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Dienstleistung

E-Rechnungen in Kürze

Die E-Rechnung ermöglicht die digitale und automatisierte Übermittlung von Rechnungsdaten an den Bund. Rechnungen können entweder als PDF per E-Mail oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider eingereicht werden. Der Bund verarbeitet die Daten elektronisch, wodurch manuelle Erfassungsfehler vermieden und die Prozesse beschleunigt werden.

Rechnungen an den Bund müssen elektronisch eingereicht werden. Die E-Rechnungspflicht für Lieferanten spart Zeit und Kosten, reduziert den Papierverbrauch und beschleunigt die Verarbeitung. Kleinbeschaffungen sind von der Pflicht ausgenommen.

Stellen Sie uns elektronisch Rechnung

Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und per Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch an einen Dienstleister für E-Rechnungen. Sie sparen Zeit und Geld – wir verarbeiten Ihre Rechnung zügig und medienbruchfrei. Die Lieferanten können die Rechnungen als strukturierte E-Rechnung oder als PDF über verschiedene Kanäle einliefern.

Mehr Infos zu:

E-Rechnungen dem Bund zustellen

E-Rechnungen vom Bund empfangen

Sie haben eine Frage zu einer konkreten Rechnung? Wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Finanzen (DLZ FI): e-rechnung@efv.admin.ch

Anteil E-Rechnungen bereits bei über 90 Prozent

Heute treffen beim Bund mehr als 90 Prozent der Rechnungen elektronisch ein. Seitdem der Bund seine Lieferanten verpflichtet hat, elektronische Rechnungen einzureichen, konnte der Anteil der E-Rechnungen kontinuierlich auf aktuell gut 90 Prozent gesteigert werden. Bei einem Gesamtrechnungsvolumen von rund 750’000 Rechnungen pro Jahr entspricht dies rund 687'000 E-Rechnungen. Die Verpflichtung betrifft nicht alle Rechnungen: Kleinbeschaffungen sind davon ausgenommen.

Funktionsweise der E-Rechnung

Mit der elektronischen Rechnung werden alle notwendigen Rechnungsdaten auf elektronischem Weg vom Rechnungssteller zum Rechnungsempfänger übermittelt. Dieser papierlose Vorgang erlaubt die elektronische Weiterverarbeitung der Informationen beim Empfänger, ohne dass diese manuell in die Systeme übernommen werden müssen. Der Prozessablauf wird in nachstehender Grafik dargestellt und dem herkömmlichen Prozess gegenübergestellt:

Die Abbildung erklärt die Unterscheidung des herkömmlichen Prozesses mit dem, der E-Rechnung.

Eine E-Rechnung kann entweder als PDF-Datei per E-Mail geschickt werden oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider eingereicht werden. Der Rechnungsempfänger nimmt die E-Rechnung entgegen und verarbeitet diese elektronisch. Der strukturierte Datensatz kann direkt übernommen werden, die PDF-Datei muss ausgelesen werden. Die Bezahlung der E-Rechnung erfolgt erst nach Genehmigung durch den Rechnungsempfänger über dessen Finanzinstitut.

  • Forum zur Förderung der elektronischen Rechnung im Business-to-Business:  www.swissdigin.ch
  • Der Verein eCH setzt sich für E-Government-Standards ein: www.ech.ch
  • Alles Wichtige zur Unternehmens-Identifikationsnummer: www.uid.ch
  • Verein GS1 – Global Language of Business: www.gs1.ch