine Vollerhebung der Gemeindedaten an. In einem nächsten Schritt werden Daten von sämtlichen Gemeinden ab 5000 Einwohnern erfasst.