Anteile in Prozent
Ausgaben nach Aufgabengebieten 2020

32,2 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf die Soziale Wohlfahrt. Diese Ausgaben sind mittelfristig kaum steuerbar, da sie rechtlich gebunden sind. Das Ausgabenwachstum in der Sozialen Wohlfahrt bestimmt sich namentlich durch die Entwicklung der Demografie, der Teuerung und der Löhne. Es entfällt zur Hälfte auf die Altersversicherung. Weitere bedeutende Bereiche umfassen die Bundesbeiträge an die Invalidenversicherung und die individuelle Prämienverbilligung sowie die Ausgaben im Bereich Migration.
Der Anteil der Finanzen und Steuern an den ordentlichen Ausgaben beträgt 14,8 Prozent. Das Ausgabenwachstum in diesem Bereich ist weitgehend vorgegeben und nur auf lange Frist beeinflussbar. Die Anteile an den Bundeseinnahmen beispielsweise sind in der Verfassung geregelt und hängen direkt von der Höhe der Einnahmen ab und die Zinsausgaben ergeben sich aus der Verschuldung und der Entwicklung der Zinssätze.
Der Anteil des Verkehrs an den ordentlichen Ausgaben beläuft sich auf 13,8 Prozent. Von den Verkehrsausgaben entfallen 64,6 Prozent auf den Schienenverkehr und öffentlichen Verkehr, 33,6 Prozent auf den Strassenverkehr und 1,8 Prozent auf die Luftfahrt. Die Verkehrsausgaben sind aufgrund von diversen Zweckbindungen und gesetzlichen Vorgaben zum grossen Teil gebunden. Sie fliessen grösstenteils in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), über welche Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gesteuert werden.
Rund 10,8 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf dieses Aufgabengebiet. Bildung und Forschung bleibt auch 2020 ein prioritäres Aufgabengebiet des Bundes. Die Entwicklung des Aufgabengebiets ist grösstenteils durch die vom Parlament gefällten Beschlüsse zur BFI-Botschaft 2017–2020 und die europäischen Bildungs- und Forschungsprogramme geprägt.
Die Sicherheit macht 8,5 Prozent der Ausgaben aus. Die Sicherheit ist in den letzten Jahren aufgrund der Terroranschläge in den Nachbarländern und den militärischen Konflikten am Rande von Europa vermehrt in den politischen Fokus gerückt. Das Aufgabengebiet beinhaltet die Aufgaben «Landesverteidigung», «Polizei, Strafvollzug und Nachrichtendienst» und «Grenzkontrollen».
Rund 4,9 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf die Ausgaben für die Landwirtschaft und Ernährung. Der Grossteil dieser Ausgaben wird über drei Zahlungsrahmen gesteuert. Das Parlament hat die Höhe der Zahlungsrahmen für die Umsetzung der Agrarpolitik 2018–2021 wie folgt festgelegt: Direktzahlungen 11,25 Milliarden, Produktion und Absatz 2,0 Milliarden, Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 0,6 Milliarden.
Gut drei Viertel der Ausgaben im Aufgabengebiet werden für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet. Der Rest entfällt zum grösseren Teil auf die politischen Beziehungen, also unter anderem auf die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz sowie Aufwendungen zugunsten von internationalen Organisationen.
Die Ausgaben der übrigen fünf Aufgabengebiete (Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Umweltschutz und Raumordnung, Wirtschaft) machen 10,2 Prozent der Ausgaben aus.
Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabengebieten 2020
in Mio. und %

Gegenüber dem Budget 2019 wachsen die Ausgaben um 3,8 Prozent (+2,7 Mrd.). Allein infolge der STAF nehmen die Ausgaben um 1,8 Milliarden zu. Zum einen wird der Kantonsanteil an der Direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht (+1,0 Mrd.). Zum anderen steigen die Bundesausgaben zugunsten der AHV (+0,8 Mrd.). Entsprechend hoch fällt der Zuwachs in den Aufgabengebieten Soziale Wohlfahrt und Finanzen und Steuern aus (+1,2 Mrd. bzw. +1,3 Mrd.). Auch die Einlagen in die beiden Verkehrsfonds BIF und NAF nehmen deutlich zu (Verkehr: +253 Mio.).
Die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt verzeichnen im Jahr 2020 ein markantes Wachstum von 5,1 Prozent (+1,2 Mrd.). Die Ausgaben für die Altersversicherung steigen sogar um 8,3 Prozent auf 12,7 Milliarden. Mit der Umsetzung der STAF wird der Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 auf 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben angehoben (+300 Mio.). Zusätzlich fliesst das Demografieprozent der Mehrwertsteuer ab 2020 vollständig in die AHV (+520 Mio.), bisher waren es nur 83 Prozent. Weiter führt auch die demografische Entwicklung zu einer Erhöhung der AHV-Ausgaben (+140 Mio.). Ein deutliches Wachstum von 13,9 Prozent verzeichnen auch die Ausgaben für den Bereich Arbeitslosenversicherung / Arbeitsvermittlung. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf das vom Bundesrat beschlossene Impulsprogramm zur besseren Integration von älteren Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Dazu wird der Bundesbeitrag an die ALV in den Jahren 2020-2022 um je 69,5 Millionen erhöht.
Die Ausgaben im Aufgabengebiet Beziehung zum Ausland steigen im Jahr 2020 nur leicht an (+ 0,8%). Die Ausgaben für die politischen Beziehungen nehmen um 3,2 Prozent ab (-25,1 Mio.), weil die Bau- und Renovationsdarlehen für die in Genf ansässigen internationalen Organisationen abnehmen. Demgegenüber steigen die Ausgaben für die Entwicklungshilfe, wie in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (IZA-Botschaft) vorgesehen, um 2 Prozent (+53,3 Mio.).
Gegenüber dem Vorjahr nehmen die Ausgaben für den Verkehr um 2,5 Prozent (+0,3 Mrd.) auf 10,4 Milliarden zu. Die Ausgaben für den Schienenverkehr und den öffentlichen Verkehr steigen um 266 Millionen (+4,1 %). Diese Zunahme ist zum überwiegenden Teil auf höhere Infrastrukturausgaben zurückzuführen (Einlage BIF: +154 Mio., Einlage NAF für Schieneninfrastrukturen im Agglomerationsverkehr: +89 Mio.). Die Ausgaben für den Strassenverkehr nehmen um 19 Millionen (-0,5 %) ab und für die Luftfahrt um 5,7 Millionen (+3,1 %) zu.
Die Ausgaben für die Bildung und Forschung bleiben mit 8,1 Milliarden auf Vorjahresniveau, nachdem sie in den letzten Jahren überdurchschnittlich gewachsen sind. Die Entwicklung des Aufgabengebiets wird stark durch die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) geprägt. Die BFI-Botschaft 2017-2020 läuft Ende 2020 aus. Der Bundesrat hat im Juni 2019 die finanziellen Eckwerte für die BFI-Botschaft 2021-2024 festgelegt.
Die Ausgaben für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung bleiben mit 3,7 Milliarden auf dem Vorjahresniveau. Von den im Jahr 2020 vorgesehenen Ausgaben für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung, entfallen gut drei Viertel oder 2,8 Milliarden auf Direktzahlungen.
Die Ausgaben für die Sicherheit steigen um 2,2 Prozent (+0,1 Mrd.). Die Gründe dafür sind die höheren Rüstungsausgaben und die Einmaleinlage zugunsten der Altersguthaben von Berufsmilitär und Angehörigen des Grenzwachtkorps zum Ausgleich des höheren Rentenalters. Von den 6,4 Milliarden, die im Voranschlag 2020 für die Sicherheit vorgesehen sind, entfallen 5,2 Milliarden oder gut 80 Prozent auf die militärische Landesverteidigung.
Das deutliche Wachstum im Bereich der Finanzen und Steuern (+13 %) lässt sich auf die deutliche Zunahme der Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen um 1,3 Milliarden zurückführen. Mit der Annahme der STAF wird der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht, was im Jahr 2020 zu einer Zunahme von 1 Milliarde führt. Die restlichen 0,3 Milliarden sind auf höhere Kantonsanteile aufgrund der steigenden Einnahmen aus der direkten Bundessteuer (+0,2 Mrd.) und der Verrechnungssteuer (+0,1 Mrd.) zurückzuführen. Demgegenüber sind die Ausgaben für die Geldbeschaffung und Schuldenverwaltung rückläufig (-120 Mio.), da der Bund weiterhin vom tiefen Zinsniveau profitiert. Der Finanzausgleich wächst aufgrund der Entwicklung des Ressourcenpotenzials der Kantone um 63 Millionen.
Entwicklung der ordentlichen Ausgaben
in Mrd. und % des BIP

Die Ausgaben wachsen 2020 deutlich um 3,8 Prozent oder 2,7 Milliarden und damit stärker als das nominale Bruttoinlandprodukt (2,3 %). Die Ausgabenquote (VA in % BIP) steigt deshalb von 10,3 auf 10,5 Prozent. Bis 2023 sinkt die Ausgabenquote aber wieder auf 10,2 Prozent.
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Letzte Änderung 29.08.2019