Herleitung des Finanzierungssaldos aus Erfolgs- und Investitionsrechnung in Mrd. CHF
JAHRESERGEBNIS
Die Erfolgsrechnung weist für das Jahr 2024 einen Überschuss von 2,1 Milliarden aus. Budgetiert wurde ein Verlust von 305 Millionen. Die laufenden Einnahmen sind stärker gewachsen als die laufenden Ausgaben (+5,9 % bzw. +5,0 %). Der grösste Teil des Einnahmenwachstums stammt aus den grossen Fiskaleinnahmen, namentlich aus der direkten Bundessteuer (Gewinnsteuer +1,1 Mrd.; Einkommenssteuer +0,9 Mrd.), der Mehrwertsteuer (+1,8 Mrd.) und der Verrechnungssteuer (+0,5 Mrd.).
Das Wachstum der laufenden Ausgaben war einerseits getrieben durch die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt (+2,3 Mrd.). Der Anstieg erklärt sich durch deutlich höhere Ausgaben für die AHV insbesondere aufgrund der im Rahmen der Reform «AHV 21» beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte und deutlich gestiegenen Ausgaben bei der individuellen Prämienverbilligung. Andererseits stiegen auch die Ausgaben im Aufgabengebiet Finanzen und Steuern (+1,1 Mrd.), weil die Ausgaben bei den Kantonsanteilen an den Bundeseinnahmen aufgrund des starken Einnahmenwachstums deutlich gestiegen sind.
Entsprechend steigt der Finanzierungsbeitrag aus der Erfolgsrechnung – die Selbstfinanzierung – von 3,4 Milliarden auf 4,2 Milliarden. Die Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens verringerten sich leicht auf 2,1 Milliarden. Dabei handelt es sich insbesondere um Abschreibungen sowie um Buchgewinne aus den Beteiligungen.
NETTOINVESTITIONEN
Die Nettoinvestitionen entwickelten sich gegenüber dem Vorjahr rückläufig und beliefen sich auf 4,3 Milliarden (-0,5 Mrd.). Während die Investitionseinnahmen stabil bei 1,0 Milliarden (-7 Mio.) blieben, reduzierte sich die Höhe der Investitionsausgaben um 0,5 Milliarden auf 5,3 Milliarden. Die Investitionsausgaben sanken in verschiedenen Aufgabengebieten, was nebst regulären Schwankungen auch durch Ausgabenspitzen im Vorjahr bedingt ist. So wurden im Jahr 2024 keine Ausgaben zum Kauf von Impfstoffen und Arzneimitteln zur Bekämpfung von Covid-19 mehr getätigt und im Bereich der Landesverteidigung wirken sich im Vorjahresvergleich die einmaligen Mehrausgaben im Jahr 2023 für den Ersatz des Staatsluftfahrzeuges aus.
FINANZIERUNGSSALDO
Die Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung (Differenz von laufenden Einnahmen und Ausgaben) reichte knapp nicht aus, um die geplanten Nettoinvestitionen (Differenz von Investitionseinnahmen und -ausgaben) zu finanzieren. Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2024 mit einem geringen Finanzierungsdefizit von 80 Millionen ab und erzielte damit erstmals seit 2019 wieder ein fast ausgeglichenes Rechnungsergebnis.
Im ordentlichen Haushalt wurde ein Finanzierungsüberschuss verzeichnet, welcher sich auf 817 Millionen beläuft. Insgesamt stiegen die ordentlichen Einnahmen (+5,9 %) stärker an als die ordentlichen Ausgaben (+4,0 %). Die Schuldenbremse hätte aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Unterauslastung ein konjunkturelles Defizit von 504 Millionen zugelassen. Daraus ergibt sich ein struktureller Überschuss von 1,3 Milliarden. Im ausserordentlichen Haushalt musste erneut ausserordentlicher Zahlungsbedarf für die Beiträge an die Kantone für die Schutzsuchenden aus der Ukraine geltend gemacht werden (1,4 Mrd.). Hingegen konnte eine aufwandmindernde Auflösung von Rückstellungen für Covid-Testkosten in Höhe von 216 Millionen Franken getätigt werden. Die ausserordentlichen Einnahmen von 256 Millionen stammen grösstenteils aus weiteren Verkaufserlösen von RUAG International Holding AG (150 Mio.). Das ausserordentliche Finanzierungsdefizit beträgt damit 897 Millionen Franken.
GESAMTINVESTITIONEN BUND Der Bund tätigte rund die Hälfte seiner Investitionen aus der Bundesrechnung. Die andere Hälfte stammte aus Fonds, welche über den Bundeshaushalt gespiesen wurden. Für eine Gesamtsicht der Investitionstätigkeit müssen die Investitionen der Fonds mitberücksichtigt werden. Im Jahr 2024 erreichten die Gesamtinvestitionen 10,9 Milliarden oder rund 13 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Davon flossen rund 56 Prozent in Verkehrsinfrastrukturen, teils über den Bahninfrastrukturfonds (BIF), teils über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF; Anteil Agglomerationsverkehr), teils über die Bundesrechnung (Einlage in den NAF für Nationalstrassenbau). Weitere Mittel werden zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz aus dem Netzzuschlagsfonds (NZF) eingesetzt. |
Daten
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Letzte Änderung 19.03.2025