Subventionsbericht des Bundesrates
Der Bundesrat überprüft regelmässig die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Bundessubventionen. Die Ergebnisse fliessen in die Staatsrechnung ein und dienen der Optimierung der Mittelverwendung.
Laufende Subventionsüberprüfung
Seit 2014 überprüfen jährlich ein bis zwei Departemente ihre Subventionen. Daraus ergibt sich ein sechsjähriger Überprüfungszyklus. Die Berichterstattung erfolgt jeweils in der Staatsrechnung.
Subventionsbericht 2008 des Bundesrats
Subventionsbericht 2008 des Bundesrats
Subventionsbericht 2008 des Bundesrats – Anhang / Auswertungen der einzelnen Subventionsverhältnisse
Subventionsbericht 1999 – Bericht 2. Teil
99.037 Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil (Subventionsbericht, 2. Teil) vom 14. April 1999
Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen / Anhang 1
Finanzhilfen und Abgeltungen
Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen / Anhang 2
Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge an internationale Organisationen
Kurzbeurteilung der überprüften Subventionen-Anhang 3
Pflichtbeiträge an internationale Organisationen
Subventionsbericht 2. Teil
Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, vom 14. April 1999
Subventionsbericht 1997 – Bericht 1. Teil
97.043 Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen (Subventionsbericht) vom 25. Juni 1997