Veröffentlicht am 12. Dezember 2024
Finanzstatistik FAQ
Hier finden sich Antworten auf häufige Fragen zur Erhebung, Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von Finanzdaten in der Schweiz. Die FAQ decken Themen wie Datenaktualisierungen, Sonderauswertungen und die Struktur des öffentlichen Finanzwesens ab.

Häufige Fragen und Antworten
Hauptaufgabe der Finanzstatistik ist es, die Finanzdaten der verschiedenen staatlichen Haushalte auf eine vergleichbare Grundlage zu stellen. Zudem erstellt die Finanzstatistik spezifische Auswertungen und Analysen zu den öffentlichen Finanzen der Schweiz.
Die Finanzstatistik publiziert Statistiken über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage staatlicher Haushalte inkl. öffentlicher Sozialversicherungshaushalte sowie über die Struktur deren Ausgaben und Einnahmen nach Aufgabengebieten. Alle Daten werden zweimal jährlich aktualisiert und können auf der Webseite der EFV abgerufen werden.
Ausserdem publiziert die EFV folgende Sonderauswertungen: Fiskalquote, Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden, Steuerausschöpfungsindex und wirtschaftliche Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen.
Der Publikationszeitpunkt der regelmässig publizierten Produkte kann dem Publikationskalender entnommen werden.
Ferner werden die Daten der Finanzstatistik auch in Publikationen anderer Statistikstellen und internationalen Organisationen (IWF, OECD, Eurostat, usw.) veröffentlicht, teilweise weiterverarbeitet und gegebenenfalls mit anderen Daten verknüpft.
Die Finanzstatistik basiert auf den Rechnungen, Voranschlägen und Finanzplänen des Bundes (inkl. Sonderrechnungen), der Kantone mit ihren Konkordaten, der Gemeinden mit ihren Zweckverbänden sowie den öffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Mutterschaftsversicherung Genf). Mit Ausnahme der Gemeinden handelt es sich um Vollerhebungen, d. h. sämtliche Rechnungen werden berücksichtigt, die Statistiken beruhen nicht auf Schätzungen oder Hochrechnungen.
Ein Teil der Gemeindedaten wird vollständig erhoben, ein Teil wird aufgrund einer Stichprobe geschätzt. Die Vollerhebung umfasst alle Städte und Kantonshauptorte, alle Gemeinden des Städteverbands sowie alle Gemeinden von Kantonen mit weniger als 30 Gemeinden. Bei den Kantonen, bei denen die Gemeinden nicht vollständig erhoben werden, wird das Aggregat Gemeinden eines Kantons anhand einer Stichprobe geschätzt.
Die EFV strebt eine Vollerhebung der Gemeindedaten an. In einem nächsten Schritt werden Daten von sämtlichen Gemeinden ab 5000 Einwohnern erfasst.
Aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz unterscheidet sich die Aufgabenteilung zwischen einem Kanton und seinen Gemeinden von Kanton zu Kanton. Dies betrifft verschiedene Aufgabenbereiche wie z. B. Bildung, Gesundheit, Soziale Sicherheit oder öffentliche Ordnung. Öffentliche Aufgaben sind zudem oft gemeindeübergreifend in Zweckverbänden organisiert, insbesondere in kleinen Gemeinden.
Obwohl die Finanzstatistik die Daten harmonisiert, sind die Daten von Gemeinden verschiedener Kantone und Daten der Kantone aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenteilung nur eingeschränkt direkt miteinander vergleichbar. Die EFV empfiehlt, für solche Vergleiche die Daten «Kantone und ihre Gemeinden» einander gegenüberzustellen.
Die Sektion Finanzstatistik der EFV bereitet Daten auf der Basis von folgenden drei Rechnungslegungsmodellen auf:
- Das FS-Modell: Es dient der nationalen Vergleichbarkeit der Haushalte. Grundlage dafür bilden die nationalen Rechnungslegungsmodelle für die Kantone und Gemeinden (HRM1 und HRM2) und des Bundes (NRM). Ausgewiesen werden die Erfolgs- und Finanzierungsrechnung sowie die Bilanz. Das Modell deckt den Sektor Staat, seine Teilsektoren (Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen) sowie die Einzelhaushalte ab.
- Das GFS-Modell: Dieses Modell stellt die internationale Vergleichbarkeit sicher. Es basiert auf den Finanzstatistikrichtlinien des Internationalen Währungsfonds (GFSM2014). Ausgewiesen werden Erfolgs-, Anlage- und Vermögensrechnung. Das Modell deckt den Sektor Staat und seine Teilsektoren (Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche Sozialversicherungen) ab.
- Das ESVG-Modell: Es dient dazu, international vergleichbare volkswirtschaftliche Daten zum Sektor Staat und seinen Teilsektoren gemäss den Erfordernissen von Eurostat (statistisches Amt der Europäischen Union) zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz (VGR) zur Verfügung zu stellen. Dieses Modell basiert auf dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG2010). Das ESVG-Modell wird aus dem GFS-Modell durch eine reine Umschlüsselung hergeleitet, wobei es Unterschiede bei der Konsolidierung gibt. Während im ESVG-Modell nur eine Teilkonsolidierung vorgenommen wird, erfolgt bei den anderen beiden Modellen eine Vollkonsolidierung. Die Publikation der Daten erfolgt durch das BFS im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Detaillierte Informationen zu den Modellen der Finanzstatistik sind auf der Website der EFV abrufbar.
Die Finanzstatistik stellt die Finanzzahlen der verschiedenen staatlichen Haushalte im FS-Modell auf eine vergleichbare Grundlage. Obwohl die Kantone und Gemeinden ihre Daten gemäss den beiden Empfehlungen HRM1 oder HRM2 anliefern, ist die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt, und es müssen gewisse Umschlüsselungen und statistische Bereinigungen durchgeführt werden.
Wegen der Konsolidierung der Haushalte muss die Sektion Finanzstatistik die Zahlen zusätzlich statistisch bereinigen. So werden z. B. die Transferzahlungen in den Haushalten abgeglichen und die internen Verrechnungen eines Haushalts auf die entsprechenden Funktionen zugeteilt. Die Umschlüsselung der Daten und die statistischen Bereinigungen führen dazu, dass es Unterschiede zwischen den Staats- bzw. Gemeinderechnungen und der Finanzstatistik gibt.
Detaillierte Erläuterungen zum HRM2-Modell (z. B. Definitionen der einzelnen Positionen) finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor (SRS).
Hier finden Sie den Kontenplan und die funktionale Gliederung.
Die Fiskalquote stellt die effektiven Steuereinnahmen und Sozialversicherungsabgaben im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandprodukt (BIP) dar. Sie umfasst sämtliche eingenommenen Steuern und Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die Beiträge an die öffentlichen Sozialversicherungen (v.a. AHV, IV, EO, ALV). Die Beiträge an Krankenkassen, Unfallversicherungen und Pensionskassen werden trotz Obligatorium nicht berücksichtigt, da diese Unternehmen gemäss den Sektorisierungsprinzipien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) in der Schweiz zu den öffentlichen oder privaten Unternehmen zählen und somit definitionsgemäss nicht Teil des Sektors Staat sind. Bei der Ermittlung der Fiskalquote stützt sich die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) auf die Zahlen der Finanzstatistik, die gemäss den internationalen Richtlinien erstellt werden. Sie entsprechen den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) veröffentlichten Fiskaleinnahmen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit mit den Fiskalquoten anderer Mitgliedsländer sichergestellt. Die Fiskalquote entspricht demjenigen Anteil des BIP, welchen der Sektor Staat zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben über Steuern und Sozialabgaben eintreibt. Ein internationaler Vergleich der Fiskalquote sowie anderer wichtiger Kennzahlen ist auf der Webseite der EFV zu finden.
Werden auch die obligatorischen Abgaben an Krankenkassen, Unfallversicherungen und Pensionskassen zu den Fiskaleinnahmen hinzugezählt, dann handelt es sich nicht um die Fiskalquote, sondern um die Zwangsabgabenquote. Die OECD weist dazu auch einen internationalen Vergleich aus, allerdings nicht im Verhältnis zum BIP, sondern als Anteil der gesamten Arbeitskosten, der für Zwangsabgaben aufgewendet wird: https://www.oecd.org/tax/tax-policy/tax-database/non-tax-compulsory-payments.pdf
Fremdkapitalquote (IWF): Die Fremdkapitalquote (IWF) berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den Bruttoschulden gemäss Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem nominellen Bruttoinlandprodukts (BIP). Die Bruttoschulden berechnen sich aus den gesamten Verbindlichkeiten abzüglich den Aktien und anderen Anteilsrechten sowie den Finanzderivaten und Mitarbeiteraktienoptionen. Die handelbaren Verbindlichkeiten sind dabei zu Marktwerten bilanziert.
Nettoschuldenquote: Die Nettoschuldenquote setzt die Nettoschulden ins Verhältnis zum BIP. Die Nettoschulden sind definiert als Bruttoschulden gemäss Definition des IWF minus jene finanziellen Vermögenswerte, die als Schuldtitel gelten. Diese finanziellen Vermögenswerte sind: Währungsgold und Sonderziehungsrechte, Bargeld und Einlagen, Schuldtitel, Kredite, Versicherungen, Altersrenten, standardisierte Garantiesysteme sowie sonstige Forderungen.
Schuldenquote Maastricht: Die Maastricht-Schuldenquote berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den Bruttoschulden gemäss Maastricht und dem nominellen BIP. Der für diese Kennzahl verwendete Schuldenstand umfasst folgende Finanzinstrumente der Passivseite der Vermögensrechnung im GFS-Modell: Bargeld und Einlagen, Schuldtitel sowie Kredite. Diese werden allerdings gemäss der Maastricht-Definition zum Nennwert und nicht zum Marktwert bewertet.
Die IWF-Schuldendefinition ist breiter definiert und daher höher als die Maastricht-Schuldendefinition. Die Nettoschuldenquote des IWF zeigt ein umfassendes Bild der Verschuldungssituation eines Landes. Sie quantifiziert die Fähigkeit eines Landes zur Rückzahlung von Schulden unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Vermögenswerte.
Die Maastricht Schuldenquote ist spezifisch für Länder der Eurozone. Häufig wird sie verwendet, um zu überprüfen, ob ein Land die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Die Quote soll sicherstellen, dass die Länder eine solide Haushaltsdisziplin wahren und keine exzessive Verschuldung aufweisen.