Bundesrat trifft Vorentscheide zur Bereinigung des Budgets 2025

24.01.2024

Dem Bund fehlen in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Franken für ein ausgeglichenes Budget. Bereits ab 2025 dürften die Fehlbeträge 2,5 Milliarden und mehr betragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 erste Massnahmen beschlossen, mit denen die Finanzierungslücke teilweise geschlossen werden kann.

Der Bundeshaushalt weist in den kommenden Jahren grosse Defizite aus (vgl. Medienmitteilung vom 22.11.2023). Der Ausgabendruck steigt in verschiedenen Bereichen: In der sozialen Wohlfahrt wachsen die Ausgaben für die AHV und die Prämienverbilligungen überdurchschnittlich stark. Das Parlament hat beschlossen, dass die Armeeausgaben bis 2035 schrittweise auf 1 Prozent des BIP angehoben werden. Die Ausgaben im Asylbereich werden voraussichtlich weiter ansteigen. Zudem hat das Parlament im Dezember mehrere Beschlüsse gefällt, die den Voranschlag 2025 zusätzlich belasten. Noch nicht eingerechnet sind mögliche Mehrausgaben beispielsweise für Abkommen mit der EU, die Beteiligung am Wiederaufbau Ukraine oder die Mehrkosten eines möglichen weiteren Ausbaus der Sozialwerke (AHV, Kinderbetreuung).

Im Fokus der Aussprache im Bundesrat stand die Bereinigung des Voranschlags 2025 sowie das Vorgehen für die mittelfristige Stabilisierung des Finanzhaushaltes.

Der Bundesrat geht davon aus, dass er im Voranschlag 2025 ein Defizit von über 2,5 Milliarden Franken wird bereinigen müssen, um das Ausgabenwachstum zu bremsen. Er hat dazu erste Entscheide dazu gefällt:

  • Der Bundesrat wird auch 2025 nochmals Ausserordentlichkeit geltend machen für die Status S-Ausgaben (Schutzsuchende Ukraine); es ist das vierte Jahr in Folge. Der Bundesrat will aber den Schuldenaufbau reduzieren und schrittweise aus der Ausserordentlichkeit aussteigen. Spätestens 2028 sollen alle Asylausgaben wieder ordentlich finanziert werden.
  • Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang auch prüfen, wie die Kosten in den Bereichen Asyl und Status S reduziert werden können. Der Bundesrat will im Frühjahr ein Massnahmenpaket diskutieren.
  • Der Bundesrat will vorübergehend mehr Flexibilität bei den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr eine entsprechende Vorlage in Vernehmlassung geschickt. Darin war vorgesehen, die Bundesbeiträge an die ALV ab 2025 während 5 Jahren je um 250 Millionen Franken zu kürzen. Neu sollen höhere jährliche Kürzungen möglich sein als ursprünglich vorgesehen, diese sollen aber weiterhin über 5 Jahre hinweg die Gesamtsumme von 1,25 Milliarden nicht übersteigen. Gemäss aktuellen Prognosen wird das Eigenkapital der ALV trotz Kürzungen stetig wachsen; eine Ventilklausel stellt zudem die Stabilität der Versicherung auch im Falle einer steigenden Arbeitslosigkeit sicher. Die Massnahme entlastet den Haushalt 2025 zusätzlich um 340 Millionen. Der Bundesrat wird die Botschaft dazu voraussichtlich im März 2024 verabschieden. Die Leistungen der ALV werden durch diese Massnahme nicht tangiert.
  • Die gestaffelte Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um insgesamt 450 Millionen hat der Bundesrat ebenfalls bereits letztes Jahr im Rahmen des Pakets zur Entlastung des Haushalts ab 2025 beschlossen. Die Kürzung soll jetzt aber vorgezogen werden und sich über zwei statt drei Jahre erstrecken: Die Einlage wird im Jahr 2025 um 300 Millionen gekürzt, 2026 wie bisher geplant um 150 Millionen.
  • Die Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung soll im Jahr 2025 vollständig gestrichen und in den Jahren 2026 und 2027 halbiert werden. Das Parlament hat sich bereits im Rahmen der Budgetberatung 2024 für eine Halbierung ausgesprochen. Der Fonds ist aktuell gut dotiert, die Liquidität ist sichergestellt. Die geplanten Fondsausgaben sind durch die Kürzungen nicht gefährdet.
  • Der Beitrag an die ETH soll einmalig um 100 Millionen gekürzt werden. Die Hochschule verfügt derzeit über Reserven von 1,4 Milliarden. Der Bundesrat hat mit den strategischen Zielen für die ETH seinen Willen bekräftigt, diese Reserven abzubauen. Die Aufgabenerfüllung des ETH-Bereichs ist durch die Kürzung nicht gefährdet.
  • Die Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung wird frühestens 2026 in Kraft treten; nach bisheriger Planung hätte sie das Budget bereits 2025 mit über 770 Millionen belastet bzw. mit über 400 Millionen unter Berücksichtigung des Vorschlags des Bundesrats, wonach die Kantone die Vorlage über eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer mitfinanzieren sollten. Die zuständige Kommission des Ständerates wird jedoch im Frühjahr ein alternatives Modell in die Vernehmlassung schicken, welches über das Familienzulagensystem finanziert werden soll und den Bundeshaushalt deutlich weniger belasten dürfte. Weil die familienexterne Kinderbetreuung Aufgabe der Kantone ist, lehnt der Bundesrat eine Bundesfinanzierung und damit das Modell des Nationalrates weiterhin ab. Bleibt das Parlament beim nationalrätlichen Modell, würde der Bundesrat wie bisher eine Kompensation der Kosten durch die Kantone fordern. 
  • Die Tabaksteuer wird erhöht. Mit dieser Massnahme sollen zusätzliche Einnahmen von mindestens rund 35 Millionen Franken erzielt werden. Das bestehende Gesetz gibt dem Bundesrat den nötigen Spielraum für Erhöhungen einzelner Produktkategorien. Zu der Massnahme sollen dennoch die Wirtschaftskommissionen beider Räte konsultiert werden.

 

Der Haushalt wird mit diesen Beschlüssen um über 2 Milliarden Franken entlastet. Der Bundesrat wird das verbleibende Defizit Mitte Februar bereinigen. Im Vordergrund steht eine lineare Kürzung der schwach gebundenen Ausgaben. Wie hoch diese Kürzung angesetzt werden muss, wird sich zeigen, sobald die neuen Einnahmenschätzungen vorliegen.

Die beschlossenen Massnahmen insbesondere in der mittleren Frist reichen nicht aus, um den Bundeshaushalt nachhaltig auszugleichen. Der Bundesrat wird deshalb rasch eine grundlegende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen des Bundes in Angriff nehmen. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende März mögliche Stossrichtungen zu unterbreiten. Die Prüfung soll auf einer breiten Basis erfolgen und auch gesetzlich gebundene Ausgaben und bestehende Fonds umfassen.

Letzte Änderung 19.03.2024

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