Anteile in Prozent
Ausgaben nach Aufgabengebieten 2021

31,4 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf die Soziale Wohlfahrt. Diese Ausgaben sind rechtlich gebunden und damit mittelfristig kaum steuerbar. Sie entfallen zur Hälfte auf die Altersversicherung. Weitere bedeutende Bereiche umfassen die Bundesbeiträge an die Invalidenversicherung und die individuelle Prämienverbilligung sowie die Ausgaben im Bereich Migration. Das Ausgabenwachstum ist namentlich abhängig von der Entwicklung der Demografie, der Teuerung und der Löhne.
Der Anteil der Finanzen und Steuern an den ordentlichen Ausgaben beträgt 14,4 Prozent. Das Ausgabenwachstum in diesem Bereich ist weitgehend vorgegeben und nur auf lange Frist beeinflussbar. Die Anteile an den Bundeseinnahmen beispielsweise sind in der Verfassung geregelt und hängen direkt von der Höhe der Einnahmen ab und die Zinsausgaben ergeben sich aus der Verschuldung und der Entwicklung der Zinssätze.
Der Anteil des Verkehrs an den ordentlichen Ausgaben beläuft sich auf 13,2 Prozent. Die Verkehrsausgaben beinhalten die Ausgaben für den Schienenverkehr und öffentlichen Verkehr (63 %), für den Strassenverkehr (35 %) und für die Luftfahrt (2 %). Die Verkehrsausgaben werden vor allem über zweckgebundene Steuereinnahmen finanziert und sind deshalb zum grossen Teil gebunden. Sie fliessen vor allem in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), über welche Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gesteuert werden.
Rund 10,8 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf dieses Aufgabengebiet. Bildung und Forschung ist ein prioritäres Aufgabengebiet des Bundes. Die Entwicklung des Aufgabengebiets wird stark von der am 26.2.2020 verabschiedeten BFI-Botschaft 2021–2024 und den europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen geprägt.
Die Sicherheit macht 8,2 Prozent der Ausgaben aus. Über 80 Prozent der Ausgaben für das Ausgabengebiet Sicherheit entfallen auf die militärische Landesverteidigung, welche durch den mit der Armeebotschaft 2020 beantragten Zahlungsrahmen der Armee 2021-2024 festgelegt werden. Das Aufgabengebiet beinhaltet die Aufgaben «Militärische Landesverteidigung», «Bevölkerungsschutz und Zivildienst», «Polizei, Strafvollzug und Nachrichtendienst» und «Grenzkontrollen».
Rund 4,7 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf die Ausgaben für die Landwirtschaft und Ernährung. Der Grossteil dieser Ausgaben wird über drei Zahlungsrahmen gesteuert. Das Parlament hat die Höhe der Zahlungsrahmen für die Umsetzung der Agrarpolitik 2018–2021 wie folgt festgelegt: Direktzahlungen 11,25 Milliarden, Produktion und Absatz 2,0 Milliarden, Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 0,6 Milliarden.
Gut drei Viertel der Ausgaben im Aufgabengebiet werden für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet. Der Rest entfällt zum grösseren Teil auf die politischen Beziehungen, also unter anderem auf die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz sowie auf Ausgaben zugunsten von internationalen Organisationen.
Die übrigen fünf Aufgabengebiete (Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Umweltschutz und Raumordnung, Wirtschaft) machen 12,5 Prozent der Ausgaben aus.
Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabengebieten 2021
in Mio. und %

Gegenüber dem Budget 2020 wachsen die Ausgaben um 2,0 Prozent (+1,5 Mrd.). Das Wachstum ist zurückzuführen auf die geplanten Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (1,6 Mrd.): Honorierung von Bürgschaften, Hilfspaket Sport, Finanzierung Corona-Tests, indirekte Presseförderung. Unter Ausklammerung dieser Massnahmen bleiben die Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlags 2020.
Die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt bleiben im Jahr 2021 praktisch auf dem Niveau des Vorjahresbudgets (+0,2 %; +40 Mio.). Während die Leistungen des Bundes an die Altersversicherung (+179 Mio.) und die Ergänzungsleistungen (+171 Mio.) zunehmen, sinkt der Beitrag an die Invalidenversicherung (-156 Mio.). Zudem gehen die Ausgaben im Migrationsbereich zurück (-218 Mio.), weil mit weniger Asylgesuchen gerechnet wird. In den Finanzplanjahren wachsen die Ausgaben stark, was hauptsächlich auf die Mehrwertsteuer-Erhöhung 2022 zu Gunsten der AHV zurückzuführen ist (AHV 21), aber auch auf steigende Beiträge des Bundes an die individuelle Prämienverbilligung.
Die Ausgaben im Aufgabengebiet Beziehungen zum Ausland sinken im Jahr 2021 leicht (-0,3 % oder -10 Mio.). Einerseits steigen die Mittel für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (+51 Mio.), andererseits kommt es zu einem Rückgang bei den politischen Beziehungen (geringere Darlehen an Immobilienstiftung FIPOI, -20 Mio.) und den Ausgaben im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen (tiefere Beiträge an EU-Mitgliedstaaten, -41 Mio.).
Gegenüber dem Voranschlag 2021 sinken die Ausgaben für den Verkehr um 2,5 Prozent (-258 Mio.). Ausschlaggebend dafür sind tiefere Ausgaben für den Schienenverkehr infolge der schwächeren Wirtschaftsentwicklung. Aufgrund des schwächeren Wirtschaftswachstums und der geringeren Teuerung geht die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds zurück. Die Vorlage zur Bewältigung der Corona-Krise im öffentlichen Verkehr ist in den vorliegenden Zahlen noch nicht enthalten. Die Ausgaben für den Strassenverkehr nehmen um 40 Millionen zu; die Mehrausgaben fliessen hauptsächlich in Strassenprojekte im Agglomerationsbereich, welche aus dem NAF finanziert werden.
Für Bildung und Forschung wird ein Zuwachs von 1,0 Prozent (+79 Mio.) budgetiert. Dieses Wachstum widerspiegelt die hohe Priorität dieses Aufgabenbereichs im Bundeshaushalt. Erhöht werden in erster Linie die Ausgaben für die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung, insbesondere die Bundesbeiträge an die EU-Forschungsprogramme (+58 Mio.), die Energieforschung (+11 Mio.) sowie der Finanzierungsbeitrag an Innosuisse (+35 Mio.). Die Entwicklung des Aufgabengebiets ist geprägt von der am 26.2.2020 verabschiedeten BFI-Botschaft 2021–2024 sowie der Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen.
Im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung sind 18 Millionen weniger budgetiert als im Voranschlag 2020 (-0,5 %). Dies, weil die Direktzahlungen wegen der geringen Teuerung tiefer ausfallen. Die Finanzplanjahre enthalten bereits die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Der Bundesrat hat im Februar 2020 die Botschaft zur AP22+ an das Parlament verabschiedet. Er beantragt landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2022–2025 in Höhe von 13,8 Milliarden.
Die Ausgaben für die Sicherheit gehen um 0,7 Prozent zurück (-44 Mio.). Ausschlaggebend hierfür ist der Wegfall von einmaligen Ausgaben im Jahr 2020 für die Vorruhestandslösung von Berufsmilitärs und Angehörigen des Grenzwachtkorps (-70 Mio.). Daneben fallen auch die Ausgaben für Rüstungsbeschaffungen aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung tiefer aus (-11 Mio.). Gleichzeitig steigen die Ausgaben für das Programm «Weiterentwicklung Schengen/Dublin» (+12 Mio.), für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen des Schengen-Raums (FRONTEX +23 Mio.) sowie für den Nachrichtendienst (+11 Mio.).
Die Ausgaben für Finanzen und Steuern bleiben praktisch auf dem Vorjahresniveau (+22 Mio., +0,2 %). Die Anteile an den Bundeseinnahmen nehmen wegen den Einnahmenverschiebungen vom Jahr 2020 ins 2021 leicht zu (+63 Mio.). Im Jahr 2021 wird zudem die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet (+186 Mio.). Gleichzeitig gehen die Zinsausgaben des Bundes aufgrund der tiefen Zinssätze deutlich zurück (-267 Mio.), dies trotz steigender Schulden. Des Weiteren kommt es aufgrund der Reform des Finanzausgleichs einerseits zu Minderausgaben beim Ressourcenausgleich (-126 Mio), andererseits werden je rund 80 Millionen zusätzlich für den soziodemographischen Lastenausgleich sowie für Abfederungsmassnahmen budgetiert.
Entwicklung der ordentlichen Ausgaben
in Mrd. und % des BIP

Der starke Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) im Jahr 2020 führt dazu, dass die Ausgabenquote um knapp 1 Prozentpunkt ansteigt. Im Jahr 2021 wachsen die Ausgaben um 2,0 Prozent und damit schwächer als das nominale Bruttoinlandprodukt (5,1 %). Die Ausgabenquote (VA in % BIP) sinkt deshalb wieder von 11,5 Prozent (2020) auf 11,2 Prozent (2021). In den Folgejahren setzt sich diese Entwicklung fort. Bis 2024 sinkt die Ausgabenquote auf 11,0 Prozent.
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Letzte Änderung 24.08.2020