Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen sowie technische Weisungen, Anleitungen und Schnittstellenspezifikationen für die Übermittlung von Finanzdaten.
In diesem Abschnitt finden sich die Technischen Weisungen der EFD als rechtliche Grundlage, die Termine für die Datenlieferung an die Finanzstatistik und den Umfang der erhobenen Einheiten.
In diesem Abschnitt befinden sich eine ausführliche und eine Kurzanleitung für die Benutzung der Datenbeschaffungsplattform fsupload. Die Anleitungen beschreiben Schritt-für-Schritt wie die gewünschten Daten über fsupload geliefert werden können.
Die in diesem Abschnitt publizierten Dokumente beschreiben, wie die Lieferdateien aufgebaut sein müssen, damit sie mit fsupload geliefert werden können.
In diesem Abschnitt befinden sich als Vorlage Beispieldateien in der korrekten Struktur. Ebenfalls findet sich eine Anleitung, in der konkret beschrieben wird wie die CSV-Beispieldatei manuell angepasst werden kann für die Datenlieferung.
fsupload ist das neue Datenbeschaffungsportal der Finanzstatistik. fsupload ersetzt die bisherige Datenlieferung per E-Mail an die Finanzstatistik bzw. an das Bundesamt für Statistik für die Strassenrechnung.
Alle Schritte finden Sie in der Kurzanleitung. Möchten Sie mehr Informationen haben? Dann schauen Sie im Kap. 6 der Anleitung:
fsupload wurde ab Anfang 2025 für die Lieferung der Rechnungsdaten 2024 in Betrieb genommen.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Einheiten verpflichtet, die Formatvorgaben der Weisungen einzuhalten. Für 2025 galt eine Übergangsfrist von einem Jahr für die Einheiten, welche noch keine XML / CSV Dateien für die Rechnungsdatenlieferung erstellt haben. Ab der Lieferung der Rechnungsdaten 2025 sind die Formatvorgaben für alle Einheiten verbindlich.
Weil Sie Lieferant von Rechnungsdaten von Einheiten sind, die für die Erstellung der Statistiken der öffentlichen Finanzen der Schweiz erhoben werden. Dabei sind nicht nur die politischen Gemeinden und Kantone berücksichtigt, sondern auch weitere Organisationseinheiten, die zu den Teilsektoren Gemeinden und Kantonen gehören (vgl. Kapitel 1.2 der technischen Weisungen).
Für das erste Login benötigen Sie ein CH-Login und einen Einladungscode, den Sie per E-Mail erhalten. Ab der zweiten Anmeldung benötigen Sie in der Regel [LF1] nur noch das CH-Login. Das detaillierte Vorgehen für das erste Login finden Sie in den Kap. 2 (CH-Login) und Kap. 5 (Aktivierung Einladungscode) der Anleitung:
Für weitere Fragen oder Probleme mit dem CH-Login / ePortal, nehmen Sie bitte mit dem Bundesamt für Informatik (BIT) Kontakt auf. Hilfe finden Sie unter folgendem Link: CH-LOGIN HELP — eIAM, Identity & Access Management des Bundes, Service Desk BIT: +41 58 465 88 88.
Um die Kachel des Dienstes «fsupload» anzeigen zu lassen, muss zuerst der Einladungscode dafür eingelöst werden. Den Einladungscode haben Sie von der Finanzstatistik per E-Mail erhalten. Sollte nach Einlösen des Einladungscodes die Kachel «fsupload» nicht ersichtlich sein, suchen Sie nach «fsupload» mit der Suchfunktion des ePortals. Wie Sie den Einladungscode im ePortal einlösen bzw. wo Sie die Suchfunktion finden, ist im Kap. 5 der Anleitung beschrieben.
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, wir werden Ihnen einen neuen Einladungscode zustellen, geben Sie bitte in der E-Mail den Namen der betroffenen Einheit(en) an: fs.data@efv.admin.ch.
Wir empfehlen eine berufliche E-Mail-Adresse zu verwenden, da diese E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen im Zusammenhang mit dem Datenbeschaffungsprozess verwendet wird. Sollte es nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und teilen uns den Namen der betroffenen Einheit(en) mit: fs.data@efv.admin.ch
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Wir bitten Sie uns mitzuteilen, um welche Einheit(en) es sich handelt und welche Person ersetzt werden soll. Bitte teilen Sie uns auch die Kontaktangaben der neu zuständigen Person mit, wir werden die Adressaten aktualisieren und bei Bedarf einen neuen Einladungscode zustellen: fs.data@efv.admin.ch
Die Anleitung zu fsupload finden Sie auf unserer Webseite im Bereich «Dokumente für Datenlieferanten». Die Kurzversion zeigt Ihnen in wenigen und einfachen Schritte, wie Sie Daten mit fsupload liefern können: Link zur Kurzanleitung. Möchten Sie mehr Informationen haben? Dann schauen Sie in die ausführlichere Version der Anleitung:
fsupload unterstützt 3 Schnittstellen für die Datenlieferung: die XML- und CSV-Schnittstelle für die Lieferung von Rechnungsdaten (betrifft alle Datenlieferanten), und die XLSX-Schnittstelle ausschliesslich für die Lieferung von Hochrechnungen, Budgets und Finanzplänen (betrifft nicht alle Datenlieferanten). Nur schnittstellenkonforme Dateien können mit fsupload geliefert werden.
Zusatzdokumente wie Jahresrechnungen, Geschäftsberichte oder weitere Unterlagen, die von der Finanzstatistik für die statistische Datenbearbeitung benötigt werden, können für die Lieferung im PDF- und XLSX-Format eingereicht werden.
Die Lieferfenster sind für die verschiedenen Datenlieferanten und Lieferobjekte unterschiedlich und in den technischen Weisungen geregelt, siehe Kap. 8. Datenlieferanten erhalten von der Finanzstatistik eine Einladung zur Lieferung für jedes Lieferobjekt. Ausserhalb der vorgesehenen Lieferfenster ist keine Datenlieferung via fsupload möglich. Link zu den technischen Weisungen
In der Kurzanleitung fsupload finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für das Hochladen der Daten mit fsupload.
Nein, eine Korrektur der Einheiten muss zuerst erfolgen. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns die gewünschte(n) Einheit(en) mit: fs.data@efv.admin.ch. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass die Aktivierung eines neuen Einladungscode nötig ist.
Sie können die inhaltliche und strukturelle Konformität Ihrer Rechnungs- oder Hochrechnungs-/Budget-/Finanzplandaten mit der Schnittstelle direkt in fsupload jederzeit und unabhängig von der Datenlieferung prüfen lassen, mit der Funktion «Daten überprüfen». Mehr Informationen finden Sie im Kapitel 6.1.8 der Anleitung.
Im Hintergrund konfigurierte Prüfregeln ermöglichen eine automatisierte Prüfung auf inhaltliche und strukturelle Konformität direkt in fsupload. Bitte beachten Sie dazu den Anhang der Anleitung, wo die wichtigsten Prüfregeln und Fehlermeldungen dokumentiert werden:
Bitte korrigieren Sie die Datei und laden Sie sie erneut hoch. Sollten Sie technische Unterstützung für die Korrektur brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Lieferanten oder IT-Dienstleister. Die Schnittstellenspezifikationen und fiktive Beispieldateien sind hier verfügbar: Dokumente für Datenlieferanten
Um Ihren Software-Lieferanten oder IT-Dienstleister zu unterstützen, benötigen wir ein Bild der Fehlermeldung, die Sie auf fsupload erhalten. Zudem benötigen wir die fehlerhafte Datei. Schicken Sie uns diese bitte an fs.data@efv.admin.ch.
Sie können die fiktive Beispieldatei von unserer Seite herunterladen. Damit Sie die Dateien als Muster für Ihre Einheit verwenden können müssen Sie noch diverse Parameter einstellen. Bitte beachten Sie hierfür das Kapitel 6.1 der Anleitung.
Ab dem Rechnungsjahr 2025 erfolgen die Einladungen zur Datenlieferung nicht mehr per E-Mail, sondern per Benachrichtigung im ePortal. Dabei erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse geschickt, dass Sie eine neue Einladung im ePortal finden. Ein Beispiel der Benachrichtigung finden Sie in Kapitel 3.1 der Anleitung: Link zur Anleitung.
Die Lieferfenster finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik «Dokumente für Datenlieferanten». Wenn Sie nach der Eröffnung eines Lieferfensters, das Sie betrifft, keine Einladung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Finanzstatistik.
Die Beschreibung der XLSX-Schnittstelle ist auf unserer Webseite unter der Rubrik «Dokumente für Datenlieferanten» veröffentlicht.