Grundlagen

Die Finanzberichte schaffen Transparenz über geplante bzw. beschlossene und getätigte Ausgaben sowie über prognostizierte und realisierte Einnahmen. Sie umfassen neben der Bundesrechnung auch die separat geführten Sonderrechnungen.

Mit dem jährlichen Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan genehmigt die Bundesversammlung die für das Folgejahr vorgesehenen Ausgaben, nimmt von den voraussichtlichen Einnahmen Kenntnis und gibt einen Ausblick auf die mutmassliche Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen in den drei an die Budgetperiode anschliessenden Jahre. Alle vier Jahre wird zusätzlich ein Legislaturfinanzplan erstellt.

Die Bundesbeschlüsse halten das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den Voranschlag fest.

Für dringende neue Aufgaben oder für Budgetergänzungen, die sich erst im Laufe des Budgetjahres abzeichnen, werden dem Parlament Nachtragskredite unterbreitet.

Während der Budgetperiode lässt der Bundesrat Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellen.

Im Folgejahr legt er dem Parlament mit der Staatsrechnung Rechenschaft über die Budgetumsetzung ab.

Die konsolidierte Rechnung Bund fasst die in der Bundesrechnung berücksichtigten Verwaltungseinheiten, die Fonds und Einheiten mit Sonderrechnung sowie die Verwaltungseinheiten mit eigener Rechnung zusammen.

Letzte Änderung 28.03.2019

Zum Seitenanfang

https://www.efv.admin.ch/content/efv/de/home/finanzberichterstattung/finanzberichte/grundlagen.html