Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Schuldenabbau

18.03.2022

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Abbau der coronabedingten Verschuldung verabschiedet. Die zusätzlichen Schulden, die durch die hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie aufgelaufen sind, sollen mit zukünftigen Finanzierungsüberschüssen wieder abgebaut werden. Fünf Fragen zum Thema.

Warum muss der Bund bis zu 30 Milliarden Franken Schulden abbauen?

Die Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht gehalten werden; sie lässt damit auf Dauer keine neuen Schulden zu. Die hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie führen im ausserordentlichen Haushalt zu einem Defizit, das wieder ausgeglichen werden muss. Der Bundesrat geht zurzeit davon aus, dass sich der Fehlbetrag auf dem sogenannten Amortisationskonto Ende 2022 auf 25–30 Milliarden belaufen dürfte. Das Amortisationskonto ist die Statistik der ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen. Ausserordentliche Ausgaben sind nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen beispielsweise schwere Rezessionen, Naturkatastrophen oder eben eine Pandemie.

Wie sollen diese Schulden abgebaut werden?

Zum einen werden die zusätzlichen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von jährlich aktuell 1,3 Milliarden Franken zum Abbau des Fehlbetrags verwendet. Zum anderen ist eine temporäre Gesetzesänderung notwendig. Diese sieht vor, die Finanzierungsüberschüsse für den Schuldenabbau zu verwenden und die gesetzliche Amortisationsfrist zu verlängern. Die Schulden sollen ohne Sparprogramme oder Steuererhöhungen abgebaut werden. Der Abbau soll so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Die jährlichen Finanzierungsüberschüsse dürften wegen den Budgetunterschreitungen rund 1 Milliarde pro Jahr betragen. Zusammen mit den zusätzlichen Gewinnausschüttungen der SNB können die Corona-Schulden um jährlich 2,3 Milliarden abgebaut werden. Damit kann der Fehlbetrag innerhalb von 11–13 Jahren ausgeglichen werden. Die Amortisationsfrist muss also bis 2035 erstreckt werden.

Warum können wir die Schulden nicht einfach stehen lassen? Andere Länder sind viel stärker verschuldet als die Schweiz.

Die aktuelle Situation zeigt es gut: Die nächste Krise kann jederzeit kommen. Die Pandemie ist am Abklingen und bereits folgt die nächste Krise. Unsere Nachbarländer starten aber teilweise mit hohen Schulden und haben dadurch weniger Handlungsspielraum. Erhöhen sie ihre Schulden weiter, sind sie stark exponiert, wenn die Zinsen – wie es absehbar scheint – nun wieder zu steigen beginnen. Das zeigt exemplarisch, wie wichtig eine gute finanzpolitische Ausgangslage ist. Der Bundesrat will deshalb die Corona-Schulden ganz abbauen, damit wir für künftige Herausforderungen und Krisen gewappnet sind.

Warum will der Bundesrat die gesamten Schulden abbauen?

Eine Reihe von Gründen spricht dafür:

  • Die Schuldenbremse hat sich bewährt, der Bund konnte in den Jahren vor der Krise nicht nur seine Schulden abbauen, sondern gleichzeitig sogar die Ausgaben stark erhöhen. Der Bundesrat will deshalb so wenig wie möglich in den aktuellen Mechanismus eingreifen.
  • Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell die Schulden ansteigen können und wie wichtig ein solider Finanzhaushalt ist, um rasch umfangreiche Massnahmen ergreifen zu können.
  • Solide öffentliche Finanzen sind ein zentraler Standortvorteil, sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Das ist auch im Hinblick auf die OECD-Steuerreform wichtig.
  • Neben der Pandemie und der Ukrainekrise warten noch viele weitere Herausforderungen auf uns. Insbesondere die alternde Bevölkerung und der Klimawandel dürften die öffentlichen Finanzen längerfristig belasten.
  • Ein vollständiger Schuldenabbau ist ohne einschneidende Massnahmen für den Bundeshaushalt umsetzbar, unsere Ausgaben wachsen auch so weiter.

Wird die Schuldenbremse mit diesen Änderungen ausgehöhlt?

Der Bundesrat hält am bewährten Prinzip der Schuldenbremse fest. Sie ist eine Errungenschaft der Schweiz. Nicht ohne Grund ist die entscheidende «Ausgabenregel» sogar auf Verfassungsstufe verankert. Auch 20 Jahre nach ihrer Einführung mittels eines überwältigenden Volksmehrs geniesst die Schuldenbremse noch immer einen starken Rückhalt in Bevölkerung und Parlament. Die geplanten Änderungen sind auf Gesetzesstufe angesiedelt und beziehen sich lediglich auf den Abbau der Corona-Schulden.

Medienmitteilung  

Letzte Änderung 13.09.2023

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