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Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen 2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die neuen Finanzausgleichszahlungen gutgeheissen, die er von Gesetzes wegen jährlich festlegen muss. Sie steigen 2024 gegenüber dem Vorjahr um 305 Millionen Franken auf 5,9 Milliarden Franken an. An den am 13. Juni 2023 bereits provisorisch publizierten Zahlungen gab es keine Anpassungen.

negative Beträge = Kanton erhält Geld
positive Beträge = Kanton zahlt Geld ein

Lesebeispiel: Der Kanton Aargau erhält im Jahr 2024 pro Kantonseinwohner/in 714 Franken aus dem Finanzausgleich.
Der Kanton Zug bezahlt im Jahr 2024 pro Kantonseinwohner/in 2970 Franken in den Finanzausgleich ein.

Die Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 5,9 Milliarden Franken, das sind 305 Millionen Franken mehr als 2023. Davon entfallen 4,5 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich und 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich. Die Zahlungen für temporäre Massnahmen betragen 0,5 Milliarden Franken und beinhalten neu auch die Ergänzungsbeiträge.

Tabelle: Finanzausgleichszahlungen

Anstieg der Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich

Ziel des Ressourcenausgleichs ist es, dass jeder Kanton garantiert mindestens über 86,5 Prozent der Finanzmittel des schweizerischen Durchschnitts verfügt. Massgebend für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2024 sind die Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Jahr 2020 wurden erstmals Steuerdaten berücksichtigt, bei denen die im Rahmen der Steuer- und AHV-Vorlage (STAF) beschlossene Steuerreform der juristischen Personen enthalten ist. Der Ressourcenindex 2024 steigt gegenüber 2023 bei 17 Kantonen an, bei 9 Kantonen ist er rückläufig. Die grösste Zunahme verzeichnet der Kanton Schwyz (+4,1 Indexpunkte), den stärksten Rückgang der Kanton Bern (‑2,7 Indexpunkte). Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 163 Millionen oder 3,8 Prozent auf insgesamt 4,5 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Anstieg erfolgt zu zwei Dritteln aufgrund der wachsenden Steuereinnahmen (112 Mio.) und zu einem Drittel aufgrund der Zunahme der Disparitäten (51 Mio.).

Erhöhung des Lastenausgleichs

Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2024 insgesamt 900 Millionen Franken. Die Zunahme von 19 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung der ordentlichen Beiträge an die Teuerung (+2,6 Prozent) zurückzuführen.

Neues temporäres Instrument

Die temporären Massnahmen beinhalten neben dem Härteausgleich und den Abfederungs­massnahmen erstmals auch die Ergänzungsbeiträge. Unter diesem Titel leistet der Bund in den Jahren 2024 bis 2030 Beiträge von jährlich 180 Millionen Franken. Diese Mittel sollen die Auswirkungen mildern, welche die Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der STAF hatten. Im Jahr 2024 fliessen Beiträge in die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn, Uri, Jura und Glarus.

Keine Anpassung nach Anhörung der Kantone

Die am 13. Juni 2023 publizierten Zahlen für das Jahr 2024 sind den Kantonen zur Stellung­nahme unterbreitet worden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanz­direktoren (FDK) hat sich am 29. September 2023 dazu geäussert. Sie hat die Grundlagen für den Finanzausgleich 2023 ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen.

Lesebeispiel: Der Kanton Genf verfügt im Jahr 2024 über einen Ressourcenindex von 140,0. Das Mittel aller Kantone ist 100, der Kanton Genf ist also ein ressourcenstarker Kanton.


Neue Zeta-Faktoren

Im Bemessungsjahr 2020 wurden erstmals Steuerdaten berücksichtigt, bei denen die im Rahmen der AHV-Steuervorlage (STAF) beschlossene Steuerreform der juristischen Personen enthalten ist. Die Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften sowie die Einführung der Patentbox erforderten Anpassungen beim Ressourcenausgleich. Es wurden sogenannte Zeta-Faktoren eingeführt, welche die im Vergleich zu den Einkommen der natürlichen Personen tiefere steuerliche Ausschöpfung der Unternehmensgewinne sowie die durchschnittliche steuerliche Entlastung der Patentgewinne widerspiegeln. Diese belaufen sich 2020 auf 34,0 Prozent und 31,6 Prozent. Sie liegen damit innerhalb der in der Verordnung definierten Bandbreiten. Die Patentgewinne machen (ungewichtet, d.h. steuerbarer Gewinn gemäss DBSt.) rund 4 Prozent der gemeldeten Gewinne aus, die übrigen 96 Prozent waren ordentlich besteuerte Gewinne.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, die ressourcenschwachen Kantone mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lasten­ausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über­gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementspre­chend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.

Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpo­tenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmassnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.

Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressour­cenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Zahlungen fliessen an die ressourcen­schwächsten Kantone und richten sich nach den massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023.

Broschüre

Letzte Änderung 21.11.2023

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