Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu strukturellen Optimierungen in der Bundesverwaltung

Bern, 13.09.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung struktureller Reformen verabschiedet. Er setzt damit seine Bestrebungen fort, mit Optimierungen einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz im Bundeshaushalt zu gewährleisten. Mit einem Mantelerlass – dem Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts – sollen sechs Bundesgesetze geändert werden. Die wichtigste Massnahme ist die Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds.

Bundesaufgaben und die Organisation der Bundesverwaltung müssen regelmässig überprüft werden (Art. 5 RVOG). Eine solche Überprüfung nahm der Bundesrat zu Beginn der Legislatur 2015–2019 an die Hand, mit dem Ziel, Ausgabenbindungen zu lockern und Optimierungen in der Verwaltung zu erreichen. In einem ersten Schritt wurden Effizienzsteigerung im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen umgesetzt. Damit konnten Einsparungen von rund 50 Millionen erzielt werden. In einem zweiten Schritt verabschiedete der Bundesrat im August 2018 ein Paket von rund 35 Reformen und erteilte den Departementen Prüfaufträge zum weiteren Vorgehen. Für die Mehrzahl dieser Massnahmen besteht kein Rechtsetzungsbedarf. Fünf Vorhaben erfordern aber Gesetzesanpassungen:

  • Geoinformationsgesetz: Die Finanzierung der amtlichen Vermessung soll neu geregelt und die entsprechende Parlamentsverordnung aufgehoben werden. Damit wird die Steuerung mit Programmvereinbarungen und Globalbeiträgen gestärkt.
  • Subventionsgesetz: Die subventionssprechenden Bundesämter sollen verpflichtet werden, schriftliche Prüfkonzepte zu erstellen, um die Aufsicht zu verbessern.
  • Tabaksteuergesetz: Die Eidgenössische Zollverwaltung soll die Möglichkeit erhalten, die Tabaksteuer nach Ermessen zu veranlagen, wenn die Steuerdeklaration nicht fristgerecht eingereicht wird. Damit sollen Steuerausfälle verhindert werden.
  • Eisenbahngesetz und Bahninfrastrukturfondsgesetz: Die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) soll so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wächst als die Einnahmen des Bundes. Damit kann die Ausgabenbindung gelockert werden, ohne den Betrieb und den Ausbau der Bahninfrastruktur zu gefährden.
  • Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs: Mit der Einführung von Pauschalen sollen die Finanzierung der Fernmeldeüberwachung vereinfacht und der Kostendeckungsgrad erhöht werden.

Diese Massnahmen entlasten den Bundeshaushalt administrativ und finanziell. Die grössten Einsparungen hängen damit zusammen, dass die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds künftig langsamer wächst als bisher. Das Entlastungspotenzial ist schwer zu beziffern, weil es davon abhängt, wie sich die Teuerung entwickelt. Je nach Teuerungsentwicklung kann der Haushalt mit dieser Massnahme innerhalb von 10 Jahren um mehr als 100 Millionen entlastet werden. Die strukturellen Reformen dienen nicht der kurzfristigen Entlastung des Bundeshaushalts, deshalb hat der Bundesrat auch keine Sparziele formuliert. Ziel ist vielmehr, durch eine optimierte Aufgabenerfüllung und die Lockerung von Ausgabenbindungen einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten und so mittel- und langfristig Spielraum für neue Aufgaben und eine Begrenzung der Steuerlast zu schaffen.

Die sechs Gesetzesanpassungen werden den eidgenössischen Räten in einem Mantelerlass unterbreitet. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Dezember 2019. Über den Stand der übrigen Reformen erstattet der Bundesrat jeweils in der Staatsrechnung Bericht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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