Anteile in Prozent
Einnahmen 2024
Die Mehrwertsteuer macht 32,0 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Damit ist sie zusammen mit der direkten Bundessteuer die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Besteuert wird der inländische Konsum. Dies umfasst den Bezug von inländischen Gütern und Dienstleistungen, aber auch die Importe. Die Exporte hingegen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Von den Einnahmen entfallen 35,4 Prozent auf die direkte Bundessteuer (DBST). Sie ist zusammen mit der Mehrwertsteuer die grösste Einnahme des Bundes. Die DBST wird auf den Einkommen natürlicher Personen und auf dem Reingewinn juristischer Personen erhoben. Einkommens- und Gewinnsteuer haben ungefähr dasselbe Gewicht (48 % und 52 % der DBST). Die Einnahmen 2024 stammen überwiegend aus den steuerbaren Einkommen und Gewinnen von 2023. Ab 2026 sollten aufgrund der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung Einnahmen aus der Ergänzungssteuer hinzukommen.
Der Anteil der Verrechnungssteuer an den Gesamteinnahmen betrug 8,2 Prozent. Die Verrechnungssteuer ist als Sicherungssteuer für die direkten Steuern konzipiert und soll sicherstellen, dass das Einkommen aus beweglichem Kapitalvermögen besteuert wird (insb. Dividenden und Zinserträge). Die geschätzten Einnahmen aus der Verrechnungssteuer setzen sich zusammen aus den Eingängen, die nicht zurückgefordert werden können (Meldeverfahren für konzerninterne Dividendenausschüttungen) und Eingängen, die teilweise zurückgefordert werden. Die Einnahmen aus den teilweise rückforderungsfähigen Eingängen werden mit einem Erfahrungswert (Median der letzten fünf abgeschlossenen Steuerjahre) geschätzt. Dieser Anteil dürfte nicht zurückgefordert werden und als Einnahme beim Bund bleiben. Zusätzlich können Schätzanpassungen aus den Vorjahren die Einnahmen beeinflussen.
Der Anteil der unter anderem auf Erdöl und Treibstoff erhobenen Verbrauchssteuer beträgt 2024 5,2 Prozent der Einnahmen. Insgesamt sind rund drei Viertel der Einnahmen zweckgebunden für den Strassen- und Luftverkehr (60 % der Grundsteuer und der gesamte Zuschlag). Seit 2008 gehen die Einnahmen tendenziell zurück. Das liegt daran, dass zum einen die Motoren immer effizienter werden und zum anderen die Zahl der Elektrofahrzeuge zunimmt.
Die Stempelabgaben belaufen sich auf 2,8 Prozent der Einnahmen. Die Umsatzabgabe, welche über die Hälfte der Stempelabgaben ausmacht, wird auf Käufen und Verkäufen von in- und ausländischen Wertpapieren erhoben. Der Ertrag aus der Umsatzabgabe hängt hauptsächlich vom Volumen des steuerpflichtigen Wertpapierumsatzes der inländischen Effektenhändler ab. Die Emissionsabgabe auf der Schaffung von Eigenkapital schwankt stark, da sie vom Eigenkapitalbedarf der Unternehmen abhängt. Drittes Element ist der Prämienquittungsstempel, welcher auf bestimmten Versicherungsprämien erhoben wird. Er weist eine relativ stabile Entwicklung auf.
Der Anteil der Tabaksteuer an den Gesamteinnahmen beläuft sich auf 2,4 Prozent. Besteuert werden die in der Schweiz hergestellten sowie die eingeführten Tabakfabrikate und Ersatzprodukte. Die Erträge werden verwendet, um den Bundesbeitrag an die AHV mitzufinanzieren. Die Einnahmen gehen seit 2012 jedes Jahr um etwa 2 Prozent zurück.
Die übrigen Fiskaleinnahmen setzen sich hauptsächlich zusammen aus den Verkehrsabgaben (z. B. Schwerverkehrsabgabe oder Nationalstrassenabgabe), den Lenkungsabgaben (z. B. CO2-Abgabe), dem Netzzuschlag und den Einfuhrzöllen. Sie machen 8,1 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Zum Jahresbeginn 2024 wurden die Einfuhrzölle auf Industrieprodukten aufgehoben. Es bleiben noch die Zölle auf landwirtschaftlichen Produkten.
Der Anteil der nichtfiskalischen Einnahmen liegt bei 4,7 Prozent. Sie umfassen unter anderem die Einnahmen aus Regalien und Konzessionen wie beispielsweise den Grundbetrag der Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). 2024 nahm die SNB keine Gewinnausschüttung vor, und ab 2025 wird nur der Grundbetrag veranschlagt (667 Mio.). Zu den nichtfiskalischen Einnahmen zählen auch Entgelte (z. B. Wehrpflichtersatzabgabe), Kantonsbeiträge (z. B. Kantonsbeiträge am Bahninfrastrukturfonds), verschiedene Einnahmen (z. B. Liegenschaftseinnahmen) und Finanzeinnahmen (z. B. Zinseinnahmen).
Die Investitionseinnahmen machen ungefähr 1,2 Prozent der Gesamteinnahmen des Bundes aus. Im Jahr 2024 umfassen sie die Dividendenausschüttungen der öffentlichen Unternehmen (u. a. Swisscom, Post, RUAG), Rückzahlungen von Darlehen und Investitionsbeiträgen sowie Entschädigungen für die Veräusserung von Sachanlagen. Im selben Jahr hat der Verkauf von Geschäftseinheiten von RUAG International dem Bund eine Sonderdividende von 150 Millionen (2023: 200 Mio.) eingebracht, die als ausserordentliche Einnahme verbucht wurde.
Entwicklung der Einnahmen 2024
in Mrd. CHF und % des BIP
Hinweis: Daten 2025 bis 2028 gemäss Bundesbeschluss 2025 mit IAFP 2026–2028
Im Jahr 2024 verzeichneten die Einnahmen ein kräftiges Wachstum (+5,8 % bzw. +4,6 Mrd.). Sie stiegen damit deutlich stärker an als das nominale BIP (+2,2 %). Die Einnahmenquote erhöhte sich dementsprechend von 9,9 auf 10,2 Prozent des BIP.
Entwicklung ausgewählter Einnahmen 2024
in Mio. CHF und %
Die Gesamteinnahmen stiegen 2024 um 4,6 Milliarden (+5,8 %) auf 84,2 Milliarden. Dieses Wachstum wurde hauptsächlich durch den starken Anstieg der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer (+2,0 Mrd.), der MWST (+1,8 Mrd.) und der Verrechnungssteuer (+0,5 Mrd.) gestützt.
Die Einnahmen aus der DBST sind 2024 kräftig gewachsen (+2,0 Mrd.; +7,1 %). Der Ertrag aus der Steuer auf dem Einkommen natürlicher Personen nahm um 0,9 Milliarden zu. Dieses hervorragende Ergebnis lässt sich hauptsächlich mit dem Anstieg der Einnahmen aus früheren Steuerperioden erklären. Allerdings sind auch die Einnahmen aus dem Hauptsteuerjahr (2023) gestiegen. Der Ertrag aus der Steuer auf dem Reingewinn juristischer Personen fiel 2024 markant höher aus (+1,1 Mrd.). Dabei sind vor allem die Einnahmen aus dem Hauptsteuerjahr (2023) beträchtlich gestiegen (+0,7 Mrd.).
Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer belaufen sich 2024 auf 6,9 Milliarden und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg lässt sich überwiegend mit den hohen Eingängen, von welchen ein Anteil beim Bund verbleibt, erklären. Ausserdem haben die Schätzanpassungen aus den Vorjahren zu einem Anstieg von 0,2 Milliarden geführt.
Der Ertrag aus der Mehrwertsteuer (MWST) lag 2024 bei 26,9 Milliarden, was einem Wachstum von 7,1 Prozent entspricht. Dieses Wachstum ist deutlich höher als jenes des nominalen BIP, was an der Erhöhung des MWST-Satzes zugunsten der AHV per 1. Januar 2024 (Reform AHV 21) liegt. Der Normalsatz ist damit von 7,7 auf 8,1 Prozent gestiegen. Ohne diesen Sondereffekt würde das Wachstum dieser Einnahmen 2,9 Prozent betragen und wäre damit näher an jenem des nominalen BIP.
Daten
Detaillierte Daten für längere Zeiträume finden sich unter folgenden Links:
- Link zum Datenportal
- Link zu den Open Government Data
- Link zu den Zeitreihen
Downloads
Letzte Änderung 20.03.2025