Bundesrat passt Eckwerte des Entlastungspakets 27 an und verabschiedet das Budget 2026

25.06.2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung die Eckwerte für die Botschaft zum Entlastungspaket 27 angepasst. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren Einnahmen und Ausgaben des Bundes ins Gleichgewicht zu bringen. Der Bundesrat hält im Grundsatz am Paket fest, kommt aber in einigen Punkten insbesondere den Kantonen entgegen. Ab 2029 droht trotz Entlastungspaket ein Milliardendefizit, vor allem aufgrund des stärkeren Wachstums bei der Armee. Zudem hat der Bundesrat den Voranschlag 2026 und den Finanzplan 2027–2029 verabschiedet.

Der Bundesrat hat im Januar 2025 aufgrund sich abzeichnender Defizite ein Paket mit einem Entlastungsvolumen von 3,6 Milliarden pro Jahr in die Vernehmlassung gegeben. Insgesamt sind über 1500 Stellungnahmen eingegangen. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden anerkennt den Handlungsbedarf und teilt die Einschätzung, dass primär ausgabenseitig anzusetzen ist. SVP und FDP sowie die Wirtschaftsverbände stützen das Paket weitgehend. SP und Grüne sowie die Gewerkschaften lehnen die Vorlage mehr oder weniger als Ganzes ab. Die Kantone anerkennen zwar den Handlungsbedarf, lehnen aber ihrerseits mehrere Massnahmen ab, insbesondere auch solche mit grossem Entlastungspotenzial. Gleiches gilt für die Gemeinden, Städte und Berggebiete. Die weiteren interessierten Kreise äussern sich mehrheitlich ablehnend zu jenen Massnahmen, von denen sie direkt betroffen sind.

Die aktualisierte Finanzplanung bestätigt die Notwendigkeit und die Dringlichkeit des Entlastungspakets 27. Gegenüber dem Zahlenwerk zum Zeitpunkt der Vernehmlassung hat sich die Situation sogar noch verschlechtert. Ursprünglich wollte der Bundesrat mit dem Entlastungspaket nicht nur den Haushalt ausgleichen, sondern auch Spielraum schaffen für künftige finanzpolitische Herausforderungen. Konkret hatte er im Jahr 2027 einen strukturellen Überschuss von 800 Millionen Franken anvisiert und 1,3 Milliarden im Jahr 2028. Dieser Spielraum wurde seit Januar aber fast vollständig verbraucht. 

Konkret belasten diverse Parlaments- und Bundesratsentscheide der letzten Monate den Bundeshaushalt um rund 1 Milliarde Franken zusätzlich (AHV, Erasmus+, MWST-Sondersatz für die Hotellerie, familienexterne Kinderbetreuung). Entsprechend hat für den Bundesrat wenig Spielraum für Abstriche am Entlastungspaket bestanden.

Abb. 1: Strukturelle Saldi mit und ohne Entlastungspaket, in Mrd. Fr.

Gestützt auf die aktualisierte Finanzplanung hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung und insbesondere unter Berücksichtigung der Anliegen der Kantone dennoch bei diversen Massnahmen weitere Anpassungen vorgenommen.

Der Bundesrat will den Föderalismus stärken. Er teilt darum die Einschätzung der Kantone, dass die Entflechtung 2027, mit der die Teilung der Aufgaben und Finanzierung zwischen Bund und Kantonen angegangen werden soll, ein wichtiges staatspolitisches Projekt ist. Deshalb hat er bereits vor der Vernehmlassung des Entlastungspakets 27 und gestützt auf den Runden Tisch mit den Kantonen im September 2024 auf einige Vorschläge der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung verzichtet, weil sie die Entflechtung 2027 präjudiziert hätten.

Als weiteres Entgegenkommen an die Kantone hat der Bundesrat in seinem Eckwerteentscheid nun zusätzlich die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Migration: Die Abgeltungsdauer soll künftig für alle Personen im Asylbereich 5 Jahre betragen. Heute deckt der Bund für vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende während 7 Jahren (Flüchtlinge: bereits heute während 5 Jahren) die Sozialhilfekosten der Kantone mit Globalpauschalen ab. In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat noch eine Senkung für alle Kategorien auf 4 Jahre vorgeschlagen. Die Entlastungswirkung dieser Massnahme sinkt damit um 50 bis 100 Millionen Franken pro Jahr, wobei das Volumen ohnehin stark von verschiedenen exogenen Faktoren abhängt (insb. Anzahl Geflüchtete, Erwerbsquote). Der Bundesrat will im Übrigen gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl mögliche Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Verschärfung des Asylrechts suchen.
  • Finanzausgleich: Aufgrund der finanziellen Situation kann der Bundesrat zwar nicht auf die Kürzung beim soziodemografischen Lastenausgleich verzichten. Er will aber neu einen Teil der damit möglichen Entlastung im Interesse der Kantone verwenden, insbesondere um den wachsenden Disparitäten zwischen den Kantonen Rechnung zu tragen, die auch die Kantone umtreiben. Knapp die Hälfte der Entlastung aus der Massnahme – jährlich rund 60 Millionen – soll darum bis 2031 als Härtefallausgleich an ressourcenschwache Kantone verteilt werden. Mit weiteren 13 Millionen soll der Kanton Jura infolge des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier unterstützt werden, ebenfalls bis 2031. Das Entlastungspotenzial sinkt damit vorübergehend um 73 Millionen Franken auf 67 Millionen ab 2027.
  • Der Bundesrat schlägt vor, auf die Massnahme zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung zu verzichten. Das Entlastungspotenzial der Massnahme ist unklar, weil noch keine Kostenziele festgelegt worden sind. Auch in der Berufsbildung will der Bundesrat den Kantonen entgegenkommen: Die Pauschalbeträge in der Berufsbildung und die Beiträge an die höhere Berufsbildung sollen vorerst nicht gekürzt werden. Der Bund bezahlt damit weiterhin mehr als den gesetzlichen Richtwert von 25 Prozent der öffentlichen Ausgaben für die Berufsbildung. Das Volumen des Entlastungspakets sinkt damit ab 2027 um 10–15 Millionen Franken pro Jahr.
  • Klimapolitik: Der Bundesrat kann beim Entlastungsvolumen dieser Massnahme keine finanziellen Abstriche machen. Auf Anregung der Kantone prüft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) derzeit aber unter Einbezug der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren, ob und wie man die verschiedenen Förderprogramme (u.a. Impulsprogramm) anpassen könnte, um den Kantonen, die eine gänzliche Streichung des Gebäudeprogramms ablehnen, entgegenzukommen.

Daneben hat der Bundesrat weitere Anpassungen beschlossen, die sich aus verschiedenen Gründen aufdrängen:

  • AHV: Auf die Entflechtung von Bundeshaushalt und AHV soll vorerst verzichtet werden, um die ohnehin schon schwierige Diskussion über die finanzielle Stabilisierung der AHV nicht zusätzlich zu belasten. Durch den Verzicht auf diese Massnahme reduziert sich das Entlastungsvolumen um einen dreistelligen Millionenbetrag.
  • Besteuerung Kapitalbezüge 2. und 3. Säule: Aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung passt der Bundesrat die Tarife nochmals an. Ziel ist es, dass keine Kapitalbezüge bis zu 100’000 Franken, wie sie für Bezüge aus der Säule 3a typisch sind, steuerlich schlechter behandelt werden als heute. Das Einnahmenpotenzial dieser Massnahme wird damit zwar leicht geschmälert. Aufgrund neuer Einnahmenschätzungen – gestützt auf die deutlich gestiegenen Kapitalbezüge in den letzten Jahren – dürften sich die zusätzlichen Einnahmen für den Bund dennoch von 160 auf 190 Millionen erhöhen. Diese einnahmenseitige Massnahme erachtet der Bundesrat als für die politische Ausgewogenheit des Pakets wichtig. Er hat auch alternative Vorschläge, etwa zur Beschränkung der steuerbefreiten Einzahlungen in die 2. Säule oder zur Besteuerung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, in der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen, die aber keinen Eingang in dieses Entlastungspaket finden konnten, da sie nicht vernehmlasst wurden.
  • Presseförderung: Die Subventionen zugunsten der Lokal- und Regionalpresse sollen aufgrund der jüngsten Parlamentsentscheide nicht gekürzt werden. Das Entlastungsvolumen geht damit um 5 Millionen Franken zurück.
  • Internationale Bildungs-Mobilität: Auf eine höhere Nutzerfinanzierung (ca. 7 Mio. pro Jahr) wird angesichts der mittlerweile erfolgten Entscheide des Bundesrats zum EU-Paket verzichtet, da Erasmus+ die nationale Lösung ablösen wird.
  • Grenzüberschreitender Personenverkehr: Das Parlament hat sich im letzten Budgetprozess klar für die Weiterführung dieser Subvention eingesetzt. Das vom Parlament im Voranschlag 2025 beschlossene Subventionsniveau soll daher erhalten bleiben. So sollen bis 2030 10 Millionen pro Jahr zur Unterstützung von grundsätzlich rentablen Tagesverbindungen ins Ausland und tendenziell weniger rentabler Nachtzüge zur Verfügung stehen.
  • Auslandangebot SRG: Der Bundesrat prüft derzeit noch die Ausgestaltung und Finanzierung des künftigen Auslandangebots der SRG. Er will das Entlastungsvolumen der Massnahme erhalten.

Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen verbleibt ein Entlastungsvolumen von knapp 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und von knapp 3 Milliarden ab 2028.

Der Bundesrat hat zudem die Massnahmen im Eigenbereich der Bundesverwaltung (300 Mio.) konkretisiert und Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals beschlossen (siehe Faktenblatt im Anhang). Zwei dieser Massnahmen erfordern Gesetzesänderungen: Der Bundesrat will künftig auf die Beiträge an die Obstverwertung (gut 2 Mio. pro Jahr) und auf den Legislaturfinanzplan verzichten.

Auswirkungen auf Budget und Finanzplan

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch die Zahlen zum Budget 2026 sowie die auf Basis des Entlastungspakets 27 aktualisierten Finanzplanzahlen verabschiedet. Die Finanzplanzahlen ab 2027 zeigen einen knapp ausgeglichenen Haushalt, ab 2029 drohen strukturelle Defizite von über 1 Milliarde.

Tabelle 1: Finanzierungsrechnung Voranschlag und Finanzplan, in Mrd. CHF

2026 nur dank Rückgriff auf Ausserordentlichkeit ausgeglichen

Die ordentlichen Ausgaben wachsen 2026 im Vergleich zum Voranschlag des laufenden Jahres um 5,1 Prozent. Treiber sind das Armeewachstum, der Bundesanteil an der 13. AHV-Rente, die Kantonsanteile an der OECD-Mindeststeuer sowie die Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen.

Die Einnahmen wachsen 2026 mit 5,1 Prozent fast gleich schnell. Aufgrund der konjunkturellen Abkühlung mussten die Einnahmenprognosen leicht nach unten korrigiert werden. Dass die Einnahmen im Vergleich zum Voranschlag des laufenden Jahres trotzdem so stark ansteigen, liegt zu einem grossen Teil einerseits an den erstmals budgetierten OECD-Mindeststeuern, andererseits an hohen temporären Mehreinnahmen bei der Direkten Bundessteuer aus früheren Steuerjahren.

Auch im Voranschlag 2026 muss der Bundesrat ausserordentlichen Zahlungsbedarf beantragen. Es ist dies bereits das sechste Jahr in Folge mit ausserordentlichen Ausgaben, davon das fünfte Mal für den Schutzstatus S. Unter Einhaltung des vom Parlament verabschiedeten Abbaupfades werden 2026 für Schutzsuchende aus der Ukraine 600 Millionen als ausserordentliche Ausgaben beantragt (Voranschlag 2025: 700 Mio.).

2026 resultiert insgesamt ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 600 Millionen. Die Schuldenbremse wird dennoch eingehalten: Unter Berücksichtigung des konjunkturell zulässigen Defizites resultiert 2026 ein struktureller Überschuss und damit Handlungsspielraum von rund 100 Millionen.

Entlastungspaket 2027 notwendig für ausgeglichen Finanzplan bis 2028

Ohne das Entlastungspaket 27 würden in den Finanzplanjahren 2027 und 2028 Defizite von bis zu knapp 3 Milliarden resultieren. Ab 2029 würden die Defizite auf über 4 Milliarden ansteigen. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung des Entlastungspakets 27 werden ab 2029 voraussichtlich weitere Bereinigungsmassnahmen notwendig sein. Dies aufgrund von Parlamentsbeschlüssen wie dem stärkeren Wachstum bei der Armee, der Fortführung des MWST-Sondersatzes für die Hotellerie sowie dem Verzicht auf eine Senkung des Bundesanteils an der AHV-Finanzierung. Die Ausgaben des Bundes werden auch mit dem Entlastungspaket 27 von heute knapp 86 Milliarden auf 98 Milliarden im Jahr 2029 ansteigen. Das ist ein Wachstum von 14 Prozent.

Die Botschaft zum Entlastungspaket 27 wird nun ausgearbeitet und voraussichtlich im September 2025 vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Botschaft zum Voranschlag 2026 verabschiedet der Bundesrat gegen Ende August.

Letzte Änderung 25.06.2025

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