Anteile in Prozent
Ausgaben nach Aufgabengebieten 2024
Das grösste Aufgabengebiet des Bundes ist die Soziale Wohlfahrt mit fast einem Drittel der Ausgaben (32,7 %). Diese Ausgaben sind rechtlich gebunden und damit mittelfristig kaum steuerbar. Die Hälfte der Ausgaben fliesst in die Altersversicherung (AHV). Dazu kommen die Bundesbeiträge an die Invalidenversicherung (IV), für die individuelle Prämienverbilligung, für die Ergänzungsleistungen an die AHV und die IV sowie die Ausgaben für die Migration. Das Ausgabenwachstum ist namentlich abhängig von der Entwicklung der Demografie, der Teuerung und der Löhne. Wegen der Alterung der Gesellschaft wachsen diese Ausgaben stark.
Der Anteil der Finanzen und Steuern an den Ausgaben beträgt 14,9 Prozent. Das Ausgabenwachstum in diesem Bereich ist nur auf lange Frist beeinflussbar. Die Anteile an den Bundeseinnahmen beispielsweise sind in der Verfassung geregelt und hängen direkt von der Höhe der Einnahmen ab. Die Zinsausgaben ergeben sich aus der Verschuldung und der Entwicklung der Zinssätze. Schliesslich sind auch die Ausgaben für den nationalen Finanzausgleich im Gesetz geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Kanton genügend finanzielle Mittel hat, um seine Aufgaben wahrzunehmen.
Der Anteil des Verkehrs an den Ausgaben beläuft sich auf 13,4 Prozent. Die Verkehrsausgaben beinhalten die Ausgaben für den Schienenverkehr und öffentlichen Verkehr (71 %), für den Strassenverkehr (27 %) und für die Luftfahrt (2 %). Die Verkehrsausgaben werden vor allem über zweckgebundene Steuereinnahmen finanziert und sind deshalb zum grössten Teil gebunden. Sie fliessen vor allem in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Über die beiden Verkehrsfonds werden Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur finanziert.
Der Anteil des Aufgabengebiets Bildung und Forschung an den Ausgaben beträgt 9,3 Prozent. Etwa 85 Prozent dieser Ausgaben werden über die mit der BFI-Botschaft 2021–2024 (BBl 2020 3681) beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen gesteuert. Im Jahr 2024 folgen die Ausgaben den Parlamentsbeschlüssen zur BFI-Botschaft 2021–2024, unter Berücksichtigung der Entscheide des Bundesrates zur Bereinigung des Voranschlags. In den Finanzplanjahren sind die Mittel gemäss Vernehmlassungsvorlage zur BFI-Botschaft 2025–2028 eingestellt. Die Schweiz ist gegenwärtig nicht an die EU-Forschungsprogramme assoziiert, weshalb umfassende Übergangsmassnahmen vorgesehen sind. Die frühestmögliche Assoziierung an das Horizon-Paket bleibt das Ziel.
Die Sicherheit macht 7,7 Prozent der Ausgaben aus. Über 80 Prozent der Ausgaben entfallen auf die militärische Landesverteidigung. Im Zahlungsrahmen 2021–2024 war für die Ausgaben der Armee für Betrieb, Rüstung und Investitionen eine Wachstumsrate von real 1,4 Prozent eingeplant. Die nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs überwiesenen Motionen verlangen (22.3367 SiK-N und 22.3374 SiK- S), dass die Armeeausgaben bis 2030 schrittweise auf 1 Prozent des BIP erhöht werden. Mit Blick auf die Lage des Bundeshaushalts hat der Bundesrat im Januar 2023 entschieden, die schrittweise Erhöhung bis ins Jahr 2035 vorzusehen (statt 2030).
Rund 4,0 Prozent der Ausgaben sind für Landwirtschaft und Ernährung budgetiert. Davon entfallen rund drei Viertel auf die Direktzahlungen (2,8 Mrd.). Mit der Umsetzung der parlamentarische Initiative 19.475 (Absenkpfade Risiken Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste) sowie der Gesetzesänderungen zur Agrarpolitik 2022 (AP22+) werden in der aktuellen Planung bereits gefasste Beschlüsse des Parlaments umgesetzt. In einer weiteren Etappe zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik soll ab 2030 der Fokus verstärkt auf das gesamte Ernährungssystem gerichtet werden. In der nächsten Agrarbotschaft 2026–2029 wird deshalb auf weitere Reformen verzichtet und dem Parlament werden nur die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen zur Verabschiedung unterbreitet. Die Mittel für die Landwirtschaft sinken im Budgetjahr 2024 wegen den Bereinigungsmassnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse. Ab 2024 bleiben sie nominal nahezu konstant.
Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland belaufen sich auf 4,2 Prozent der budgetierten Mittel. Über drei Viertel der Ausgaben werden für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet. Der Rest entfällt zum grösseren Teil auf die politischen Beziehungen, also unter anderem auf die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz sowie auf Ausgaben zugunsten von internationalen Organisationen. Der Bundesrat legt alle vier Jahre die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) fest. Das EDA und das WBF haben den erläuternden Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 am 9.6.2023 in die öffentliche Konsultation gegeben.
Die übrigen fünf Aufgabengebiete (Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Umweltschutz und Raumordnung, Wirtschaft) machen 13,8 Prozent der Ausgaben aus.
Entwicklung ausgewählter Ausgaben nach Aufgabengebieten 2024
in Mio. CHF und %
Die Ausgaben belaufen sich im Voranschlag 2024 auf 89,7 Milliarden. Gegenüber dem Voranschlag 2023 (86,2 Mrd.) steigen die Ausgaben trotz Bereinigungsmassnahmen um 4,1 Prozent (3,5 Mrd.) und damit fast doppelt so stark wie die Einnahmen (2,1 %). Darin enthalten sind Ausgaben von 6,4 Milliarden, die als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt werden (VA23: 5,7 Mrd.). Neben den Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (1,2 Mrd.) und für den Rettungsschirm an die Strombranche (4 Mrd.), welche bereits 2023 als ausserordentliche Ausgaben budgetiert worden sind, ist im Jahr 2024 zusätzlich ein einmaliger Kapitalzuschuss zur finanziellen Stabilisierung der SBB eingestellt (1,2 Mrd.). Unter Ausklammerung der ausserordentlichen Ausgaben wächst der Haushalt mit 3,6 Prozent (2,9 Mrd.), etwas schneller als die Wirtschaft (nominelles BIP 3,0 %). Wachstumsschwerpunkte bilden die Aufgabengebiete soziale Wohlfahrt (Bundesbeiträge an die AHV und die individuelle Prämienverbilligung: +1,5 Mrd. und +0,3 Mrd.) sowie Finanzen und Steuern (Schuldzinsen und Anteile Dritter an Bundeseinnahmen: je +0,5 Mrd.).
Entwicklung der Ausgaben 2024
in Mrd. CHF und % des BIP
Die Ausgaben wachsen im Jahr 2024 um 4,1 Prozent. Da das nominale Bruttoinlandprodukt nur um 3,0 Prozent wächst, steigt die Ausgabenquote des Bundes von 10,4 auf 10,5 Prozent des BIP. In den Folgejahren geht die Ausgabenquote wieder zurück, da die ausserordentlichen Ausgaben wegfallen. Die Ausgabenquote ist ein grober Indikator für das Ausmass der Tätigkeiten des Bundes im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft.
Daten
Detaillierte Daten für längere Zeiträume finden sich unter folgenden Links:
- Link zum Datenportal
- Link zu den Open Government Data
- Link zu den Zeitreihen
Downloads
Letzte Änderung 24.08.2023