Die Finanzausgleichszahlungen 2023 steigen gegenüber dem Vorjahr um 290 Millionen auf 5,6 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 16. November 2022 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gutgeheissen.
Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen für 2023
negative Beträge = Kanton erhält Geld
positive Beträge = Kanton zahlt Geld ein
Lesebeispiel: Der Kanton Aargau erhält im Jahr 2023 pro Kantonseinwohner/in 755 Franken aus dem Finanzausgleich.
Der Kanton Zug bezahlt im Jahr 2023 pro Kantonseinwohner/in 2864 Franken in den Finanzausgleich ein.
Die Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 5,6 Milliarden Franken, 290 Millionen mehr als 2022. Die Anpassung der Gesamtbeträge erfolgt für den Ressourcenausgleich gemäss der Entwicklung der Steuererträge der Kantone sowie den Disparitäten unter den Kantonen und für den Lastenausgleich gemäss der Teuerung. Zwei temporäre Massnahmen ergänzen diese Gefässe.
Tabelle: Finanzausgleichszahlungen
Zunahme der Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich
Die Dotation des Ressourcenausgleichs zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone steigt um 330 Millionen Franken. Grund dafür sind höhere Steuererträge der Kantone (+108 Mio.) sowie die Zunahme der Disparitäten (+222 Mio.). Die Disparitäten erhöhen sich, weil das Ressourcenpotential der ressourcenstarken Kantone proportional etwas stärker wächst als jenes der ressourcenschwachen Kantone. Die Ausgleichszahlungen werden zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2023 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2017, 2018 und 2019.
Der Ressourcenindex 2023 steigt gegenüber 2022 bei 14 Kantonen an und ist bei 12 Kantonen rückläufig. Die grösste Zunahme verzeichnet der Kanton Basel-Stadt (+11,2 Indexpunkte), den stärksten Rückgang der Kanton Schwyz (‑4,7 Indexpunkte). Appenzell Innerrhoden ist neu ein ressourcenstarker Kanton. Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2023 sind das die Kantone Jura und Wallis.
Erhöhung des Lastenausgleichs
Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2023 insgesamt 881 Millionen Franken. Die Zunahme von 18 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung der Teuerung zurück zu führen.
Temporäre Massnahmen
Die Zahlungen von Bund und Kantonen für den Härteausgleich werden seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2023 sinken die Zahlungen deshalb um 17 Millionen auf 210 Millionen Franken. Zwecks Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 kommt seit 2021 das temporäre Instrument der Abfederungsmassnahmen zur Anwendung. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Im Jahr 2023 erfolgen Zahlungen im Umfang von 160 Millionen Franken an 17 ressourcenschwache Kantone. Appenzell Innerrhoden verliert als ressourcenstarker Kanton seine Anspruchsberechtigung.
Keine Anpassung nach Anhörung der Kantone
Die am 14. Juni 2022 publizierten Zahlen für das Jahr 2023 sind den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat sich am 30. September 2022 dazu geäussert. Sie hat die Grundlagen für den Finanzausgleich 2023 ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen.
Parallel dazu hat die Eidgenössische Finanzverwaltung bei den Kantonen eine Konsultation zur Revision von Art. 57c FiLaV durchgeführt. Mit der Revision wird die Bestimmung zur Erfassung der Daten von ehemaligen Statusgesellschaften ab dem Bemessungsjahr 2020 präzisiert. Damit sollen die Unklarheiten bei der Datenerhebung und -lieferung beseitigt werden. Die Revision des Artikels wurde von allen 24 Kantonen, die sich dazu geäussert haben, befürwortet.
Lesebeispiel: Der Kanton Genf verfügt im Jahr 2023 über einen Ressourcenindex von 137,4. Das Mittel aller Kantone ist 100, der Kanton Genf ist also ein ressourcenstarker Kanton.
Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.
Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.
Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpotenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmassnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.
Broschüre
Letzte Änderung 18.01.2023