Anteile in Prozent
Ordentliche Einnahmen 2021

Die MWST macht 30,1 Prozent der ordentlichen Einnahmen aus. Damit ist sie zusammen mit der Direkten Bundessteuer die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Besteuert wird der inländische Konsum. Dazu zählt der Bezug von inländischen Gütern und Leistungen, aber auch die Importe. Die Exporte unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Von den ordentlichen Einnahmen entfallen 32,1 Prozent auf die Direkte Bundessteuer (DBST). Sie ist mit der Mehrwertsteuer die grösste Einnahme des Bundes. Die DBST wird auf den Einkommen natürlicher Personen und auf dem Reingewinn juristischer Personen erhoben. Einkommens- und Gewinnsteuer haben ungefähr dasselbe Gewicht (49 % resp. 51 % der DBST). Die Einnahmen 2021 stammen zur Hauptsache aus den steuerbaren Einkommen und Gewinnen 2020.
Der Anteil der Verrechnungssteuer an den ordentlichen Einnahmen beträgt 10,4 Prozent. Besteuert werden die Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer sind ein Saldo aus den Eingängen und den Rückerstattungen sowie der Rückstellung für die noch erwarteten Rückerstattungen. Da diese Grössen schwanken, unterliegt der Saldo starken und unvorhersehbaren Schwankungen. Aus diesem Grund wird der Ertrag der Verrechnungssteuer mittels einer statistischen Glättungsmethode geschätzt, welche den Trend erfasst. Dies führt kurzfristig zu Abweichungen vom budgetierten Wert; dafür wird im Durchschnitt eine höhere Schätzgenauigkeit erreicht.
2021 beträgt der Anteil an den ordentlichen Einnahmen 6,2 Prozent. Insgesamt sind rund drei Viertel der Einnahmen zweckgebunden für den Strassenverkehr und den Luftverkehr (60 % der Grundsteuer und der gesamte Zuschlag).
Die Stempelabgaben belaufen sich auf 2,8 Prozent der ordentlichen Einnahmen. Die Umsatzabgabe auf Börsentransaktionen macht über die Hälfte der Stempelabgaben aus und beeinflusst deren Entwicklung demzufolge stark. Die Emissionsabgabe auf der Schaffung von Eigenkapital schwankt stark, da sie vom Eigenkapitalbedarf der Unternehmen abhängt. Drittes Element sind die relativ stabilen Einnahmen aus dem Stempel auf Versicherungsprämien.
Der Anteil der Tabaksteuer an den ordentlichen Einnahmen beläuft sich auf 2,7 Prozent. Die Erträge werden verwendet, um den Bundesbeitrag an die AHV mitzufinanzieren.
Die übrigen Fiskaleinnahmen setzen sich hauptsächlich zusammen aus den Verkehrsabgaben, wie der Schwerverkehrsabgabe, und den Lenkungsabgaben, wie der CO2-Abgabe.
Der Anteil der nichtfiskalischen Einnahmen an den ordentlichen Einnahmen liegt bei 10,4 Prozent. Sie beinhalten unter anderem die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), aber auch weitere Einnahmen wie die Wehrpflichtersatzabgabe, die Liegenschaftserträge oder Gebühren.
Entwicklung der Einnahmen 2021
in Mio. und %

Die Einnahmen belaufen sich 2021 auf 75,8 Milliarden und liegen damit in etwa auf dem Niveau des Voranschlags 2020 (75,7 Mrd.). Im Jahr 2020 wird jedoch mit hohen Einnahmeneinbussen gerechnet. Ausgehend von der Schätzung für 2020 (70,4 Mrd.) wachsen die Einnahmen im Jahr 2021 um 7,6 Prozent und damit deutlich stärker als das nominale BIP (+5,1 %). Der Grund dafür ist eine Einnahmenverschiebung: Die befristete Aussetzung der Verzugszinsen und verspätete Abrechnungen der Unternehmen führen dazu, dass sich ein Teil der 2020 fälligen direkten Bundessteuer und Mehrwertsteuer in die Folgejahre verschiebt. Somit fallen die Einnahmen im Jahr 2020 tiefer aus (-3,0 Mrd.) und im Jahr 2021 höher (+2,4 Mrd.). Der Rest der Einnahmen fällt in den Folgejahren an.
Im Voranschlag 2021 werden Einnahmen aus der Mehrwertsteuer von 22,8 Milliarden budgetiert. Im Vergleich zur Schätzung 2020 entspricht dies einer Zunahme von 9,5 Prozent. Diese Einnahmenentwicklung ist massgeblich durch folgende Effekte geprägt: Aufgrund der Krise sinkt die Einfuhrsteuer, was zu einem Rückgang des Vorsteuerabzugs führt. Da zwischen der Erhebung der Einfuhrsteuer und dem entsprechenden Vorsteuerabzug eine zeitliche Verzögerung liegt, wird für 2020 mit einer Verschiebung von 300 Millionen ins Jahr 2021 gerechnet. Zudem wird damit gerechnet, dass einige Unternehmen ihre Mehrwertsteuer-Abrechnungen erst verspätet einsenden. Dies führt zu einer Verschiebung von Mehrwertsteuereinnahmen in das Jahr 2021 von rund 500 Millionen. Im Jahr 2020 dürften die Einnahmen gemäss der aktuellen Schätzung weniger stark zurückgehen (-3,8 %) als das nominale BIP (-6,7 %). Dies weil die Einnahmen des letzten Quartals 2019 erst im Jahr 2020 anfallen und weil die Monate Januar und Februar 2020 sehr gut abschlossen.
Bei den Stempelabgaben wird 2021 mit einem leichten Rückgang der Einnahmen gerechnet (-10 Mio.). Die Einnahmen aus der Umsatzabgabe werden rund 25 Millionen tiefer budgetiert als 2020. Die Schätzung basiert auf dem Durchschnitt der Jahre 2017–2019. Für die Finanzplanjahre wird aufgrund der bisherigen Tendenz mit einem Rückgang von rund 15 Millionen pro Jahr gerechnet. Die Einnahmen aus dem Prämienquittungsstempel werden aufgrund der Einnahmen 2019 (717 Mio.) für das Jahr 2021 auf 725 Millionen geschätzt. Für die Finanzplanjahre wird mit einem Wachstum von rund 5 Millionen pro Jahr gerechnet. Die Einnahmen aus der Emissionsabgabe werden für die Jahre 2021–2024 auf 220 Millionen pro Jahr geschätzt.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der Budgetwert im Jahr 2020 nicht erreicht (-290 Mio.). Die erwartete Zunahme 2021 gegenüber der Schätzung 2020 (+631 Mio.) ist vor allem auf die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise zurückzuführen. Zudem wird der Einnahmenanteil, der für die Vollzugsentschädigung verwendet wird, ab 2021 bei der Mineralölsteuer verbucht (total 142 Mio.) anstatt unter den Entgelten. Das Parlament hat die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe bis Ende 2023 verlängert. Die bisherigen und die neuen Steuerausfälle sollen über eine höhere Besteuerung von Benzin und Dieselöl ausgeglichen werden (+3,7 Rp. ab 1.1.2021).
Die Einnahmen dürften 2020 in etwa den Budgetwert erreichen (2 Mrd.) und im Jahr 2021 leicht zunehmen (+0,5 %). Der Reinertrag (Einnahmen abzüglich Vollzugsentschädigung) dürfte im Jahr 2021 jedoch um 2 Prozent auf 1,96 Milliarden sinken. Der negative Einnahmentrend ist eine Folge der verstärkten Präventionsbemühungen (Verkaufsverbot für Minderjährige) und davon, dass klassische Zigarettenraucher auf tiefer besteuerte oder steuerbefreite Alternativprodukte umsteigen (insb. Feinschnitttabak und «Heat-not-Burn» Produkte bzw. E-Zigaretten). Es wird von einem Verkaufsrückgang von 2 Prozent ausgegangen, welcher dem langjährigen Mittel entspricht. Die Tabaksteuer leistet einen Beitrag an die Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV/IV.
Im Voranschlag 2021 werden Einnahmen aus der Verrechnungssteuer von 7,9 Milliarden budgetiert. Im Vergleich zur Schätzung 2020 wird eine Zunahme von 3,6 Prozent erwartet. Die Budgetierung der Verrechnungssteuer basiert seit 2012 auf einem statistischen Verfahren, das den Wachstumstrend berücksichtigt, wobei Extremwerte korrigiert werden (robuster Holt-Winters-Filter). Die Budgetschätzung entspricht damit dem aktuell erwarteten Trend auf Basis der vergangenen Entwicklung. Der Trendwert stellt sicher, dass sich die Schätzfehler über die Zeit ausgleichen. Das hohe Rechnungsergebnis 2019 wird vom Schätzmodell als Ausreisser betrachtet, weshalb die Einnahmen für 2020 neu tiefer geschätzt werden als vor einem Jahr für das Budget (7,6 Mrd. statt 7,9 Mrd.). Der anhaltende Wachstumstrend wird vom Schätzmodell berücksichtigt, weshalb sich das Einnahmenwachstum im Jahr 2021 auf 285 Millionen beläuft. Für die Finanzplanjahre 2022–2024 wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen mit dem nominalen Wirtschaftswachstum wachsen (rund 200 Mio. p.a.).
Die Einkommenssteuer dürfte 2020 gemäss der Mai-Schätzung deutlich unter dem Budget liegen (-1,1 Mrd.). Auf dieser Basis wird im Voranschlag 2021 mit einem Wachstum von 6,1 Prozent gerechnet. Für die Einkommenssteuerschätzung 2021 ist die erwartete Entwicklung der Haushaltseinkommen massgebend. Für das massgebende Jahr 2020 wird mit einem Rückgang von 2,4 Prozent gerechnet. Dank den Transfers des Staates, insbesondere durch die Arbeitslosenversicherung, fällt der Rückgang deutlich tiefer aus als der Rückgang des nominellen BIP (-6,7 %). Zudem dürfte der Verzicht auf Verzugszinsen bis Ende 2020 zu einer Verschiebung der Steuereinnahmen in das Jahr 2021 führen (0,4 Mrd.).
Die Gewinnsteuer dürfte 2020 um 1,1 Milliarden deutlich schlechter ausfallen als budgetiert. Auf dieser Basis wachsen die Einnahmen im Jahr 2021 mit 17,0 Prozent. Aufgrund des Verzichts auf Verzugszinsen bis Ende 2020 dürften knapp 1,3 Milliarden der Gewinnsteuern erst im Jahr 2021 anfallen. Ohne die erwartete Verschiebung würden die Einnahmen im Jahr 2021 um 9 Prozent einbrechen. Grund dafür ist der starke Rückgang des nominalen Bruttoinlandprodukts (-6,7 %) im für die Gewinnsteuer 2021 massgebenden Basisjahr 2020.
Entwicklung der ordentlichen Einnahmen
in Mrd. und % des BIP

Ausgehend von der Schätzung für 2020 wachsen die ordentlichen Einnahmen im Jahr 2021 stärker als das nominale Bruttoinlandprodukt (BIP; +7,6 % ggü. +5,1 %). Vor allem die Aussetzung der Verzugszinsen im Rahmen der Corona-Pandemie führt dazu, dass sich ein Teil der 2020 fälligen Einnahmen in die Folgejahre verschiebt. Die Einnahmenquote steigt deshalb von 10,8 Prozent (2020) auf 11,0 Prozent des BIP (2021). Erst 2022 wirken sich die Einnahmenverluste voll aus, wodurch die Einnahmenquote wieder sinkt (10,9 %). Ohne die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV (AHV 21) würden die Einnahmen auf dem Niveau von 2021 stagnieren und die Einnahmenquote stärker sinken.
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Letzte Änderung 24.08.2020