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Veröffentlicht am 3. Februar 2025

E-Rechnungen dem Bund zustellen

Die E-Rechnung an den Bund kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Dies ermöglicht eine schnellere, papierlose Verarbeitung und reduziert den administrativen Aufwand.

E-Rechnung – ja, klar!

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist die einfache und sichere Art, eine Rechnung zu zustellen. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und mit der Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch oder per E-Mail.

Sie sparen Zeit, Geld und Ihre Rechnung kann zügig und durchgängig digital verarbeitet werden.

Der Rechnungssteller erfasst und verbucht die Rechnung und versendet diese an den Rechnungsempfänger mittels Variante 1: E-Rechnung generieren und mittels Service-Provider zum Rechnungsempfänger der diese genehmigt oder Variante 2: als PDF-Rechnung per Mail an den Empfänger.

Für alle die passende Lösung

Keine zwei Unternehmen sind gleich. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, wie Sie der Bundesverwaltung eine E-Rechnung zustellen können. Wählen Sie die für Sie passende Lösung:

Fakturierung mittels integriertem System (ERP)

Die meisten ERP-Systeme verfügen bereits über ein entsprechendes Modul, das die E-Rechnung als strukturiertes Datenfile generiert. Lediglich die Verbindung zu einem Service-Provider muss noch hergestellt werden.

Rechnung als PDF

Sie erstellen Ihre Rechnungen mit einer Office-Anwendung (z. B. Word, Excel) oder mit einem einfachen Buchhaltungs- respektive Fakturaprogramm. Erstellen Sie die Rechnung als PDF-Datei und senden sie diese per E-Mail direkt an die Bundesverwaltung oder reichen Sie diese via Portal eines Service-Providers ein.

Rechnung im Internet erfassen

Wenn Sie der Bundesverwaltung nur wenige Rechnungen stellen, erfassen Sie die Rechnungen einfach im Web-Portal eines Service-Providers.