Ausgabenpolitische Prioritäten und strukturelle Reformen

Das Wichtigste in Kürze

Die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die Ausgaben des Bundes nicht grösser sein dürfen als die Einnahmen. Dabei muss die Konjunktur berücksichtigt werden. So sollen chronische Defizite verhindert werden. Droht ein Defizit, muss der Bundesrat mittels Sparmassnahmen die Ausgeglichenheit des Haushalts und die Einhaltung der Schuldenbremse sicherstellen. Sparmassnahmen können dem Parlament im Rahmen des Voranschlags und Finanzplans oder mit separater Botschaft unterbreitet werden. Sparprogramme sind indessen nichts Wünschenswertes: Es ist kein Zweck der Finanzpolitik, Sparprogramme zu beschliessen. Mit einer vorausschauenden Finanzpolitik (Prioritätensetzung) und strukturellen Reformen will der Bundesrat die Kadenz der Sparprogramme reduzieren.

Finanzpolitische Prioritäten

Jeder Voranschlag, den Bundesrat und Parlament verabschieden, muss den Vorgaben der Schuldenbremse genügen. Die budgetierten Ausgaben dürfen nicht höher sein als die konjunkturbereinigten Einnahmen. Die Schuldenbremse macht allerdings keine Vorgaben dazu, wie hoch die Einnahmen sein sollen und wie die verfügbaren Mittel auf die ver­schiedenen Aufgaben des Bundes zu verteilen sind. Offen lässt sie auch die Frage, ob neue Aufgaben über Mehreinnahmen oder über die Kürzung der Ausgaben für bestehende Aufgaben finanziert werden sollen.

Auch unter dem Regime der Schuldenbremse be­steht somit Bedarf nach einer finanzpolitischen Strategie. Der Bundesrat legt dazu jeweils im Rahmen der Legislaturfinanzplanung mittelfristige finanzpolitische Prioritäten in Form einer steuerpolitischen Agenda und von mehrjährigen Zielwachstumsraten für die Ausgaben fest. Der Blick über die Legislaturperiode hinaus erlaubt es, Handlungsspielräume und strukturelle Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und die nötigen Reformen rechtzeitig an die Hand zu nehmen. Auch wirken sich grössere Reformvorhaben finanziell oft nicht in der Legislatur aus, in der sie beschlossen werden. Schliesslich verbessert ein verankertes Prioritätenprofil auch die Planungssicherheit der Leistungsempfänger und der Verwaltung. Damit will der Bundesrat eine möglichst stetige und wachstumsfördernde Finanzpolitik gewährleisten. Die steuerpolitischen Prioritäten für die laufende und die kommende Legislatur hat der Bundesrat im Legislaturfinanzplan 2021-2023 definiert. Aufgrund der damaligen Unsicherheiten hat der Bundesrat mit der Festlegung von ausgabenpolitischen Prioritäten noch zugewartet. Er hat im Rahmen des Voranschlags 2022 Zielwachstumsraten ab 2025 / 2026 für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse festgelegt (BFI, Armee, Agrarpolitik, Internationale Zusammenarbeit, Regionaler Personenverkehr, Umwelt, Kultur, Standortförderung); dabei setzt er weitgehend auf Kontinuität in den einzelnen Aufgabengebieten. 

Zielwachstumsraten mehrjährige Finanzbeschlüsse für die Finanzplanung ab 2025
Finanzbeschluss nominal
BFI-Botschaft 2025-2028 1,5% + LIK
Armeebotschaft 2025-2028 1,4% + LIK
Agrarpolitik 2026-2029 -1,0% + LIK
Internationale Zusammenarbeit 2025-2028 nom. BIP
Regionaler Personenverkehr 2026-2029 1,0% + LIK
Umwelt Programmvereinbarungen 2025-2028 0,0% + LIK
Kulturbotschaft 2025-2028 0,5% + LIK
Standortförderung 2024-2027 1,1% + LIK

Trotzdem lassen sich in gewissen Abständen Sparprogramme nicht vermeiden, weil beispielsweise die konjunkturbereinigten Einnahmen tiefer ausfallen als erwartet oder weil zu viele neue Vorhaben gleichzeitig beschlossen werden. Seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 hat der Bundesrat fünf Botschaften zu Sparprogrammen vorgelegt: die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 (EP03 und EP04), das Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOP 12/13), das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) und das Stabilisierungsprogramm 2017–2019. Daneben wurden insbesondere in den Voranschlägen 2016 und 2018 namhafte Kürzungen vorgenommen, die dem Parlament nicht mit separater Botschaft unterbreitet wurden.

Strukturelle Reformen

Um mittel- und langfristig wieder mehr Spielraum im Bundeshaushalt zu erhalten, hat der Bundesrat zu Beginn der Legislatur 2015-2019 beschlossen, strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes zu ergreifen. Er strebte damit die Lockerung von Ausgabenbindungen, organisatorische Optimierungen in der Bundesverwaltung sowie Effizienzsteigerungen an. 2018 hat der Bundesrat ein Paket von konkreten Massnahmen und Prüfaufträgen verabschiedet. Darunter finden sich beispielsweise die Neupositionierung von Agroscope, die Prüfung einer Auslagerung der operativen Aufgaben im Nationalstrassenbereich in eine Anstalt und die Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Einzelne Massnahmen wie Effizienzsteigerungen im Hochbau oder bei den Publikationen wurden bereits mit dem Voranschlag 2019 umgesetzt. Über den Umsetzungsstand der laufenden Reformen erstattet der Bundesrat jeweils im Rahmen der Staatsrechnung Bericht. Einige Vorhaben erfordern die Änderung von geltenden Bundesgesetzen. Diese wurden den eidgenössischen Räten mit der Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts am 26. August 2020 unterbreitet. Die Botschaft wurde vom Parlament angenommen und die Gesetzesänderungen treten mehrheitlich per 1.Januar 2022 in Kraft. 

Letzte Änderung 22.10.2021

Zum Seitenanfang

https://www.efv.admin.ch/content/efv/de/home/themen/finanzpolitik_grundlagen/haushaltskonsolidierung/ausgabenpol_prio_strukt_ref.html