Rechnungsmodell

Das Rechnungsmodell folgt im Wesentlichen dem in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Modell mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung sowie Anhang. Hinzu kommen die Investitionsrechnung und der Nachweis der Einhaltung der Schuldenbremse («Nachweis zur Schuldenbremse»). Das Rechnungsmodell richtet sich nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Die Rechnungslegung nach IPSAS hat zum Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage möglichst den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Dies gewährleistet Transparenz und Kontinuität in der Rechnungslegung, ermöglicht aber auch Vergleiche der Bundesrechnung mit den Rechnungen anderer Gemeinwesen und der Privatwirtschaft. Transparenz und Vergleichbarkeit wiederum unterstützen die finanzielle Führung und schaffen Vertrauen in der Öffentlichkeit. Die rechtlichen Grundlagen für das Rechnungsmodell bilden Artikel 126 der Bundesverfassung, das Finanzhaushaltgesetz und die Finanzhaushaltverordnung.

Das Rechnungsmodell beleuchtet die finanziellen Vorgänge und Verhältnisse aus doppelter Perspektive (duale Steuerung): aus der Erfolgs- und aus der Finanzierungssicht.

  1. Die Erfolgssicht stellt die im Rahmen der Aufgabenerfüllung anfallenden Aufwände (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) dar. Die Werte werden derjenigen Periode zugerechnet, in der sie gebildet bzw. verzehrt werden («accrual accounting»). In der Erfolgsrechnung werden die Aufwände eines Rechnungsjahrs den in der gleichen Periode erzielten Erträgen gegenübergestellt. Ihr Saldo zeigt das Jahresergebnis, d.h. den Aufwands- oder Ertragsüberschuss.
    Zur Förderung der Wirtschaftlichkeit wird die Erfolgsrechnung ergänzt durch Kostenrechnungen auf Stufe der Verwaltungseinheiten. Eine konsequent dezentralisierte Kreditverantwortung und die bundesinterne Leistungsverrechnung unterstützen das Kostenbewusstsein und den haushälterischen Mitteleinsatz.
  2. Die Finanzierungssicht ist entscheidend für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts auf Basis der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse soll den dauerhaften Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen sicherstellen und den Bundeshaushalt vor einem strukturellen Ungleichgewicht bewahren soll. Der Hauptunterschied zwischen der Erfolgssicht und der Finanzierungssicht betrifft die Behandlung der Investitionen. Während in die Erfolgssicht nur der jährliche Wertverzehr der damit verbundenen Anlagegüter (Abschreibungen) einfliesst, schlagen in der Finanzierungssicht sofort die vollständigen Investitionsausgaben zu Buche. Damit werden die finanzpolitischen Auswirkungen von Investitionen direkt im Zeitpunkt der Anschaffung sicht- und steuerbar, und nicht erst im Zeitpunkt des Verbrauchs. In der Finanzierungssicht ist der Finanzierungssaldo relevant. Dieser wird im Nachweis zur Schuldenbremse dargestellt.

Ausführliche Informationen zum Rechnungsmodell finden sich in Kapitel 6 der «Grundlagen der Haushaltführung des Bundes (PDF, 1 MB, 05.12.2023)»

Letzte Änderung 11.12.2023

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