Gewinnausschüttung SNB
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schüttet einen Teil ihres Gewinns an Bund und Kantone aus. Diese Ausschüttung ist in einer Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB festgehalten. Diese ermöglicht eine mittelfristige Planbarkeit der Ausschüttungen und unterstützt die Finanzplanung von Bund und Kantonen.
Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre. Dies erleichtert Bund und Kantonen die Finanzplanung.