Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)

Das Wichtigste in Kürze

Das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) wurde auf den 1. Januar 2017 eingeführt; es soll die Verwaltungsführung auf allen Ebenen verstärken sowie die Transparenz und Steuerbarkeit der Leistungen erhöhen. Das NFB hat sich seit seiner Einführung insgesamt bewährt.  

Generelle Ziele

Mit dem NFB soll die Haushaltssteuerung weiter verbessert werden. Die Errungenschaften im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und dem Neuen Rechnungsmodell sollen mit einer stärkeren Ausrichtung der Finanzplanung und Budgetierung auf Leistungen und – so weit möglich – auf Wirkungen ergänzt werden («Performance informed Budgeting»). Folgende drei Ziele stehen im Vordergrund:

  • Verbesserung von Haushaltssteuerung und -vollzug durch Stärkung der mittelfristigen Planung und Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen, Ressourcen und Leistungen auf allen Ebenen (Parlament, Bundesrat und Verwaltung).
  • Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung und Verwaltungskultur durch verstärkte Eigenverantwortung der Verwaltungseinheiten bei der Leistungserbringung und vergrösserte Freiräume beim Mitteleinsatz.
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in der Bundesverwaltung.

Diese drei Hauptziele wurden in den ersten vier Betriebsjahren 2017-2020 über weite Strecken erreicht.

Neue und veränderte Steuerungsinstrumente

Mit dem NFB wurde die Steuerung der Bundesverwaltung mit einfachen und pragmatischen Mitteln gezielt weiter entwickelt. Als neue oder veränderte Steuerungsinstrumente kommen zum Einsatz:

  • Voranschlag mit IAFP (integrierter Aufgaben- und Finanzplan) als neue Darstellung des Voranschlags nach Verwaltungseinheiten und Leistungsgruppen.
  • Globalbudgets für den Eigenbereich aller Verwaltungseinheiten mit Leistungsgruppen und ausgewählten Zielen im Voranschlag mit IAFP.
  • Jährliche Leistungsvereinbarungen zwischen Departement und Amt für die Verknüpfung und Umsetzung von politischen und betrieblichen Zielsetzungen.

Die weiteren Instrumente und Prozesse erfuhren punktuelle Anpassungen, um die Finanz-, Sach- und Ressourcenplanung besser aufeinander abzustimmen.

Neue Interventionsmöglichkeiten des Parlaments

Die Kreditbeschlüsse stellen nach wie vor den Kern der Haushaltsführung dar. Neu werden dem Parlament zusätzliche Informationen zur Leistungsseite zur Verfügung gestellt. Es kann bei Bedarf auch gezielt Beschlüsse dazu treffen:

  • Änderungsaufträge zur Finanzplanung: Neben der Kenntnisnahme des gesamten Finanzplans kann das Parlament dem Bundesrat bei Bedarf gezielte Aufträge für die Änderung des Finanzplans erteilen. Der Bundesrat erfüllt diese Aufträge in der Regel mit dem nächsten Voranschlag mit IAFP (Art. 143 Abs. 4 ParlG).

  • Beschluss von Planungsgrössen: Mit einem separaten Bundesbeschluss kann das Parlament bei Bedarf finanzielle oder materielle Planungsgrössen zu Aufwand und Ertrag bzw. Zielen, Messgrössen und Soll-Werten einzelner Leistungsgruppen beschliessen (Art. 29 Abs. 2 FHG). Diese Intervention des Parlaments wird von der Verwaltungseinheit im Budgetjahr umgesetzt.

  • Beschluss zu Rahmenbedingungen der Kreditverwendung: Mit demselben Bundesbeschluss kann das Parlament bei Bedarf die Verwendung der Ressourcen im Globalbudget einer Verwaltungseinheit spezifisch verändern, z.B. den Personal-, Beratungs- oder IKT-Sachaufwand begrenzen (Art. 25 Abs. 3 ParlG). Diese Sanktion des Parlaments wird von der Verwaltungseinheit im Budgetjahr umgesetzt.

Der neu gestaltete Voranschlag samt Finanzplan in einem einzigen Dokument ist in den Finanzkommissionen gut aufgenommen worden.

Ausblick

Die Finanzverwaltung hat das Projekt NFB per 30. Juni 2017 abgeschlossen und widmet sich zusammen mit den Departementen und Verwaltungseinheiten der kontinuierlichen Verbesserung des NFB im laufenden Betrieb. Der Bundesrat hat dem Parlament am 24. November 2021 den Bericht über die Vollzugs- und Wirkungskontrolle des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (Evaluationsbericht NFB 2021) unterbreitet, der voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 in den Finanzkommissionen der Eidg. Räte behandelt wird. Anschliessend wird das EFD dem Bundesrat Antrag über die Weiterentwicklung des Führungsmodells Bund stellen.

 

E-Learning NFB

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Programm FLAG (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) wurde für die Bundesverwaltung ein neues Führungsmodell entwickelt. Die ziel- und ergebnisorientierte Verwaltungsführung soll die Transparenz und Steuerbarkeit auf allen Ebenen verbessern. Das NFB (Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung) wurde auf den 1.1.2017 eingeführt. Im nachfolgenden Lernprogramm erfahren Sie alles Wissenswerte und spannende Fakten.

E-Learning Programm: https://app.efv.admin.ch/elearning/deu/index.html#page/item_010_000_de/10/end

 

Letzte Änderung 20.09.2022

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