Der Bund beschafft sich die Mittel an den Finanzmärkten hauptsächlich durch folgende Instrumente:
1 Bundesanleihen
Anleihen sind das wichtigste Instrument des Bundes zur Mittelaufnahme am Markt. Er finanziert mit ihnen seinen langfristigen Kapitalbedarf. Die Emission der Bundesobligationen erfolgt seit 1980 im Tenderverfahren (Einheitspreis-Auktion mit versiegelten Offerten). Mit der Durchführung der Tender ist die Schweizerische Nationalbank (SNB) beauftragt, welche die Auktionen nach vordefinierten Regeln auf der elektronischen Handelsplattform der SIX Repo AG abwickelt. Die Emissionen werden anschliessend praktisch vollautomatisch Lieferung gegen Zahlung erledigt. Zur Offerte sind Banken und Effektenhändler zugelassen, die ein Konto bei der SNB haben und der Aufsicht der FINMA oder einer gleichwertigen ausländischen Aufsicht unterstellt sind. Zeichner aus dem Publikum können über ihre Bank an der Auktion teilnehmen. Vor dem Tender gibt der Bund Zinssatz und Laufzeit bekannt; Emissionsbetrag sowie Ausgabepreis – und damit die Emissionsrendite – bestimmt er aufgrund der eingereichten Offerten und seines Mittelbedarfs. Den Interessen der Kleinanleger trägt der Bund durch eine Mindeststückelung von 1000 Franken Rechnung. Der Bund akzeptiert Offerten ohne Preisangabe in unbegrenzter Höhe und berücksichtigt sie zum einheitlich festgesetzten Emissionspreis. Er behält sich allerdings vor, die Zuteilung zu kürzen, wenn die Tenderofferten seine Finanzierungsbedürfnisse deutlich übersteigen. Die Bundesanleihen sind an der SIX SwissExchange (SWX) kotiert. Sie werden in der Form von sogenannten Globalzertifikaten auf Dauer verbrieft und bei der SIX SIS AG verwahrt. Die SNB führt die Bundesanleihen in ihrem Korb der repofähigen Titel und akzeptiert sie damit als Deckung für ihre Repo-Geschäfte.
Im Bestreben, eine möglichst hohe Transparenz zu schaffen, veröffentlicht der Bund am Ende des Jahres einen Emissionskalender. Darin kündigt er für das Folgejahr den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf und die Auktionstermine (in der Regel einen pro Monat) an. Sind die Finanzierungsbedürfnisse geringer als vorhergesehen, kann er eine Auktion mitunter auch ausfallen lassen.
Um die Liquidität am Sekundärmarkt – und damit die Attraktivität – der Bundesanleihen zu erhöhen, stockt der Bund bereits ausstehende Anleihen durch neue Emissionen mit identischen Bedingungen zu Grossanleihen auf. Er ist ferner bestrebt, dem schweizerischen Markt liquide Anleihen in den wichtigsten Laufzeitsegmenten zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Massnahmen und dank dem relativ hohen Volumen schafft der Bund eine optimale Grundlage für das wichtigste Obligationensegment am schweizerischen Kapitalmarkt. Seine Anleihen sind der eigentliche Angelpunkt des professionellen Obligationenhandels in der Schweiz und dienen diesem als Referenzmarken (Benchmarks). Auf ihnen bauen wichtige Segmente des Derivatehandels auf, insbesondere die Zinsfutures (CONF-Futures).
Bei seinen Auktionen reserviert der Bund bei Bedarf einen Teil der Emission für sich als sogenannte Eigentranche und äufnet damit seinen Eigenbestand. Er tut dies mit Blick auf allfällige spätere Platzierungen, die er zu Marktkonditionen ausserhalb der Auktionstermine bei relevanten Marktakteuren vornimmt, um auf Anspannungen am Markt zu reagieren, den Markt zu pflegen, von günstigen Konditionen zu profitieren oder seine Finanzierungen zu optimieren.
Der Bund hat Anleihen derzeit ausschliesslich am Schweizerfrankenmarkt ausstehend.
Laut Nationalbankgesetz darf die SNB dem Bund keinen Kredit geben. Das Kreditverbot präzisiert, dass die Notenbank auch keine Bundesanleihen aus Emissionen erwerben darf (Art. 11 Abs. 2 NBG). Sie ist aber frei, solche am Sekundärmarkt zu kaufen.
2 Geldmarkt-Buchforderungen
Geldmarkt-Buchforderungen (GMBF) sind keine Wertpapiere, sondern kurzfristige, handelbare Buchforderungen, die in einem von der SIX SIS AG im Auftrag des Bundes geführten Hauptregister eingetragen werden. Sie sind das wichtigste Instrument zur Geldbeschaffung des Bundes im kurzfristigen Bereich. GMBF werden von der Bundestresorerie wöchentlich – in der Regel dienstags mit Valuta Donnerstag und gemäss einem am Jahresende für das Folgejahr publizierten Emissionskalender – ausgegeben. Die SNB führt als Beauftragte des Bundes die Emission im Tenderverfahren (Einheitspreis-Auktion mit versiegelten Offerten) auf der elektronischen Handelsplattform der SIX Repo AG durch. Sie nimmt Offerten nur von Zeichnern entgegen, die bei ihr ein Konto besitzen. Aufgrund dieser Offerten legt die Tresorerie Emissionsbetrag und Preisabschlag (Diskont) fest, zu dem die Forderungen ausgegeben werden. Danach werden die Zuteilungen sofort und praktisch vollautomatisch über die elektronische Plattform abgewickelt. Bei Verfall zahlt der Bund die Forderungen zum Nominalwert (gegebenenfalls unter Abzug der Verrechnungssteuer auf dem Diskont) zurück.
Der Bund bietet GMBF im Turnus mit Laufzeiten von drei, sechs oder zwölf Monaten an. Die minimale Stückelung beträgt 50 000 Franken. Der Bund akzeptiert Offerten ohne Preisangabe in unbegrenzter Höhe und berücksichtigt sie zum einheitlich festgesetzten Emissionspreis. Er behält sich allerdings vor, die Zuteilung zu kürzen, wenn die Tenderofferten seine Finanzierungsbedürfnisse deutlich übersteigen. GMBF wurden erstmals 1979 ausgegeben. Sie zählen – wie die Bundesanleihen – zum Korb der Instrumente, welche die SNB als Hinterlage für ihre Repo-Geschäfte akzeptiert.
3 Geldmarktkredite
Zur Abdeckung vorübergehender Bedarfsspitzen nimmt die Bundestresorerie am Geldmarkt kurzfristige Kredite – sogenannte Geldmarktkredite – auf. Dabei handelt es sich um Kredite mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr. Das Geschäft wird «over the counter» (Tafelgeschäft) abgewickelt, indem der Bund bei verschiedenen Marktteilnehmern telefonisch Offerten einholt und den Zuschlag den Geldgebern erteilt, welche die attraktivsten Konditionen bieten.
Laut Nationalbankgesetz darf die SNB dem Bund weder Kredite noch eine Überziehung seines Kontos gewähren (Art. 11 Abs. 2 NBG). Zugelassen sind lediglich Untertagskredite gegen Sicherheit.
Letzte Änderung 22.12.2021