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Veröffentlicht am 28. Januar 2025

Kurze Einführung

Die E-Rechnung ermöglicht die digitale und automatisierte Übermittlung von Rechnungsdaten an den Bund. Rechnungen können entweder als PDF per E-Mail oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider eingereicht werden. Der Bund verarbeitet die Daten elektronisch, wodurch manuelle Erfassungsfehler vermieden und die Prozesse beschleunigt werden.

Funktionsweise der E-Rechnung

Mit der elektronischen Rechnung werden alle notwendigen Rechnungsdaten auf elektronischem Weg vom Rechnungssteller zum Rechnungsempfänger übermittelt. Dieser papierlose Vorgang erlaubt die elektronische Weiterverarbeitung der Informationen beim Empfänger, ohne dass diese manuell in die Systeme übernommen werden müssen. Der Prozessablauf wird in nachstehender Grafik dargestellt und dem herkömmlichen Prozess gegenübergestellt:

Die Abbildung erklärt die Unterscheidung des herkömmlichen Prozesses mit dem, der E-Rechnung.

Eine E-Rechnung kann entweder als PDF-Datei per E-Mail geschickt werden oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider eingereicht werden. Der Rechnungsempfänger nimmt die E-Rechnung entgegen und verarbeitet diese elektronisch. Der strukturierte Datensatz kann direkt übernommen werden, die PDF-Datei muss ausgelesen werden. Die Bezahlung der E-Rechnung erfolgt erst nach Genehmigung durch den Rechnungsempfänger über dessen Finanzinstitut.

Externe

  • Forum zur Förderung der elektronischen Rechnung im Business-to-Business:  www.swissdigin.ch
  • Der Verein eCH setzt sich für E-Government-Standards ein: www.ech.ch
  • Alles Wichtige zur Unternehmens-Identifikationsnummer: www.uid.ch
  • Verein GS1 – Global Language of Business: www.gs1.ch