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Budget und Finanzplan des Bundes

Die Finanzberichte des Bundes schaffen Transparenz über die geplante und effektive Einnahmen und Ausgaben. Sie umfassen unter anderem den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan, die Bundesrechnung, Hochrechnungen und die konsolidierte Rechnung des Bundes.

Mit dem jährlichen Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan genehmigt die Bundesversammlung die für das Folgejahr vorgesehenen Ausgaben, nimmt von den voraussichtlichen Einnahmen Kenntnis und gibt einen Ausblick auf die mutmassliche Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen in den drei an die Budgetperiode anschliessenden Jahre. Alle vier Jahre wird zusätzlich ein Legislaturfinanzplan erstellt.

Die Bundesbeschlüsse halten das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den Voranschlag fest.

Für dringende neue Aufgaben oder für Budgetergänzungen, die sich erst im Laufe des Budgetjahres abzeichnen, werden dem Parlament Nachtragskredite unterbreitet.

Während der Budgetperiode lässt der Bundesrat Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellen.

Im Folgejahr legt er dem Parlament mit der Staatsrechnung Rechenschaft über die Budgetumsetzung ab.

Die konsolidierte Rechnung Bund fasst die in der Bundesrechnung berücksichtigten Verwaltungseinheiten, die Fonds und Einheiten mit Sonderrechnung sowie die Verwaltungseinheiten mit eigener Rechnung zusammen.

Budget und Finanzplan

Der Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan ist der Budgetentwurf des Bundesrates mit dem Stand von Juni des Vorjahres. Er enthält die geplanten Einnahmen, Ausgaben und Investitionen des Bundes für das Budgetjahr sowie eine Finanzperspektive für die Folgejahre.

Bundesbeschlüsse zum Budget

Die Bundesbeschlüsse enthalten die vom Parlament genehmigten Voranschläge und Finanzpläne des Bundes.

Nachtragskredite

Die Nachtragskredite des Bundes sind zusätzliche Mittel, die während des Haushaltsjahres für unvorhergesehene Ausgaben beantragt werden. Sie werden dem Parlament in der Regel zweimal jährlich zur Genehmigung vorgelegt.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV