E-Rechnung
Das sollten Lieferanten wissen, um dem Bund eine Rechnung zu stellen.
Aktuell E-Rechnung
Rechnungen an den Bund müssen elektronisch eingereicht werden. Die E-Rechnungspflicht für Lieferanten spart Zeit und Kosten, reduziert den Papierverbrauch und beschleunigt die Verarbeitung. Kleinbeschaffungen sind von der Pflicht ausgenommen.
Kurze Einführung
Die E-Rechnung ermöglicht die digitale und automatisierte Übermittlung von Rechnungsdaten an den Bund. Rechnungen können entweder als PDF per E-Mail oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider eingereicht werden. Der Bund verarbeitet die Daten elektronisch, wodurch manuelle Erfassungsfehler vermieden und die Prozesse beschleunigt werden.
E-Rechnungen dem Bund zustellen
Die E-Rechnung an den Bund kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Dies ermöglicht eine schnellere, papierlose Verarbeitung und reduziert den administrativen Aufwand.
E-Rechnungen vom Bund empfangen
Privatpersonen und Geschäftskunden können E-Rechnung des Bund elektronisch empfangen. Geschäftskunden integrieren die E-Rechnungen entweder direkt in ihr Buchhaltungssystem oder rufen sie über das Online-Banking ab. Privatpersonen erhalten ihre Rechnungen direkt im E-Banking ihres Finanzinstituts.
Liste Verwaltungseinheiten
Die Liste der Verwaltungseinheiten zeigt alle E-Rechnungsempfänger in der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehören zahlreiche Bundesämter, Fonds und weitere öffentliche Institutionen, die elektronische Rechnungen empfangen können.