Corporate Governance auf einen Blick
Die Corporate Governance des Bundes definiert die Grundsätze zur strategischen Steuerung verselbständigter Einheiten wie Swisscom, Post oder SBB. Sie legt Zuständigkeiten und Ziele fest und erstattet Bericht an Parlament und Öffentlichkeit.
Corporate Governance Grundlagen
Die Corporate Governance des Bundes regelt die Steuerung und Überwachung von ausgelagerten Bundesaufgaben, die von rechtlich selbständigen Unternehmen und Anstalten wahrgenommen werden. Der Bundesrat definierte 2006 gemeinsame Grundsätze, die seither weiterentwickelt wurden.
Unternehmen und Anstalten
Der Bund hält Beteiligungen an 22 Unternehmen und Anstalten, die nicht der zentralen Bundesverwaltung angehören, aber durch den Bund beherrscht oder gesetzlich geschaffen wurden. Dazu gehören marktorientierte Dienstleister wie Swisscom und RUAG, Monopolanbieter wie die Schweizerische Post und die SBB sowie Aufsichtsorgane wie die FINMA und das ENSI. Die strategische Steuerung übernimmt der Bundesrat – gestützt auf die Grundsätze der Corporate Governance des Bundes.
Leitungsorgane bundesnaher Unternehmen
Die Leitungsorgane verselbständigter Einheiten werden vom Bundesrat (bzw. bei Aktiengesellschaften durch die Generalversammlung) bestimmt.
Berichterstattung des Bundesrates
Der Bundesrat erstattet dem Parlament gemäss Artikel 148 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes jährlich über die Erreichung der strategischen Ziele, die für die verselbständigten Einheiten festgelegt worden sind.
Vorgaben an die Verwaltung
Die Eidgenössische Finanzverwaltung erlässt Weisungen, wie über die Erreichung der strategischen Ziele zu berichten ist. Diese Weisungen enthalten Zeitpläne und Dokumentvorlagen für die Verwaltungseinheiten, um eine einheitliche und transparente Berichterstattung zu gewährleisten.