Das Budget 2024 liegt vor

24.08.2023

Nachdem der Bundesrat am 28. Juni 2023 die Zahlen für das Budget 2024 bekannt gegeben hatte, legt er diesen Voranschlag nun im Detail vor. An seiner Sitzung vom 23. August 2023 hat der Bundesrat die «Botschaft zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027» (Voranschlag mit IAFP) verabschiedet. Darin sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Bundes aufgeführt, wie sie für das Jahr 2024 vorgesehen sind, sowie die Aussichten für die drei darauffolgenden Planjahre.

Mit den im Frühjahr beschlossenen umfangreichen Bereinigungsmassnahmen konnten die Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2024 eingehalten werden. Die vorliegende Botschaft des Bundesrates, die auf den Entscheiden bis Juni 2023 basiert, weist im ordentlichen Haushalt noch einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 4 Millionen Franken aus. Die Kündigung der Verlustübernahmegarantie durch die UBS vom 11. August 2023 hat nun aber zur Folge, dass die budgetierten Einnahmen aus der Aufrechterhaltungsgebühr (36 Mio.) sowie die in diesem Zusammenhang budgetierten Aufwände (10 Mio.) wegfallen und somit ein strukturelles Finanzierungsdefizit von 22 Millionen Franken entsteht. Damit die Schuldenbremse im Voranschlag 2024 weiterhin eingehalten werden kann, wird der Bundesrat bis Ende September eine entsprechende Nachmeldung zum Voranschlag 2024 zuhanden der Finanzkommissionen vorlegen.

Die Finanzplanjahre 2025-2027 bleiben mit strukturellen Defiziten von bis zu 1,2 Milliarden Franken herausfordernd. Die Unsicherheiten in Bezug auf die nächsten Jahre sind hoch. Aus heutiger Sicht dürften weitere Bereinigungsmassnahmen notwendig werden.

Die «Botschaft zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027» gibt detailliert Auskunft über die finanzielle Lage des Bundeshaushaltes. Sie besteht aus zwei Bänden:

Band 1: Bericht zum Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (PDF, 1 MB, 24.08.2023)

Band 2: Voranschlag mit IAFP der Verwaltungseinheiten

Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP)

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einmal jährlich mit einer Botschaft den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP). Dieser gibt für das Budgetjahr und die drei darauffolgenden Planjahre die geplanten Aufwände und Investitionsausgaben, die geschätzten Erträge und Investitionseinnahmen, die Gesamtausgaben und die geschätzten Gesamteinnahmen des Bundes wieder. Zudem zeigt er für alle Verwaltungseinheiten die Aufgaben- und Finanzplanung sowie die Leistungsgruppen mit den wichtigsten Zielen.

Letzte Änderung 21.12.2023

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