Zum Hauptinhalt springen

Finanzberichte Bund

Die Finanzberichte des Bundes schaffen Transparenz über die geplante und effektive Einnahmen und Ausgaben. Sie umfassen unter anderem den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan, die Bundesrechnung, Hochrechnungen und die konsolidierte Rechnung des Bundes.

Mit dem jährlichen Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan genehmigt die Bundesversammlung die für das Folgejahr vorgesehenen Ausgaben, nimmt von den voraussichtlichen Einnahmen Kenntnis und gibt einen Ausblick auf die mutmassliche Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen in den drei an die Budgetperiode anschliessenden Jahre. Alle vier Jahre wird zusätzlich ein Legislaturfinanzplan erstellt.

Die Bundesbeschlüsse halten das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den Voranschlag fest.

Für dringende neue Aufgaben oder für Budgetergänzungen, die sich erst im Laufe des Budgetjahres abzeichnen, werden dem Parlament Nachtragskredite unterbreitet.

Während der Budgetperiode lässt der Bundesrat Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellen.

Im Folgejahr legt er dem Parlament mit der Staatsrechnung Rechenschaft über die Budgetumsetzung ab.

Die konsolidierte Rechnung Bund fasst die in der Bundesrechnung berücksichtigten Verwaltungseinheiten, die Fonds und Einheiten mit Sonderrechnung sowie die Verwaltungseinheiten mit eigener Rechnung zusammen.

Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan

Der Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan ist der Budgetentwurf des Bundesrates mit dem Stand von Juni des Vorjahres. Er enthält die geplanten Einnahmen, Ausgaben und Investitionen des Bundes für das Budgetjahr sowie eine Finanzperspektive für die Folgejahre.

Bundesbeschlüsse

Die Bundesbeschlüsse enthalten die vom Parlament genehmigten Voranschläge und Finanzpläne des Bundes.

Nachtragskredite

Die Nachtragskredite des Bundes sind zusätzliche Mittel, die während des Haushaltsjahres für unvorhergesehene Ausgaben beantragt werden. Sie werden dem Parlament in der Regel zweimal jährlich zur Genehmigung vorgelegt.

Hochrechnungen

Hochrechnungen bieten eine laufende Einschätzung zur finanziellen Entwicklung des Bundeshaushalts. Sie zeigen Abweichungen zwischen den budgetierten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auf und ermöglichen eine frühzeitige Anpassung der Finanzstrategie.

Staatsrechnung

Die Staatsrechnung des Bundes gibt einen detaillierten Überblick über die tatsächlichen Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und Schulden des vergangenen Jahres. Sie wird jährlich veröffentlicht und dient als Grundlage für die Haushaltskontrolle und Finanzplanung des Bundes.

Konsolidierte Rechnung Bund

Die konsolidierte Rechnung des Bundes stellt die finanzielle Gesamtsicht der Bundesverwaltung dar. Sie umfasst neben der Erfolgsrechnung und die Bilanz auch die konsolidierte Darstellung der Sonderrechnungen und der ausgelagerten Einheiten.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern