Haushalt- und Kreditrecht

Die Finanzhoheit liegt bei der Bundesversammlung: Sie beschliesst den Voranschlag (Budget) und nimmt die Staatsrechnung ab. Der Voranschlag wird dem Parlament vom Bundesrat in einem Entwurf unterbreitet. Er enthält die zu bewilligenden Aufwände und Investitionsausgaben (Voranschlagskredite) und die Schätzung der Erträge und Investitionseinnahmen für das Voranschlagsjahr, gegliedert nach Verwaltungseinheiten, Aufwands- und Ertragsarten und Ausgaben- und Einnahmenarten im Investitionsbereich. Schuldenbremse, Finanzplanung und Zahlungsrahmen sowie Verpflichtungskredite sind ergänzende Planungs- und Steuerungsinstrumente.
Die massgebenden Regelungen finden sich im Finanzhaushaltgesetz. Es

  • gilt uneingeschränkt für die zentrale Bundesverwaltung (Departemente einschliesslich Generalsekretariate, Bundeskanzlei, Gruppen und Ämter) und jene Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung, die keine eigene Rechnung führen (z.B. Bundesanwaltschaft, Wettbewerbskommission). Ebenfalls dem Gesetz unterstellt (aber in einer Sonderstellung) sind die Eidgenössische Finanzkontrolle, die Bundesversammlung (einschliesslich ihrer Parlamentsdienste) und die eidgenössischen Gerichte); dem Gesetz grundsätzlich nicht unterstellt sind hingegen Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung mit eigener Rechnung (z.B. ETH-Bereich, Swissmedic, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Eidgenössische Alkoholverwaltung, PUBLICA).
  • verlangt von Bundesversammlung, Bundesrat und Verwaltung, die Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten;
  • sieht die Führung des Bundeshaushalts nach Finanzierungs- und Erfolgssicht vor;
  • statuiert die Grundsätze der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit sowie der Sparsamkeit und verlangt, dass die Mittel wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden;
  • überträgt dem Finanzdepartement die Aufgabe, die Verwaltung der Bundesfinanzen zu leiten und für den Überblick über den gesamten Finanzhaushalt des Bundes zu sorgen;
  • bezeichnet jede Verwaltungseinheit für die sorgfältige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der bewilligten Kredite bzw. anvertrauten Vermögenswerte als verantwortlich.

Letzte Änderung 13.06.2022

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