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Finanzausgleich: Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen 2025

Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der Kantone für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 284 Millionen Franken oder 4,8% auf 6,2 Milliarden Franken. Davon entfallen 4,2 Milliarden Franken auf den Bund. Der starke Anstieg der Ausgleichszahlungen ist auf das starke Wachstum des Ressourcenausgleichs zurückzuführen, der vor allem aufgrund der grösser werdenden Disparitäten höher dotiert werden muss. Die stärkste Zunahme des Ressourcenindexes verzeichnen die Kantone Zug, Schwyz und Basel-Stadt. Die Indizes der Kantone Neuenburg, Zürich und St. Gallen weisen den grössten Rückgang auf. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

negative Beträge = Kanton erhält Geld
positive Beträge = Kanton zahlt Geld ein

Lesebeispiel: Der Kanton Aargau erhält im Jahr 2025 pro Kantonseinwohner/in 788 Franken aus dem Finanzausgleich.
Der Kanton Zug bezahlt im Jahr 2025 pro Kantonseinwohner/in 2'970 Franken in den Finanzausgleich ein.

Die Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 6,2 Milliarden Franken, das sind 284 Millionen mehr als 2024. Davon entfallen 4,8 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich und 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich. Die Zahlungen für temporäre Massnahmen betragen 0,4 Milliarden.

Tabelle: Finanzausgleichszahlungen

Ressourcenausgleich – Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen

Das zentrale Element beim Ressourcenausgleich ist die Garantie der Mindestausstattung in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Massgebend für die Berech­nung des Ressourcenausgleichs 2025 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2019, 2020 und 2021. Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 331 Millionen oder 7,3 Prozent auf insgesamt 4,8 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Anstieg resultiert zu einem Drittel aus den wachsenden Steuer­einnahmen (113 Mio.) und zu zwei Dritteln aus der Zunahme der Disparitäten (218 Mio.).

Der Ressourcenindex 2025 steigt gegenüber 2024 bei 15 Kantonen an, bei 10 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Zug (+13,2 Indexpunkte), Schwyz (+7,2 Indexpunkte) und Basel-Stadt (+4,7 Indexpunkte). Den grössten Rückgang des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Neuenburg (‑3,3 Indexpunkte), Zürich (‑2,2 Index­punkte) und St. Gallen (‑2,0 Indexpunkte). Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2025 sind das die beiden Kantone Jura und Wallis.

Leichte Erhöhung des Lastenausgleichs

Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2025 insgesamt 911 Millionen Franken. Die Zunahme von 11 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung der ordentlichen Beiträge an die Teuerung (+1,4 Prozent) zurückzuführen.

Drei temporäre Massnahmen

Beim Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem 2008 wurde der Härteausgleich eingeführt. Die Zahlungen von Bund und Kantonen werden seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2025 sinkt der Härteausgleich deshalb um 17 Millionen Franken auf 175 Millionen Franken.

Zwecks Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 kommt in den Jahren 2021 bis 2025 das temporäre Instrument der Abfederungsmassnahmen zur Anwendung. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Im Referenzjahr 2025 erfolgen Zahlungen im Umfang von 80 Millionen Franken an die 16 ressourcenschwachen Kantone, 40 Millionen Franken weniger als im Vorjahr.

Der Bund leistet in den Jahren 2024 bis 2030 Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen Franken zur Milderung der Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). Im Jahr 2025 fliessen Beiträge in die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn und Graubünden.

Anhörung bei den Kantonen

Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die FDK wird an ihrer Plenarversammlung vom 27. September 2024 zu den Berechnungen Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartment Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2025 in Kraft setzen.

Lesebeispiel: Der Kanton Genf verfügt im Jahr 2025 über einen Ressourcenindex von 143,9. Das Mittel aller Kantone ist 100, der Kanton Genf ist also ein ressourcenstarker Kanton.


Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res­sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lasten­ausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über­gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementspre­chend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.

Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpo­tenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmassnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.

Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressour­cenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an ressourcen­schwächere Kantone und richtet sich nach den massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023.

Broschüre

Letzte Änderung 12.06.2024

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