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Geld- und Währungsordnung

Die Schweizerische Nationalbank sichert die Stabilität der Währung und die Versorgung der Wirtschaft mit Liquidität –gestützt auf gesetzliche Grundlagen und Vereinbarungen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement.

Die Geld- und Währungspolitik liegt in der Kompetenz der SNB. Fragen der Gouvernanz und der Rechtgrundlagen der SNB verantwortet das EFD.

Das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben in einer Vereinbarung eine jährliche Gewinnausschüttung der SNB an Bund und Kantone festgelegt. Die EFV ist von Bundesseite für diese Vereinbarung zuständig.

Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) definiert als schweizerische Währung den Franken. Gesetzliche Zahlungsmittel – d. h. Zahlungsmittel mit welchen Geldschulden rechtlich wirksam getilgt werden können – sind laut diesem Gesetz Banknoten, Münzen und Sichtguthaben bei der schweizerischen Nationalbank.

Währung

Die Geld- und Währungspolitik liegt in der Kompetenz der SNB. Fragen der Gouvernanz und der Rechtgrundlagen der SNB verantwortet das EFD.

Gewinnausschüttung SNB

Die SNB schüttet einen Teil ihres Gewinns an Bund und Kantone aus. Diese Ausschüttung ist in einer Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB festgehalten. Diese ermöglicht eine mittelfristige Planbarkeit der Ausschüttungen und unterstützt die Finanzplanung von Bund und Kantonen.

Öffentliche Zahlungsmittel

Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) definiert den Schweizer Franken als gesetzliche Währung. Gesetzliche Zahlungsmittel sind Banknoten, Münzen und Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Banknoten besitzen unbeschränkte Zahlungskraft, während Münzen auf 100 Stück pro Zahlung begrenzt sind. Die SNB emittiert Banknoten, während die Swissmint, eine Einheit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, für die Prägung von Münzen zuständig ist.