Rechnungsmodell


Das Rechnungsmodell folgt im Wesentlichen dem in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Modell mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung sowie Anhang. Hinzu kommen die Finanzierungsrechnung und die Investitionsrechnung. Das Rechnungsmodell richtet sich nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Die Rechnungslegung nach IPSAS hat zum Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage möglichst den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Dies gewährleistet Transparenz und Kontinuität in der Rechnungslegung, ermöglicht aber auch Vergleiche der Bundesrechnung mit den Rechnungen anderer Gemeinwesen und der Privatwirtschaft. Transparenz und Vergleichbarkeit wiederum unterstützen die finanzielle Führung und schaffen Vertrauen in der Öffentlichkeit. Die rechtlichen Grundlagen für das Rechnungsmodell bilden Artikel 126 der Bundesverfassung, das Finanzhaushaltgesetz und die Finanzhaushaltverordnung.


Das Rechnungsmodell beleuchtet die finanziellen Vorgänge und Verhältnisse aus doppelter Perspektive (duale Steuerung): aus der Erfolgs- und aus der Finanzierungssicht. Die duale Sichtweise führt zu einer konsequenten Entflechtung der operativen Verwaltungs- und Betriebsführung von der strategisch-politischen Steuerung.

  1. Die Erfolgssicht stellt den im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden Aufwand (Werteverzehr) und Ertrag (Wertezuwachs) dar. Sie bildet einerseits die Grundlage für die Budgetierung (Kreditsicht) und die Finanzberichterstattung und anderseits für die Verwaltungs- und Betriebsführung. Die Werte werden derjenigen Periode zugerechnet, in der sie gebildet bzw. verzehrt werden («accrual accounting and budgeting»). In der Erfolgsrechnung wird der Aufwand eines Rechnungsjahrs dem in der gleichen Periode erzielten Ertrag gegenübergestellt. Ihr Saldo zeigt das Jahresergebnis, d.h. den Aufwands- oder Ertragsüberschuss.
    Zur Förderung der Wirtschaftlichkeit wird die Erfolgsrechnung ergänzt durch Kostenrechnungen auf Stufe der Verwaltungseinheiten. Eine konsequent dezentralisierte Kreditverantwortung und die bundesinterne Leistungsverrechnung unterstützen das Kostenbewusstsein und den haushälterischen Mitteleinsatz.
  2. Die Finanzierungssicht ist entscheidend für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts. Sie bildet das Bindeglied zur Schuldenbremse, die den dauerhaften Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen sicherstellen und den Bundeshaushalt vor einem strukturellen Ungleichgewicht bewahren soll. Grundlage der Schuldenbremse ist die Ausgabenregel: Für die Gesamtausgaben steht nur so viel Geld zur Verfügung, wie der Bund bei Normalauslastung der Wirtschaft Einnahmen erzielt. Das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg decken müssen. Mit der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse ist der Bund verpflichtet, auch bei ausserordentlichen Ausgaben den Haushalt mittelfristig auszugleichen. Die Finanzierungsrechnung enthält somit die finanzierungswirksamen Aufwände und Erträge sowie die Investitionsausgaben und -einnahmen. 

Ausführliche Informationen zum Rechnungsmodell finden sich in Kapitel 5 der «Grundlagen der Haushaltführung des Bundes»

Letzte Änderung 23.12.2021

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