Anteile in Prozent
Ausgaben nach Aufgabengebieten 2023
Das grösste Aufgabengebiet des Bundes ist die Soziale Wohlfahrt mit rund einem Drittel der Ausgaben (33,7 %). Diese Ausgaben sind rechtlich gebunden und damit mittelfristig kaum steuerbar. Fast die Hälfte der Ausgaben fliesst in die Altersversicherung (AHV). Dazu kommen die Bundesbeiträge an die Invalidenversicherung (IV), für die individuelle Prämienverbilligung, für die Ergänzungsleistungen an die AHV und die IV sowie die Ausgaben für die Migration. Das Ausgabenwachstum ist namentlich abhängig von der Entwicklung der Demografie, der Teuerung und der Löhne.
Der Anteil der Finanzen und Steuern an den Ausgaben beträgt 14,8 Prozent. Das Ausgabenwachstum in diesem Bereich ist nur auf lange Frist beeinflussbar. Die Anteile an den Bundeseinnahmen beispielsweise sind in der Verfassung geregelt und hängen direkt von der Höhe der Einnahmen ab. Die Zinsausgaben ergeben sich aus der Verschuldung und der Entwicklung der Zinssätze.
Der Anteil des Verkehrs an den Ausgaben beläuft sich auf 13,0 Prozent. Die Verkehrsausgaben beinhalten die Ausgaben für den Schienenverkehr und öffentlichen Verkehr (68 %), für den Strassenverkehr (30 %) und für die Luftfahrt (2 %). Die Verkehrsausgaben werden vor allem über zweckgebundene Steuereinnahmen finanziert und sind deshalb zum grössten Teil gebunden. Sie fliessen vor allem in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), über welche Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gesteuert werden.
Der Anteil des Aufgabengebiets Bildung und Forschung an den Ausgaben beträgt 10,5 Prozent. Etwa vier Fünftel dieser Ausgaben werden über die mit der BFI-Botschaft 2021–2024 (BBl 2020 3681) beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen gesteuert. Die Schweiz ist gegenwärtig nicht an die EU-Forschungsprogramme assoziiert, weshalb umfassende Übergangsmassnahmen vorgesehen sind. Die frühestmögliche Assoziierung an das Horizon-Paket bleibt das Ziel.
Die Sicherheit macht 8,3 Prozent der Ausgaben aus. Über 80 Prozent der Ausgaben entfallen auf die militärische Landesverteidigung. Im Zahlungsrahmen 2021–2024 war für die Ausgaben der Armee für Betrieb, Rüstung und Investitionen eine Wachstumsrate von real 1,4 Prozent eingeplant. Die nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs überwiesenen Motionen verlangen (22.3367 SiK-N und 22.3374 SiK-S), dass die Armeeausgaben bis 2030 schrittweise auf 1 Prozent des BIP erhöht werden.
Rund 4,5 Prozent der Ausgaben sind für Landwirtschaft und Ernährung budgetiert. Davon entfallen rund drei Viertel auf die Direktzahlungen (2,8 Mrd.). Das Parlament hat in der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Beratung der im Rahmen der AP22+ unterbreiteten Gesetzesänderungen zu sistieren. Die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft 2022–2025 von 13,957 Milliarden wurden am 3.6.2021 trotzdem gutgeheissen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, gestützt auf den Bericht des Bundesrates zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22.6.2022, die Beratung über die AP22+ wiederaufzunehmen.
Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland belaufen sich auf 4,6 Prozent der budgetierten Mittel. Über drei Viertel der Ausgaben werden für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet. Der Rest entfällt zum grösseren Teil auf die politischen Beziehungen, also unter anderem auf die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz sowie auf Ausgaben zugunsten von internationalen Organisationen.
Die übrigen fünf Aufgabengebiete (Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Umweltschutz und Raumordnung, Wirtschaft) machen 10,6 Prozent der Ausgaben aus.
Entwicklung ausgewählter Ausgaben nach Aufgabengebieten 2023
in Mio. CHF und %
Die Ausgaben belaufen sich im Voranschlag 2023 auf 82,2 Milliarden. Gegenüber dem Vorjahr (80,6 Mrd.) steigen die Ausgaben um 1,9 Prozent oder 2,4 Milliarden. Darin enthalten sind Mehrausgaben von 2,1 Milliarden für die Schutzsuchenden aus der Ukraine, wovon 1,7 Milliarden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt werden (Sozialhilfepauschale an die Kantone). Die Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden ab 2023 ordentlich budgetiert. Unter Ausklammerung der ausserordentlichen Ausgaben wächst der Haushalt mit 3,4 Prozent, etwas schneller als die Wirtschaft (nominelles BIP) und die ordentlichen Einnahmen (je 3,2 %).
Die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt steigen im Jahr 2023 um knapp 2,8 Milliarden (+11,1 %). Das starke Wachstum ist im Wesentlichen auf die steigenden Migrationsausgaben infolge des Kriegs in der Ukraine zurückzuführen (+2,1 Mrd.). Davon gehen 1,7 Milliarden als Sozialhilfepauschalen an die Kantone. Sie sind für die Schutzsuchenden (Status S) aus der Ukraine bestimmt und werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Daneben verzeichnet auch der Bereich Altersversicherung ein Ausgabenwachstum (+0,5 Mrd.). Dieses ist zurückzuführen auf die demografische Entwicklung (Rentnerbestand) sowie die Anpassung der Minimalrente, was sich direkt im Bundesbeitrag zugunsten der AHV niederschlägt (+0,3 Mrd.). Ein Teil dieses Wachstums kann durch die steigenden Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und dem damit steigenden Anteil zugunsten der AHV (+0,2 Mrd.) gedeckt werden.
Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland wachsen im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent (+145 Mio.). Der Bereich politische Beziehungen verzeichnet ein starkes Wachstum (+9,8 % bzw. +70 Mio.), weil die Darlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen FIPOI um 69 Millionen steigen. Im Bereich Entwicklungshilfe steigen die Ausgaben um 65 Millionen (+2,3 %). Dieser Anstieg ist primär durch die im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021–2024 beschlossenen Ausgaben zurückzuführen.
Die Verkehrsausgaben sinken im Jahr 2023 um 2,2 Prozent (-235 Mio.). Die Ausgaben für den Strassenverkehr sinken um 290 Millionen (-8,3 %). Der Grund dafür sind die Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF, die wegen den tieferen zweckgebundenen Einnahmen zurückgehen (-254 Mio.). Umgekehrt steigen die Ausgaben für den Bereich Schienenverkehr und den öffentlichen Verkehr um 153 Millionen (+2,2 %) aufgrund der höheren Einlagen in den BIF (+6,1 % oder +330 Mio.). Ausschlaggebend hierfür sind die höheren Beiträge aus dem allgemeinen Bundeshaushalt und der Kantone, welche an das reale Wirtschaftswachstum und die Teuerung angepasst werden. Für den regionalen Personenverkehr und den Ortsverkehr werden 2023 keine Covid-19-Finanzhilfen mehr entrichtet (-200 Mio.). Die Ausgaben für die Luftfahrt sinken im Jahr 2023 um knapp 100 Millionen, weil die Mittel zur finanziellen Stabilisierung von Skyguide wegfallen.
Die Ausgaben für Bildung und Forschung wachsen um 1,9 Prozent (+160 Mio.). Der Zuwachs entfällt grösstenteils auf den Bereich Forschung (+105 Mio.) und ist im Wesentlichen auf höhere Beiträge an den ETH-Bereich (+52 Mio.) sowie an die Institutionen der Forschungsförderung (+37 Mio.) zurückzuführen. Da eine Assoziierung am Horizon-Paket der EU vor Mitte 2023 nicht realistisch ist, wurde nur ein Beitrag für das zweite Halbjahr budgetiert (-326 Mio.). Dieser Mittelrückgang wird durch die Ausgaben für Übergangsmassnahmen kompensiert, die der Bundesrat für die von der EU 2021 und 2022 durchgeführten Ausschreibungen genehmigt hat (+325 Mio.).
Die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung steigen 2023 geringfügig an (+0,9 % bzw. 33 Mio.). Drei Viertel der Ausgaben für die Landwirtschaft entfallen auf Direktzahlungen (2,8 Mrd.); diese bleiben im Vorjahresvergleich unverändert. Auch die Ausgaben für die Bereiche Produktionsgrundlagen und Produktion und Absatz bleiben stabil. Der Anstieg im Voranschlag 2023 ist vor allem auf einmalige Ausgaben in Höhe von 30 Millionen bei den Familienzulagen Landwirtschaft zurückzuführen und steht in Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Die Ausgaben für die Sicherheit steigen im Jahr 2023 um 5,9 Prozent an (+381 Mio.). Diese Zunahme ist auf die steigenden Ausgaben für die militärische Landesverteidigung zurückzuführen (+359 Mio. bzw. +6,8 %) und begründet sich grösstenteils mit der Erhöhung der Armeeausgaben. Der Bund will die Armeeausgaben bis 2030 grundsätzlich auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erhöhen, das heisst auf rund 9,4 Milliarden im Jahr 2030. Die zusätzlichen Mittel sollen es ermöglichen, Fähigkeitslücken schneller zu schliessen. Dies unter anderem durch die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge, der bodengestützten Luftverteidigung sowie durch Investitionen in die Cybersicherheit, in geschützte Radfahrzeuge und indirekte Feuerunterstützung.
Die Ausgaben für Finanzen und Steuern verzeichnen ein Wachstum von 5,3 Prozent (+0,6 Mrd.). Der Anstieg bei den Anteilen Dritter an Bundeseinnahmen (+287 Mio.) erklärt sich primär durch die Zunahme des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer (+188 Mio.) und der Debitorenverluste (+149 Mio.). Das starke Wachstum im Bereich Geldbeschaffung, Vermögens- und Schuldenverwaltung von 20,5 Prozent (+156 Mio.) ist auf die höheren Passivzinsen (+165 Mio.) zurückzuführen. Die Ausgaben für den Finanzausgleich steigen um 4,5 Prozent (+164 Mio.), weil der Ressourcenausgleich um 198 Millionen steigt (höheres Ressourcenpotential Kantone, grössere Differenzen zwischen den Kantonen).
Entwicklung der Ausgaben 2023
in Mrd. CHF und % des BIP
Die Ausgaben wachsen im Jahr 2023 um 1,9 Prozent. Da das nominale Bruttoinlandprodukt um 3,2 Prozent wächst, geht die Ausgabenquote des Bundes leicht zurück, von 10,3 auf 10,2 Prozent des BIP. Die Ausgabenquote ist ein grober Indikator für das Ausmass der Tätigkeiten des Bundes im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft.
Daten
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Letzte Änderung 17.08.2022