Fremdkapitalquote (IWF): Die Fremdkapitalquote (IWF) berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den Bruttoschulden gemäss Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem nominellen Bruttoinlandprodukts (BIP). Die Bruttoschulden berechnen sich aus den gesamten Verbindlichkeiten abzüglich den Aktien und anderen Anteilsrechten sowie den Finanzderivaten und Mitarbeiteraktienoptionen. Die handelbaren Verbindlichkeiten sind dabei zu Marktwerten bilanziert.
Nettoschuldenquote: Die Nettoschuldenquote setzt die Nettoschulden ins Verhältnis zum BIP. Die Nettoschulden sind definiert als Bruttoschulden gemäss Definition des IWF minus jene finanziellen Vermögenswerte, die als Schuldtitel gelten. Diese finanziellen Vermögenswerte sind: Währungsgold und Sonderziehungsrechte, Bargeld und Einlagen, Schuldtitel, Kredite, Versicherungen, Altersrenten, standardisierte Garantiesysteme sowie sonstige Forderungen.
Schuldenquote Maastricht: Die Maastricht-Schuldenquote berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den Bruttoschulden gemäss Maastricht und dem nominellen BIP. Der für diese Kennzahl verwendete Schuldenstand umfasst folgende Finanzinstrumente der Passivseite der Vermögensrechnung im GFS-Modell: Bargeld und Einlagen, Schuldtitel sowie Kredite. Diese werden allerdings gemäss der Maastricht-Definition zum Nennwert und nicht zum Marktwert bewertet.
Die IWF-Schuldendefinition ist breiter definiert und daher höher als die Maastricht-Schuldendefinition. Die Nettoschuldenquote des IWF zeigt ein umfassendes Bild der Verschuldungssituation eines Landes. Sie quantifiziert die Fähigkeit eines Landes zur Rückzahlung von Schulden unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Vermögenswerte.
Die Maastricht Schuldenquote ist spezifisch für Länder der Eurozone. Häufig wird sie verwendet, um zu überprüfen, ob ein Land die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Die Quote soll sicherstellen, dass die Länder eine solide Haushaltsdisziplin wahren und keine exzessive Verschuldung aufweisen.