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Veröffentlicht am 5. Februar 2025

Berichterstattung des Bundesrates

Der Bundesrat berichtet jedes Jahr dem Parlament, ob die strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes erreicht wurden. Ein Kurzbericht richtet sich an das Parlament und die Öffentlichkeit, während vertiefte Berichte für die Aufsichtskommissionen erstellt werden. Diese Berichterstattung gewährleistet Transparenz und Kontrolle über die Umsetzung der Bundesstrategien.

Der Bundesrat erstattet dem Parlament gemäss Artikel 148 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes jährlich über die Erreichung der strategischen Ziele, die für die verselbständigten Einheiten festgelegt worden sind. Er tut dies in modularer Form: Ein Kurzbericht über jede Einheit richtet sich an das Parlament und an die Öffentlichkeit. Zu Handen der Aufsichtskommissionen werden überdies vertiefte Berichte erstellt.