Der Bundesrat hat am 4. Oktober 1999 ein Finanzleitbild verabschiedet mit dem Ziel, damit eine transparente, nachhaltige und berechenbare Finanzpolitik des Bundes zu gewährleisten. Die derzeit gültigen Grundsätze der Ausgabenpolitik (Kap. 4.2 Finanzleitbild), der Haushaltssanierung (Kap. 4.3) sowie die Budgetgrundsätze (Kap. 4.5) sind Teile davon.
Seit der Verabschiedung des Finanzleitbilds wurde die Finanzpolitik des Bundes in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Wichtige Neuerungen bilden die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003, das neue Rechnungsmodell (NRM) 2007, die Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 sowie das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) im Jahr 2017. Darüber hinaus hat der Bundesrat im Jahr 2006 Grundsätze zur Auslagerung und Steuerung von ausgelagerten Einheiten verabschiedet (CG–Leitsätze). Diese Neuerungen sind in den geltenden Grundsätzen nicht abgebildet. In der Praxis zeigte sich zudem, dass gewisse Grundsätze den politischen Realitäten zu wenig Rechnung tragen und deshalb nicht oder nur bedingt Anwendung finden. Auch die Erläuterungen zu den Grundsätzen wirken teilweise überholt.
Mit der Überarbeitung und Aktualisierung der Grundsätze (neu: Leitsätze) soll diesen Neuerungen und Erfahrungen Rechnung getragen und deren Relevanz wieder gestärkt werden. Ziel ist dabei keine Neuausrichtung der Ausgabenpolitik, sondern eine punktuelle Anpassung an die Praxis und eine Adjustierung aufgrund neuerer Erkenntnisse.
Die Frage, welche Aufgaben der Staat auf welcher Ebene und in welcher Form zu erfüllen hat, bildet dabei den Ausgangspunkt der Diskussion (Themenblock I). In Themenblock II werden die Instrumente zur Haushaltssteuerung zusammengefasst. Im Themenblock III schliesslich finden sich die Grundsätze zur Steuerung von Subventionen.
Das vorliegende Dokument dient der EFV als Orientierungshilfe in der ausgabenpolitischen Beratung der Verwaltungseinheiten. Insbesondere sollen die Leitsätze dazu beitragen, dass kohärente Problemlösungen erarbeitet werden. Wo die Leitsätze auf ausgabenpolitischen Reformbedarf verweisen, strebt die EFV an, dass dieser in den nächsten Jahren in Vorlagen von Bundesrat und Parlament aufgenommen wird. Bei einer allfälligen späteren Überarbeitung des Finanzleitbildes können die vorliegenden Leitsätze in Bezug auf die ausgabenpolitischen Fragestellungen als Grundlage dienen.