Nachtragskredite
Die Nachtragskredite des Bundes sind zusätzliche Mittel, die während des Haushaltsjahres für unvorhergesehene Ausgaben beantragt werden. Sie werden dem Parlament in der Regel zweimal jährlich zur Genehmigung vorgelegt.
Die Nachtragskredite des Bundes sind zusätzliche Mittel, die während des Haushaltsjahres für unvorhergesehene Ausgaben beantragt werden. Sie werden dem Parlament in der Regel zweimal jährlich zur Genehmigung vorgelegt.