Die Finanzpolitik (Haushaltpolitik) umfasst alle Massnahmen, welche die Leistungserbringung einer Gebietskörperschaft – Bund, Kanton, Gemeinde – und deren Finanzierung betreffen. Über die Festlegung von Art und Höhe der Einnahmen und Ausgaben verfolgt der Bund verschiedene Ziele. Mit dem Finanzleitbild setzt der Bundesrat die Leitplanken, um die finanzpolitischen Alltagsentscheide zu steuern.
Beim Bund ist das Eidgenössische Finanzdepartement für die Finanzpolitik zuständig und erarbeitet den Überblick über den gesamten Finanzhaushalt. Es sorgt dafür, dass der Bundeshaushalt auf Dauer im Gleichgewicht gehalten und die Verschuldungsquote auf ein langfristig tragbares Niveau begrenzt wird. Dazu bereitet es zuhanden des Bundesrats den Voranschlag, dessen Nachträge, die Staatsrechnung und den Finanzplan vor, und es prüft die Kreditbegehren und Ertragsschätzungen. Diese Geschäfte werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung vorbereitet. Gleichzeitig erarbeitet die Eidgenössische Finanzverwaltung die ökonomischen Grundlagen für finanz- und wirtschaftspolitische Geschäfte.
Traditionell wird die staatliche Aufgabenerfüllung über die Rechtssetzung und die Kreditbeschlüsse des Parlaments gesteuert (Haushalt- und Kreditrecht). Dazu steht dem Bund ein reichhaltiges Instrumentarium zur Verfügung. Die Komplexität der staatlichen Leistungserbringung und ihrer Finanzierung erfordern ein Rechnungsmodell, das die Finanzströme aus allen für den öffentlichen Haushalt wesentlichen Blickwinkeln – Kreditbewilligung, Finanzierung, Betriebsführung, Rechenschaftsablage – transparent darzustellen vermag. Die Haushaltsteuerung erfolgt über verschiedene Instrumente. Eine übergeordnete Vorgabe ist die Schuldenbremse. Sie sorgt dafür, dass Einnahmen und Ausgaben mittelfristig ausgeglichen sind und ein Anstieg der Verschuldung verhindert wird. Besondere Aufmerksamkeit erhält der Transferbereich, der einen grossen Anteil des Bundeshaushalts auf sich vereinigt, indem periodisch eine Subventionsüberprüfung durchgeführt wird. Immer mehr versucht der Bund, Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltungsführung durch die Erweiterung des Entscheidungsspielraums der staatlichen Leistungserbringer zu erhöhen. Für seine Bundesbetriebe hat er dazu eine Eignerpolitik (Corporate Governance) definiert, und Teile der Verwaltung steuert er über Leistungsaufträge und Globalbudgets.
Schliesslich hat der Bund auch seine Risiko- und Versicherungspolitik sowie das Vorgehen bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten und das Inkasso zu definieren.