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In der Klima- und Energiepolitik soll ab 2021 der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Das Lenkungssystem wirkt durch Abgaben und die damit verbundenen Anreize. Dies ermöglicht es, die Klima- und Energieziele wirksamer und kostengünstiger zu erreichen als mit Förder- und regulatorischen Massnahmen.

Zu diesem Zweck hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben sowie Übergangsbestimmungen vorgeschlagen. Der Verfassungsartikel legt fest, dass der Bund eine Klimaabgabe auf Brenn- und Treibstoffen und eine Stromabgabe erheben kann. Diese Abgaben sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass der Verbrauch fossiler Energie und damit Treibhausgasemissionen vermindert und generell Energie sparsam und effizient genutzt werden. In einer ersten Phase sollen die Treibstoffe allerdings noch nicht der Lenkungsabgabe unterstellt werden.

Die Erträge der Klima- und Stromabgaben werden vollständig an Haushalte und Unternehmen rückverteilt, ausser während einer Übergangszeit, in der ein Teil der Erträge für Förderzwecke eingesetzt wird. Die Rückverteilung bewirkt, dass die Belastung der Haushalte und Unternehmen insgesamt nicht ansteigt. Haushalte und Unternehmen mit einem niedrigen Energieverbrauch werden belohnt, da sie mehr Geld zurückerhalten, als sie an Klima- und Stromabgaben entrichten. Bei der Erhebung der Klima- und Stromabgaben wird auf Unternehmen Rücksicht genommen, deren Betrieb oder Produktion besonders treibhausgas- oder energieintensiv ist.

Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum neuen Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich im Herbst 2015. Am 8. März 2017 respektive am 12. Juni 2017 haben es der National- und Ständerat allerdings abgelehnt, auf das Geschäft einzutreten. Damit hat das Parlament das Projekt für ein neues Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich verworfen.

Letzte Änderung 10.07.2017

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