Vorgaben an die Verwaltung
Die Eidgenössische Finanzverwaltung erlässt Weisungen, wie über die Erreichung der strategischen Ziele zu berichten ist. Diese Weisungen enthalten Zeitpläne und Dokumentvorlagen für die Verwaltungseinheiten, um eine einheitliche und transparente Berichterstattung zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat die EFV am 9. November 2011 beauftragt, jährlich bis spätestens Ende November Weisungen über die Berichterstattung des BR zur Erreichung der strategischen Ziele zu erlassen.
Der nachfolgende Link führt auf das Intranet der Bundesverwaltung und ist nur für Berechtigte abrufbar:
Die Weisung der EFV inkl. Terminplan sowie die Dokumentenvorlagen stehen als Downloads zur Verfügung.