Berichterstattung des Bundesrates

Der Bundesrat erstattet dem Parlament gemäss Artikel 148 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes jährlich über die Erreichung der strategischen Ziele, die für die verselbständigten Einheiten festgelegt worden sind. Er tut dies in modularer Form: Ein Kurzbericht über jede Einheit richtet sich an das Parlament und an die Öffentlichkeit. Zu Handen der Aufsichtskommissionen werden überdies vertiefte Berichte erstellt.  

Letzte Änderung 03.08.2023

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