Entflechtungspotenzial bei Verbundaufgaben

Bern, 28.09.2018 - Mit dem Bericht „Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen“ kommt der Bundesrat dem Auftrag des Parlaments nach, die Verbundaufgaben von Bund und Kantonen zu analysieren. Der Bericht kommt zum Schluss, dass in einer Reihe von Aufgabengebieten, die heute gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert werden, eine vollständige oder teilweise Entflechtung vorgenommen werden könnte. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 28. September 2018 gutgeheissen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Auftrag erteilt, Gespräche mit den Kantonen über die Frage zu führen, ob ein entsprechendes Projekt in Angriff genommen werden soll.

Im Jahr 2008 ist die Reform zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil dieser Reform war eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. Die Finanzierung von Aufgaben wurde soweit möglich integral einer Staatsebene zugeordnet. Nur Aufgaben, bei denen keine vollständige Entflechtung möglich war, verblieben als sogenannte Verbundaufgaben in der gemeinsamen Finanzierungsverantwortung von Bund und Kantonen.

Mit der Motion 13.3363 „Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen“ wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine vollständige Analyse dieser Verbundaufgaben zu unterbreiten. Der entsprechende Bericht wurde unter Einbezug der Kantone erarbeitet. Die Analyse hat ergeben, dass ein gewisses Entflechtungspotenzial bei den Verbundaufgaben besteht: Die Aufgabenteilung sollte insbesondere in den Bereichen individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, regionaler Personenverkehr und Finanzierung der Bahninfrastruktur überprüft werden. Weitere Anpassungen sind denkbar, namentlich bei der Verwendung der Mittel aus dem Tabakpräventionsfonds, bei den Zuständigkeiten für das betreute Wohnen invalider Personen, im Straf- und Massnahmenvollzug (Erziehungseinrichtungen), bei der Erhebung von Geobasisdaten sowie bei der Sportförderung (Schulsportobligatorium).

Bund und Kantone sprechen sich für eine regelmässige Überprüfung der Aufgabenteilung aus. Aufgrund der vorliegenden Analyse der einzelnen Aufgabengebiete kann ein umfassendes Projekt einer Aufgabenteilung II ins Auge gefasst werden. Die Kantone haben sich dafür ausgesprochen, dass ein solches Projekt nach den laufenden Reformen der Unternehmensbesteuerung und des Finanzausgleichs an die Hand zu nehmen ist. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, Gespräche mit den Kantonen aufzunehmen, um abzuklären, ob ein entsprechendes Projektmandat erteilt werden soll.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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