Das Budget 2024 ist bereinigt – 12 Fragen und Antworten dazu

29.06.2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 das Zahlenwerk für den Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 verabschiedet. Dank den im Frühjahr beschlossenen umfangreichen Bereinigungsmassnahmen können die Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2024 eingehalten werden. Der Bundesrat muss indes erneut ausserordentliche Ausgaben beantragen. Der Bundesrat hat zudem die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2025 eröffnet, das bei den gebundenen Ausgaben ansetzt. Die Finanzplanjahre bleiben mit strukturellen Defiziten von bis zu 1,2 Milliarden Franken herausfordernd. 12 Fragen und Antworten zu den beschlossenen Entlastungsmassnahmen.

Warum steigen die Ausgaben der sozialen Wohlfahrt und insbesondere der AHV so stark an?

Die Reform AHV 21 tritt 2024 in Kraft. Sie umfasst auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der AHV, was Aufwand und Ertrag gleichermassen um über 1 Milliarde steigen lässt.

Das Budget 2024 wird schuldenbremsenkonform ausfallen. Welche Massnahmen hat der Bundesrat dafür getroffen?

Die aktualisierten Haushaltszahlen zeigten Anfang Jahr für 2024 ein strukturelles Finanzierungsdefizit von 2 Milliarden, das hauptsächlich durch neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben verursacht wurde. Der Bundesrat hat darum bereits im Frühjahr insbesondere folgende Massnahmen beschlossen:

  • Verzicht auf Pflichtbeitrag für das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe ab 2024. Stattdessen sind Auffangmassnahmen vorgesehen. Der Forschung soll kein Geld entzogen werden.
  • Die Armeeausgaben sollen langsamer wachsen als im Finanzplan 2024–2026 vorgesehen. 1 Prozent BIP soll erst 2035 erreicht werden statt 2030, und 2024–2026 sind lediglich 3 Prozent jährliches Wachstum möglich.
  • Bei der Automobilsteuer soll die Ausnahme für Elektrofahrzeuge aufgehoben werden, da die Importe von Elektrofahrzeugen deutlich zugenommen haben.
  • Eine Querschnittskürzung von 2 Prozent auf den schwach gebundenen Ausgaben, grösstenteils linear umgesetzt.
  • Die Migrationsausgaben im Zusammenhang mit dem Status S werden ausserordentlich verbucht.

Mussten für das Budget 2024 neben den bereits im Frühjahr beschlossenen 2 Milliarden an Entlastungen noch weitere Massnahmen beschlossen werden?

Die ursprünglich beschlossenen Massnahmen genügten über weite Strecken. Es verblieb Ende Juni ein Defizit von 12 Millionen. Deshalb waren am 28. Juni 2023 nur noch geringfügige Korrekturen bei Fondseinlagen notwendig. So wird die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung aufgrund der Haushaltlage für 2024 nicht um 2 Millionen erhöht, wie es der Ständerat möchte. Der Fonds verfügt derzeit über hohe Reserven von über 1 Milliarde, eine Erhöhung der Einlage ist damit nicht nötig. Weil der Bahninfrastrukturfonds aufgrund einer neuen Verbuchung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe 2024 einmalig 120 Millionen mehr erhält als üblich, wird zudem die Fondseinlage des Bundes 2024 um 15 Millionen reduziert.

Der Bundesrat hat eine Sparvorgabe von 2% beschlossen. Wo werden diese Einsparungen vorgenommen?

Die Einsparungen werden bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen (internationale Zusammenarbeit, Kultur, Landwirtschaft, Regionaler Personenverkehr, Umwelt, Standortförderung, Eigenbereich der Verwaltung). Ausgenommen ist die Armee, weil ihr Ausgabenwachstum bereits reduziert wurde. Der Bundesrat hat allen Departementen und der Bundeskanzlei lineare Kürzungsvorgaben gemacht. Die Departemente haben die konkreten Massnahmen selbständig definiert.

Warum können bei Horizon 0,6 Mrd. eingespart werden, wenn der Forschung kein Geld entzogen werden soll?

Zuvor waren sowohl der Pflichtbeitrag zugunsten der EU als auch die Übergangsmassnahmen budgetiert. Weil eine Vollassoziierung derzeit unwahrscheinlich ist, kann im Voranschlag ganz auf die Übergangsmassnahmen abgestützt werden. Im Rahmen der Übergangsmassnahmen steht genug Geld für die Forschung bereit. Der Bundesrat strebt aber weiterhin die Vollassoziierung an.

Wird die SNB-Gewinnausschüttung 2024 weiterhin budgetiert?

Die ordentliche Gewinnausschüttung der SNB ist budgetiert (666 Mio.), die Zusatzausschüttung (1,3 Mrd.), die zur Deckung der Covidschulden dient, hingegen nicht, weil sie derzeit sehr unsicher ist.

Die Einführung einer Importsteuer auf Elektrofahrzeugen soll pro Jahr Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken einbringen. Wird damit der Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen nicht geschmälert?

Das Vorhaben ist derzeit in Vernehmlassung, weil sie eine Verordnungsänderung bedingt. Es sieht vor, eine ursprünglich als Fördermassnahme eingeführte Steuerbefreiung – wie bei der Einführung geplant – wieder zu streichen, da sie ihren Zweck erfüllt hat. Die Preise von Elektroautos sind gesunken, ihr Anteil ist stark gestiegen.

Gelten die für das Budget 2024 beschlossenen Bereinigungsmassnahmen im Umfang von gesamthaft 2 Milliarden auch für die Finanzplanjahre?

Ja, die Beschlüsse zur Armee, zu Horizon, zur Automobilsteuer wie auch die Sparvorgaben von 2% im ungebundenen Bereich werden auch in den Finanzplanjahren weitergezogen. Mit diesen Massnahmen können auch ab 2025 Einsparungen von über 1,5 Milliarden vorgenommen werden. Die Entlastung im Migrationsbereich ist jedoch einmalig, ab 2025 müssen die Migrationsausgaben wieder im ordentlichen Budget untergebracht werden.

Wie viel soll bei den gebundenen Ausgaben gespart werden?

Drei Bereiche sind betroffen: Befristete Kürzung der Einlage des Bundes in den derzeit gut dotierten Fonds der ALV, wobei eine Ventilklausel vorgesehen ist, die Gegenfinanzierung der vom Parlament geplanten Kinderkrippenvorlage durch eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und Anpassungen namentlich bei den Witwenrenten gestützt auf ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, wobei letztere Massnahme vom EDI separat erarbeitet wird. Siehe dazu auch die separate Medienmitteilung des EDI sowie die Medienmitteilung vom 29. März 2023 und die Vernehmlassungsvorlage vom 28. Juni 2023. Zudem sollen vorübergehend die Einlagen des Bundes in den Bahninfrastrukturfonds gekürzt werden, ohne den Ausbau oder Betrieb der Bahninfrastruktur zu gefährden, da die Reserve des Fonds sehr hoch ist.

Können mit all den beschlossenen Massnahmen bei den gebundenen und ungebundenen Ausgaben die Defizite im Finanzplan beseitigt werden?

Nein. Die Massnahmen genügen nicht, um die strukturellen Defizite ab 2025 vollständig zu beseitigen. In den Finanzplanjahren 2025–2027 verbleiben strukturelle Defizite von 0,7 Mrd., 0,3 Mrd. und 1,2 Mrd. Eine grosse mögliche Mehrbelastung resultiert zudem, wenn die Schutzsuchenden aus der Ukraine nicht wie angenommen im Verlauf des nächsten Jahres die Schweiz verlassen können.

Längerfristig verbleiben zudem grössere Herausforderungen, vor allem die Finanzierung des Wachstums der Armeeausgaben und der AHV-Ausgaben. Das EFD wird die Situation aufmerksam weiterverfolgen. In der neuen Legislatur wird der Bundesrat voraussichtlich eine weitere Vorlage zur nachhaltigen Stabilisierung der Bundesfinanzen verabschieden.

Sind Kürzungen bei Fonds-Einlagen wie beim Bahninfrastrukturfonds und ein Rückgriff auf das ALV-Vermögen richtige Sparmassnahmen oder nur eine Verschiebung von einer Tasche in die andere?

Der Bundesrat strebt eine ausgewogene Bereinigung des Haushalts an. Das heisst auch, auf Leistungsabbau zu verzichten, wenn dieser nicht nötig ist, weil die Reserven verschiedener Fonds eine befristete Reduktion der Bundeseinlage erlauben. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt es zu bedenken: Der Bund hat von der ALV einen Grossteil der Kosten der Covid-Krise übernommen, insbesondere 16 Mrd. für die Kurzarbeitsentschädigung. Vor diesem Hintergrund scheint es gerechtfertigt, einen Teil dieser Steuergelder zurückzuholen, zumal der ALV-Fonds sehr gut dotiert ist. Dies bedingt keine Leistungskürzungen.

Auch der Bahninfrastrukturfonds hat Reserven von über 1 Milliarde Franken. Eine vorübergehende Kürzung der Einlagen gefährdet weder Ausbau noch Betrieb der Bahninfrastruktur.

Mit welchen Mehreinnahmen rechnet der Bund aufgrund der OECD-Mindeststeuer und wofür werden diese verwendet?

Der Bund rechnet derzeit ab 2026 mit Einnahmen von 400 Mio. (25% von 1,6 Milliarden). Diese Mehreinnahmen fliessen mittelfristig zu einem Drittel in den Finanzausgleich, der Rest muss gemäss der am 18. Juni 2023 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsgrundlage für Standortfördermassnahmen verwendet werden. Dazu können bspw. Massnahmen im Bereich Bildung und Forschung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zählen.

Letzte Änderung 13.09.2023

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