Eidg. Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11 (Telefonzentrale Bundesverwaltung)
Fax +41 58 462 61 87
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Medienanfragen
Kommunikation EFV
Philipp Rohr, Leitung
Michael Girod, Mediensprecher
Sarah Pfäffli, Mediensprecherin
Tel. +41 58 465 16 06
Im Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und in der zugehörigen Ausführungsverordnung ist das «Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt» festgehalten. Demnach hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes fertiggestellt wurden. Sie braucht dazu kein besonderes Interesse nachzuweisen.
Anfragen müssen so formuliert sein, dass die zuständige Behörde die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden – wie Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde und weitere betroffene Behörden. Die Einsicht in Dokumente kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Die Bearbeitung des Gesuchs ist gebührenpflichtig; bei geringem Aufwand werden die Gebühren allerdings erlassen.
Adresse zur Einreichung von Gesuchen
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Bundesgasse 3
3003 Bern
info@efv.admin.ch, Betreff: Einsichtsgesuch Öffentlichkeitsgesetz
Letzte Änderung 15.07.2024