Bundesrat will Flexibilität im Budgetvollzug erhöhen

Bern, 22.05.2019 - Im Nachgang zum Expertenbericht Schuldenbremse von 2017 hat der Bundesrat mehrmals über eine Anpassung der Schuldenbremse diskutiert. Auf Basis eines Berichtes über die Entwicklung der Budgetunterschreitungen hat er an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 beschlossen, die Flexibilität der Verwaltungseinheiten bei der Budgetumsetzung zu erhöhen. Auf eine Ergänzung der Schuldenbremse will er aber verzichten.

An seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 hat der Bundesrat auf Basis eines Berichts über die Entwicklung der Budgetunterschreitungen von 2007–2018 über die künftige Ausgestaltung der Schuldenbremse diskutiert. Auslöser der Diskussionen war der Bericht der Expertengruppe Schuldenbremse, den der Bundesrat am 30. August 2017 zur Kenntnis genommen hatte und aufgrund dessen er dem Eidgenössischen Finanzdepartment (EFD) Vertiefungsaufträge erteilt hatte. Die Expertengruppe hatte in ihrem Gutachten empfohlen, auf eine Ergänzung der Schuldenbremse zu verzichten, bis geklärt sei, ob die Budgetunterschreitungen weiterhin in der gleichen Höhe und dauerhaft anfallen werden. Mit einer Ergänzung der Schuldenbremse könnten laut dem Expertenbericht die am Jahresende anfallenden Budgetunterschreitungen in den zukünftigen Budgets verwendet werden – entweder für höhere Ausgaben oder zur Kompensation von tieferen Einnahmen.

Geringere Budgetunterschreitungen

In einem neuen Bericht hat das EFD diese Budgetunterschreitungen nun untersucht. In den zwei Jahren seit Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) anfangs 2017 lagen die Budgetunterschreitungen mit 0,7 Prozent der budgetierten Ausgaben deutlich unter dem langjährigen Schnitt von 1,8 Prozent (2007–2018). Das EFD führt diese Reduktion auf zwei Faktoren zurück:

  • Erstens auf die 2017 eingeführte periodengerechte Verteilung der Agios auf die gesamte Laufzeit einer Bundesanleihe und damit den Wegfall von Kreditresten in diesem Bereich.
  • Zweitens auf die Einnahmenanteile Dritter: Die Mehreinnahmen gegenüber dem Budget bei der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer führten zu Mehrausgaben bei den entsprechenden Kantonsanteilen, was die Budgetunterschreitungen reduzierte.

Bereinigt um diese beiden Effekte blieben die Budgetunterschreitungen in den letzten drei Jahren auf einem Niveau von rund 800 Millionen stabil (1,2 Prozent der budgetierten Ausgaben). Ob die Budgetunterschreitungen künftig aufgrund der Globalbudgets des neuen Führungsmodells tiefer ausfallen werden, ist aufgrund der kurzen Untersuchungsperiode von zwei Jahren schwer zu beurteilen.   

Wesentlichkeitsgrenze für mehr Flexibilität

Die Budgetunterschreitungen in Prozent der jeweiligen Budgetwerte sind im Eigenbereich der Bundesverwaltung deutlich höher als im Transferbereich. Eine Ursache für die unterschiedliche Schätzgenauigkeit dürfte darin liegen, dass die Budgetumsetzung im Eigenbereich mit einer grösseren Unsicherheit verbunden ist (z.B. Projektverzögerungen). Im Eigenbereich wird deshalb tendenziell mit einer grösseren Sicherheitsmarge budgetiert. Um diese Sicherheitsmarge zu reduzieren, schlägt der Bundesrat vor, die Flexibilität der Verwaltungseinheiten bei der Budgetumsetzung zu erhöhen. Dazu soll eine Wesentlichkeitsgrenze für Überschreitungen bei Globalbudgets und Einzelkrediten eingeführt werden. Diese soll bei 1 Prozent und maximal 10 Millionen Franken liegen.

Bereits am 11. April 2018 hatte der Bundesrat eine Vereinfachung des Nachtragverfahrens beschlossen. Bei stark gebundenen Voranschlagskrediten ohne Steuerungsmöglichkeit im Budgetvollzug soll künftig auf Nachträge verzichtet werden. Beide Anpassungen sind mit Änderungen am Finanzhaushaltsgesetz (FHG) verbunden und sollen in der Vorlage zur Umsetzung der Motion Hegglin (16.4018) integriert werden.  

Der Bundesrat hat sich gegen eine Anpassung der Schuldenbremse ausgesprochen. Der Bund kann seine laufenden Ausgaben, seine Investitionen und auch das Wachstum in prioritären Aufgabengebieten durch die bestehenden Finanzierungsinstrumente ausreichend decken. Die Budgetunterschreitungen fliessen somit auch künftig automatisch in den Schuldenabbau.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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