Sparprogramme

Zu den kürzerfristigen Konsolidierungsmöglichkeiten gehören Sparprogramme. Sie kommen dann zum Zug, wenn der Haushalt trotz ausgabenpolitischen Prioritäten und Reformen strukturell aus dem Gleichgewicht gerät.

In der Folge werden die letzten Sparprogramme vorgestellt.  

1 Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Ausgangslage

Die starke Aufwertung des Schweizerfrankens nach der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze durch die SNB im Januar 2015 hinterliess im Bundeshaushalt deutliche Spuren. Um in den darauffolgenden Jahren die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, wurde im Rahmen des Voranschlags 2016 ein erstes Massnahmenpaket im Umfang von rund 1 Milliarde geschnürt. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sollte der Bundeshaushalt in den Folgejahren um eine weitere Milliarde entlastet werden.

Der Bundesrat legte dem Parlament in der Folge ein Paket mit 24 Massnahmen vor, welche im Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 – einem Mantelerlass – zusammengefasst worden sind (BBl 2016 4691). Diejenigen Massnahmen, für deren Umsetzung eine Gesetzesänderung erforderlich ist, treten ab 2018 in Kraft. Die übrigen Sparaufträge entfalten ihre Wirkung bereits ab 2017. 

Inhalt der Vorlage

Die Entlastungsstrategie des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 setzt primär auf der Ausgabenseite an. Der grösste Teil der Entlastungen erfolgt bei den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben. Damit konnte ein Teil des ungeplanten realen Ausbaus der vergangenen Jahre korrigiert und die Ausgabenentwicklung wieder näher an den teuerungsbereinigten Entwicklungspfad geführt werden. Obwohl ein angemessener Beitrag sämtlicher Aufgabengebiete angestrebt worden ist, hat der Bundesrat bei den Sparvorgaben differenziert. So wurde die Landesverteidigung – im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee – weitgehend von den Sparbemühungen ausgenommen. Auch in der Sozialen Wohlfahrt waren die Sparvorgaben vergleichsweise tief, da Reformen in diesem Bereich ihrer Komplexität wegen meist in separaten Vorlagen umgesetzt werden müssen. Verhältnismässig hohe Sparvorgaben erteilte der Bundesrat denjenigen Aufgabengebieten, die in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen sind.

Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurden die Sparaufträge in den Bereichen Bildung und Forschung, Soziale Wohlfahrt sowie Landwirtschaft deutlich reduziert (BBl 2017 2447). Die genannten Aufgabengebiete tragen deshalb – gemessen am Anteil der steuerbaren Ausgaben – unterproportional zu den Entlastungen bei. Einen überproportionalen Beitrag leisten hingegen die internationale Zusammenarbeit und der Eigenbereich der Verwaltung. Bei letzterem hat das Parlament die Sparvorgabe des Bundesrates erhöht.

Insgesamt konnten mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 – im Vergleich zum provisorischen Finanzplan vom 1. Juli 2015 – Einsparungen zwischen 650 und 820 Millionen erzielt werden (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1: Entlastungen1) des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 nach Aufgabengebiet (in Mio.)
  Entlastungen Anteil in % (2019) Anteil an den steuerbaren Ausgaben 2019
  2017 2018 2019
Total 657,5 754,5 819,4 100% 100%
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen 57,9 66,6 68,2 8,3% 5,2%
Ordnung und öffentliche Sicherheit 20,9 22,6 26,8 3,3% 1,8%
Beziehungen zum Ausland und internationale Zusammenarbeit 148,5 206,6 249,5 30,4% 7,6%
Landesverteidigung 139,7 8,8 8,8 1,1% 10,0%
Bildung und Forschung 68,7 61,0 66,9 8,2% 14,2%
Kultur und Freizeit 7,9 7,9 7,9 1,0% 1,1%
Gesundheit 1,3 1,3 1,3 0,2% 0,5%
Soziale Wohlfahrt 8,7 84,6 87,0 10,6% 39,1%
Verkehr 129,0 97,8 109,9 13,4% 11,0%
Umwelt und Raumordnung 21,8 25,9 20,1 2,5% 1,4%
Landwirtschaft und Ernährung 13,9 27,2 27,2 3,3% 7,3%
Wirtschaft 10,9 11,6 12,1 1,5% 0,9%
Nicht eindeutig zuordenbare Einsparungen (Eigenbereich) 28,2 132,7 133,8 16,3%  

1) Die Zahlen in der Tabelle beziehen sich auf den provisorischen Finanzplan vom 1. Juli 2015

2 Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Das Wichtigste in Kürze

Im Anschluss an das Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOP 12/13) wurde der Bundesrat vom Parlament mit der Motion 11.3317 aufgefordert, die Aufgabenüberprüfung fortzuführen und bis Ende 2012 eine Sammelbotschaft mit substanziellen Entlastungen des Haushalts vorzulegen. Der Bundesrat hat in der Folge das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) ausgearbeitet und die Botschaft dazu am 19. Dezember 2012 verabschiedet (BBl 2013 823). Die Botschaft enthielt zwei Typen von Massnahmen: Erstens die kurzfristig realisierbaren Massnahmen mit einer Entlastung von insgesamt ca. 700 Millionen, was gut 1 Prozent der Ausgaben entspricht, wobei ein Teil der Entlastungen bereits im Finanzplan 2014-2016 umgesetzt wurde. Daneben hat der Bundesrat im Rahmen der Vorbereitungen zum KAP 2014 eine Erhöhung der Tabaksteuer um 10 Rappen (pro Zigarettenschachtel) beschlossen, was Mehreinnahmen von 40–50 Millionen entsprach. Zweitens beinhaltete das KAP 2014 die längerfristigen Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung mit einem Entlastungsvolumen von etwa 1 Milliarde, mit denen in erster Linie absehbare Mehrbelastungen vermieden werden sollen. Die Auswirkungen des KAP 2014 auf das Wirtschaftswachstum waren sehr gering; zum einen war das Paket vergleichsweise klein, zum anderen hatten verschiedene Massnahmen keine Auswirkungen auf die inländische Nachfrage.  

Ergebnis der parlamentarischen Beratung

Das Parlament beriet das KAP 2014 im Zeitraum 2013-2015 und reduzierte dabei dessen Entlastungswirkung auf gut 600 Millionen (KAPG: BBl 2015 5013 ). Im Rahmen der Beratung gab es eine Zusatzbotschaft in Auftrag (BBl 2014 8345)

Tabelle 1: Entlastungen des KAP 2014 nach Aufgabengebieten (in Mio.)
  2014 2015 2016 Anteil an KAP in % (2016) Anteil an steuerbaren Ausgaben (in %)
Soziale Wohlfahrt 247,6 271,7 267,7 36,3 37.7
Verkehr 122,8 143,2 143,5 19,5 16,8
Bildung und Forschung 35,3 36,7 36,7 5,0 13,0
Landesverteidigung 93,2 32,2 32,2 4,4 9,8
Landwirtschaft und Ernährung 56,7 56.7 356,7 7,7 7,2
Beziehungen zum Ausland 57,3 56,9 59,3 8,0 5,6
Übrige Aufgabengebiete 74,0 123,5 123,2 16,7 9,9
Querschnittskürzung Personal 18,4 18,4 18,4 2,5 n.a.
Total KAP 2014 705,3 739,3 737,7 100,0 100,0

3 Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOP 12/13)

Bei der Erarbeitung des Finanzplans 2011–2013 stellte der Bundesrat einen steigenden Bereinigungsbedarf gemäss Schuldenbremse von gegen 4 Milliarden fest. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, erarbeitete er das KOP 12/13 – ein Konsolidierungsprogramm bestehend aus fünf ausgabenseitigen und einem einnahmenseitigen Massnahmenpaket. Das KOP 12/13 hatte ein gesamtes Entlastungsvolumen von 1,6 bis 1,7 Milliarden.  

Konsolidierungsmassnahmen im Überblick
(in Mio.)   2012 2013 Umsetzung
Total   1734 159  
Massnahmen- Paket I: Kompensation vorgezogener Investitionen 177 gut
Massnahmen- Paket II: Anpassung an niedrigere Teuerung 442 448 gut
Massnahmen- Paket III: Massnahmen im Eigenbereich 163 178 gut
Massnahmen- Paket IV: Aufgabenüberprüfungs- massnahmen 526 622 Teilweise
Massnahmen- Paket V: Passivzinsen 320 250 gut
Massnahmen- Paket VI: Einnahmenseitige Massnahmen 106 94 gut

Weil das Rechnungsergebnis 2010 markant besser ausfiel als erwartet, und mit Blick auf die besseren Aussichten für den Bundeshaushalt, beschloss das Parlament nicht auf das Konsolidierungsprogramm einzutreten. Die kurzfristig realisierbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung (Massnahmenpaket IV) wurden deshalb sistiert, soweit sie nicht bereits umgesetzt worden waren. Alle übrigen Massnahmenpakete – über 80% des Entlastungsvolumens – blieben bestehen. Die tiefergreifenden Reformen der Aufgabenüberprüfung, die der Bundesrat in seinem Bericht zur Umsetzungsplanung vom 14. April 2010 dargelegt hatte, wurden weitergeführt.

Im Rahmen des KOP 12/13 nahm der Bundesrat zwei Optimierungen im Personal- und Vorsorgebereich vor. Einerseits wurde mit der Einführung von elektronischen Personaldossiers die Effizienz in der Personaladministration gesteigert und andererseits wurde mit einer Differenzierung der Anlagestrategie bei PUBLICA das zukünftige Sanierungsrisiko gesenkt.  

4 Entlastungsprogramme 2003 und 2004 (EP 03 und EP 04)

Mit der Einführung der Schuldenbremse galt für den Bundesrat ab 2002 neu eine regelgebundene Finanzpolitik: Die Ausgaben durften die Einnahmen langfristig nicht mehr übersteigen. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, musste der Bundesrat umfassende strukturelle Sparmassnahmen vorschlagen, da sich im Nachgang zum Platzen der New-Economy-Blase strukturelle Defizite von bis zu 3,3 Milliarden abzeichneten. Zur Berücksichtigung der schwierigen konjunkturellen Lage wurde das Entlastungsprogramm 2003 (EP 2003) etappenweise umgesetzt und so die bremsende Wirkung auf die Wirtschaft auf mehrere Jahre verteilt.

Da das Ziel des dauerhaften Ausgleichs mit dem EP 03 nicht erreicht werden konnte, initiierte der Bundesrat ein zusätzliches Programm, das EP 04. Die Beseitigung der strukturellen Defizite bis 2007 wurde zu einem der vorrangigen Ziele ernannt. Das EP 04 war primär ein ausgabenseitiges Entlastungsprogramm: Mit mittel- bis langfristigen Massnahmen sollten einzelne Aufgabengebiete ins Gleichgewicht gebracht werden. Die kurzfristigen Massnahmen setzten primär bei den Funktionsaufgaben an. Einnahmenseitig wurden die Kontrolltätigkeiten bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer erhöht.  

Letzte Änderung 27.12.2022

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