11.06.2025
Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der Kantone für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 227 Millionen Franken auf 6,4 Milliarden Franken. Der hohe Anstieg der Ausgleichszahlungen ist auf das starke Wachstum des Ressourcenausgleichs zurückzuführen. Die grösste Zunahme des Ressourcenindexes verzeichnen die Kantone Genf, Zug und Schaffhausen. Die Indizes der Kantone Basel-Stadt, Obwalden, Thurgau und Zürich weisen den grössten Rückgang auf. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 6,4 Milliarden Franken, das sind 227 Millionen mehr als 2025. Davon entfallen rund 5,2 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich, 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich und 0,3 Milliarden auf temporäre Massnahmen. Insgesamt trägt der Bund 67 Prozent aller Zahlungen, die Kantone tragen 33 Prozent.
in Mio. CHF |
2025 |
2026 |
Differenz |
in % |
---|---|---|---|---|
Ressourcenausgleich |
4’839 |
5'163 |
324 |
6,7 |
vertikal (Bund) |
2’903 |
3'098 |
195 |
6,7 |
horizontal (Kantone) |
1’936 |
2'065 |
130 |
6,7 |
Lastenausgleich |
911 |
911 |
0 |
0,0 |
geografisch-topografisch |
385 |
385 |
0 |
0,0 |
soziodemografisch |
525 |
525 |
0 |
0,0 |
Härteausgleich |
175 |
157 |
-17 |
-10,0 |
Abfederungsmassnahmen |
80 |
0 |
-80 |
-100,0 |
Ergänzungsbeiträge |
180 |
180 |
0 |
0,0 |
Ausgleichszahlungen insgesamt |
6’184 |
6'411 |
227 |
3,7 |
Ressourcenausgleich: Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen – Genf neu grösster Beitragszahler
Das zentrale Element beim Ressourcenausgleich ist die Garantie der Mindestausstattung in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Massgebend für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2026 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2020, 2021 und 2022. Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 324 Millionen oder 6,7 Prozent auf insgesamt 5,2 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Anstieg resultiert je zur Hälfte aus den wachsenden Steuereinnahmen (165 Mio.) und aus der Zunahme der Disparitäten zwischen den Kantonen (159 Mio.).
Der Ressourcenindex 2026 steigt gegenüber 2025 bei 9 Kantonen an, bei 17 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Genf (+11,4 Indexpunkte), Zug (+6,3 Indexpunkte) und Schaffhausen (+4,7 Indexpunkte). Den grössten Rückgang des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Basel-Stadt (‑4,7 Indexpunkte), Obwalden (‑3,4 Indexpunkte), Zürich (‑2,2 Indexpunkte) und Nidwalden (‑2,2 Indexpunkte). Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2026 sind das die beiden Kantone Jura und Wallis.
In absoluten Zahlen ist der Kanton Genf beim Ressourcenausgleich mit 543 Mio. Franken neu der grösste Beitragszahler vor Zürich und Zug. Unter Einbezug der anderen Finanzausgleichgefässe, sowie in einer Pro-Kopf-Betrachtung, ist Zug nach wie vor der grösste Beitragszahler. Der starke Anstieg bei Genf dürfte hauptsächlich auf die aussergewöhnlich hohen Gewinne der Energie- und Rohstoffhandelsfirmen ab dem Jahr 2022 zurückzuführen sein.
Temporäre Massnahmen
Der Härteausgleich wurde 2008 im Zuge des Übergangs zum neuen Finanzausgleichssystem eingeführt und wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen getragen. Seit 2016 werden die Zahlungen von Bund und Kantonen jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2026 sinkt der Härteausgleich deshalb um 17 Millionen Franken auf 157 Millionen Franken.
Der Bund leistet in den Jahren 2024 bis 2030 Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen Franken zur Milderung der Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). Im Jahr 2026 fliessen Beiträge in die Kantone Wallis, Graubünden und Freiburg.
Ab 2026 entfallen hingegen die im Rahmen der letzten Anpassung des Ressourcenausgleichs von 2021 beschlossenen temporär und degressiv ausgestalteten Ausgleichsmassnahmen für die ressourcenschwachen Kantone.
Anhörung bei den Kantonen
Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) wird an ihrer Plenarversammlung vom 26. September 2025 zu den Berechnungen Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2026 in Kraft setzen.
Die Ausgleichsgefässe Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone. Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert. Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert. Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an ressourcenschwächere Kantone und richtet sich nach den massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023. Mit den Abfederungsmassnahmen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge wurden gesetzlich festgelegt und proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. |
Letzte Änderung 10.06.2025