Nachtragskredite
Die Nachtragskredite des Bundes sind zusätzliche Mittel, die während des Haushaltsjahres für unvorhergesehene Ausgaben beantragt werden. Sie werden dem Parlament in der Regel zweimal jährlich zur Genehmigung vorgelegt.
Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag II zum Voranschlag 2025
Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag II zum Voranschlag 2025
Bundesbeschluss II über den Nachtrag II zum Voranschlag 2022 (Änderung)
Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025 (Änderung)
Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025
Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag I zum Voranschlag 2025