Öffentliche Zahlungsmittel
Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) definiert den Schweizer Franken als gesetzliche Währung. Gesetzliche Zahlungsmittel sind Banknoten, Münzen und Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Banknoten besitzen unbeschränkte Zahlungskraft, während Münzen auf 100 Stück pro Zahlung begrenzt sind. Die SNB emittiert Banknoten, während die Swissmint, eine Einheit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, für die Prägung von Münzen zuständig ist.