Medienstelle der EFV
Sie haben eine Medienanfrage oder möchten ein Gesuch um Einsichtnahme nach dem Öffentlichkeitsgesetz stellen?
Medienanfragen
Kommunikation EFV
Niklaus Bernhard, Leitung
Michael Girod, Mediensprecher
Sarah Pfäffli, Mediensprecherin
Tel. + 41 58 466 16 60
Gesuche um Einsichtnahme nach Öffentlichkeitsgesetz
Im Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und in der zugehörigen Ausführungsverordnung ist das «Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt» festgehalten. Demnach hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes fertiggestellt wurden. Sie braucht dazu kein besonderes Interesse nachzuweisen.
Anfragen müssen so formuliert sein, dass die zuständige Behörde die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden – wie Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde und weitere betroffene Behörden. Die Einsicht in Dokumente kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Die Bearbeitung des Gesuchs ist gebührenpflichtig; bei geringem Aufwand werden die Gebühren allerdings erlassen.
Adresse für die Einreichung von Einsichtsgesuchen
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Bundesgasse 3
3003 Bern
info@efv.admin.ch, Betreff: Einsichtsgesuch Öffentlichkeitsgesetz
