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Veröffentlicht am 21. Januar 2025

Gewinnausschüttung SNB

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schüttet einen Teil ihres Gewinns an Bund und Kantone aus. Diese Ausschüttung ist in einer Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB festgehalten. Diese ermöglicht eine mittelfristige Planbarkeit der Ausschüttungen und unterstützt die Finanzplanung von Bund und Kantonen.

Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre. Dies erleichtert Bund und Kantonen die Finanzplanung.

Gewinnausschüttungsvereinbarung 2020–2025

Zusatzausschüttung 2020/21

Gewinnausschüttungsvereinbarung 2016–2020

Gewinnausschüttungsvereinbarung 2011–2015

Anteile der Kantone