Devisenbeschaffung

Der Bund erfasst die Zahlungsverpflichtungen seiner Organisationseinheiten in fremder Währung und sichert sie systematisch ab, wenn ihr Volumen ins Gewicht fällt. Dies gilt derzeit für Zahlungsverpflichtungen in Euro und US Dollar. Die entsprechenden Bedarfsmeldungen gehen der Tresorerie im Rahmen des Budgetierungsprozesses zu. Im Gegenzug garantiert sie der Organisationseinheit die Zahlungen zu dem bei der Budgetierung festgelegten Wechselkurs und übernimmt dafür das Wechselkursrisiko. Sie sichert dieses ihrerseits ab, indem sie sich die Fremdwährungen am Markt, in der Regel auf Termin, beschafft. Erstreckt sich die Abwicklung von Fremdwährungsverpflichtungen über mehrere Jahre, schliesst sie mit der betreffenden Verwaltungseinheit eine Sondervereinbarung ab: ein sogenanntes Devisen-Spezialgeschäft. Damit sichert die Verwaltungseinheit ihren Fremdwährungsbedarf ab. Die Tresorerie deckt auch in diesem Fall das ihr erwachsende Risiko am Markt wiederum ab. Solche Spezialgeschäfte werden in der Regel für Projekte im Betrag von mindestens 50 Millionen Franken, in Einzelfällen auch für Beträge zwischen 20 und 50 Millionen Franken, abgeschlossen.

Mit einem Devisentermingeschäft verpflichtet sich die Tresorerie, einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen und dafür den beim Abschluss festgelegten Kurs zu bezahlen. Lieferung und Empfang der Gegenwährung erfolgen mit gleicher Valuta. Devisentermingeschäfte sind das häufigste Instrument zur Absicherung von Fremdwährungsverpflichtungen.

Letzte Änderung 16.10.2023

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